Darf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen, bitte Details lesen?
Hallo...eine theoretische Frage.
Angenommen:
-Ich melde ein Gewerbe an.
-Ich kaufe 100 Packungen smarties.
-Ich verkaufe diese 100 Packungen smarties für je 1€ mehr in meinem online Shop.
-schreibe als artikelbeschreibung 1 Packung smarties.
Ist das erlaubt Produkte so weiterzuverkaufen oder benötigt man dafür was besonderes? Es geht nur um den Weiterverkauf. Alles andere wie Gewerbe anmelden usw ist erfüllt.
7 Antworten
Natürlich darf man das, das macht jeder Einzelhändler. Der kann seine Ware doch nicht zum Einkaufspreis abgeben, sonst würde er ja keinen Gewinn machen.
Jeder normale Supermarkt verkauft sachen "weiter" da er sie zuvor von Großhändlern oder möglicherweise direkt vom Hersteller kauft, also was ist das Problem?
Das ist das Prinzip des Handels oder wie willst du Geld vedienen?
So machen das Supermärkte, oder andere Handelsplattformen doch auch. Nur das die Supermärkte evtl. Verträge mit den Herstellern haben und die Waren günstiger ab Werk einkaufen in entsprechend großen Mengen und ein normaler Verbraucher i.d.R. nicht so leicht die Möglichkeit hat, die Waren ab Werk zu bekommen... die wissen schon warum ;)
Bei dem Beispiel mit Smarties würdest du es dann eben nicht so günstig anbieten können.
Wenn du jetzt damit das große Smarties-Geschäft zum Laufen bringst, so dass die Großen Handelsketten und der Hersteller drauf aufmerksam werden, weil du denen das Geschäft kaputt machst, könnte es evtl. zu Unterlassungsansprüchen kommen, auf welcher Grundlage auch immer.... Vertragsrecht ist so eine Welt für sich ;)
Klar ist das erlaubt.
Dein Gewerbe muss allerdings auch für den Bereich angemeldet sein.
Problematisch wird es, wenn du dich zB. als Handwerker anmeldest und dann Smarties verkaufst.