in ersten vier wochen krank aber arbeitgeber zahlt volles gehalt

6 Antworten

Hallo mieter111111!

Leider kann ich Deine Frage nicht individuell beantworten, da ich dazu noch mehr Informationen benötige.

Grundsätzlich ist es allerdings schon so, dass der Entgeltfortzahliungsanspruch von sechs Wochen erst dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz)

Hier könnte der AG das irrtümlich bezahlte Entgelt tatsächlich zurückfordern.

Es gibt allerdings tarifliche Reglungen, in denen zu Gunsten der Beschäftigten von den Fristen des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen wird und von Anfang an ein Anspruch besteht. Hier würde dann die Krankenkasse das irrtümlich bezahlte Krankengeld zurückfordern.

Dies muss Du an Hand deines Arbeitsvertrages (hierin müsste die Bezugnahme auf den im Betrieb ggf. geltenden Tarifvertrag stehen) entsprechend prüfen. Wende Dich dazu doch auch an den Betriebsrat - der sollte sich hier in der Regel auskennen!

Doppelte Leistung gibt es auf jeden Fall nicht!

Es gibt Tarifverträge, da hat man ab dem ersten Tag der Beschäftigung Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ich hatte mal eine Mitarbeiterin, die schickte am ersten Arbeitstag die Krankmeldung und ich musste Lohnfortzahlung leisten. Im "Normalfall" gibt's aber eine Karenzzeit von 6 Wochen ab Eintritt in den Betrieb, in der keine LFZ gezahlt werden muss.

Es besteht hier kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ggf. ist es aber in eurer Firma trotzdem so üblich. Das kann natürlich vertraglich so geregelt sein. Da dein Vertrag aber nicht bekannt ist, so kann dir diese Antwort nur deine Personalabteilung geben.

Der ArbG kann Überzahlungen aufgrund fehlerhafte Abrechnungen idR zurück fordern. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht erst nach ununterbrochener Beschäftigungsdauer von mindestens 28 Kalendertagen.

naja du beommst wenn du sechs wochen krank bist das volle Gehalt des AG erst nach den sechs wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld und das ist dann etwas weniger

mieter111111 
Beitragsersteller
 13.10.2012, 21:59

Nene du, in den ersten vier wochen eines arbeitsvertrags erhählt man im ktankheitsfall krankengeld und nicht entgeltfortzahlung