neue arbeit trotz krank beim alten?
Hallo Leute, ein Freund von mir fängt demnächst ein Job an und ich weiß nicht wie ich in seinem fall reagieren soll.
er meint, seine neue arbeit überschneidet sich um eine woche mit der alten arbeit. er will die eine woche krank machen, da er kein urlaub mehr hat. kann er das so einfach?
bekommt der neue AG nicht durch die krankenkasse bescheid? eigentlich is ja so das der neue AG in den ersten 4 wochen nicht zahlt, wenn man krank ist. aber wenn der neue AG von krank nichts weiß?
ich hoffe ihr könnt mich einwenig unterstützen.
4 Antworten
Wenn er Krank geschrieben ist darf er nicht arbeiten. Er steht auch noch im Arbeitsverhältnis bei der anderen Firma. Er kann es mit dem alten Chef absprechen ob er ihn früher kündigt und lässt sich gesund schreiben. Dann ist alles gut.
Aufhebungsvertrag war auch mein Gedanke. Hatte er wohl schon probiert. Hat sein Chef sich nicht drauf eingelassen.
Daher die Zwickmühle^^
Hallo,
vielleicht helfen diese Links bei der Argumentation:
.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/problem-zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeit-eines-arbeitnehmers21878066.html
Ggf. sind eine fristlose Kündigung (was hier ja nicht negativ wäre), eine Anzeige wegen Betruges und ggf. Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers (z.B. Vertragsstrafe eines Kunden wegen nicht rechtzeitger Fertigstellung eines Produktes) denkbar.
Gruß
RHW
Die Krankenkasse teilt dem alten G nicht mit, wenn ein weiteres Arbeitsverhältnis gemeldet ist.
Dein Freund macht sich aber möglicherweise wegen Betrug strafbar, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht.
Dein Freund darf aber arbeiten, wenn er krank ist, zB in einem Nebenjob, obwohl er im Hauptjob wegen Krankheit ausgefallen ist.
Am besten wäre es, wenn Dein Freund durch Zahlung einer Abfindung sich vom alten AG trennt und dazu vereinbart, dass er die Resttage nicht arbeiten braucht.
Unter Gentlemen bittet man um eine vorzeitige Beendigung des ersten Vertrages. -
Mich hatte man durch einen ehemalige Mitarbeiter der ersten Firma abgeworben, und wir einigten uns freundschaftlich - der bisherige Urlaubsanspruch wurde finanziell abgegolten, und der Neue Arbeigeber verpflichtete sich zur Zahlung des VOLLEN Weihnachtsgeldes (statt beispielsweise 5/12), wollte später davon nichts mehr wissen, aber ich hatte es SCHRIFTLICH ;-)