Neuantrag Führerschein: Falschangeben bei Gesundheitsfragen - Konsequenzen?

4 Antworten

Ab 1,6‰ wirst Du auf jeden Fall eine MPU machen müssen.

Lügen ist bei einer MPU selten eine sinnvolle Strategie - die Gutachter sind darauf geschult, Lügen zu entdecken und dann kannst du gleich wieder nach Hause gehen.

Solltest Du absichtlich Tatsachen verschweigen, die zum Verlust der Fahreignung führen (z.B. der epileptische Anfall, falls nicht länger als ein Jahr anfallsfrei), dann ist im schlimmsten Fall nicht nur die Fahrerlaubnis sofort wieder weg, sondern bei einem Unfall ist deine Versicherung auf Grund deiner vorsätzlichen und arglistigen Täuschung u.U. leistungsfrei - du zahlst den Schaden dann aus eigener Tasche!

Kurz: Du riskierst nicht nur Leben und Gesundheit anderer, sondern setzt auch deine eigene Existenz leichtfertig aufs Spiel.

OK12345678910 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 13:51

Danke für deinen Kommentar und deinen Ratschlag!

Die MPU wird definitiv kommen. Dessen bin ich mir bewusst.
Dass das Führen eines PKW unter Alkoholeinfluss unverantwortlich ist, dessen bin ich mir auch bewusst. Ich schäme mich, dass ich es getan habe. Glücklicherweise kam keine Person zu schaden.

clemensw  13.06.2016, 14:03
@OK12345678910

Dass das Führen eines PKW unter Alkoholeinfluss unverantwortlich ist, dessen bin ich mir auch bewusst.

Sorry, aber das glaube ich dir nicht (und der Gutachter wird es auch nicht schlucken).

Du willst trotz bestehender Ausschlußkriterien für die Fahreignung bei der MPU diese bewußt verschweigen - das ist unverantwortlich!

Stell dich bitte der Verantwortung, die jeder Fahrzeugführer trägt!

Der Abstinenznachweis wird sehr wahrscheinlich sowieso gefordert. Wenn du eine erfolgreiche Entwöhnung hinter dir hast ist das eher hilfreich und du solltest richtige Angaben machen. Wenn nicht solltest du den Antrag besser sein lassen.

Sivsiv  13.06.2016, 14:32

Daß du mit 1.7 Promille noch handlungsfähig bist ist -genau- das Problem. Ich weiss du willst das nicht hören, aber ab 1.6 hast du mit MPU und Abstinenznachweis vor Wiedererteilung zu rechnen.

OK12345678910 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 13:31

Danke für deinen Kommentar!

Warum sollte deiner Meinun nach der Abstinenznachweis "sowieso gefordert" werden? Wenn ich die Fragen verneine, besteht doch aus behördlicher Sicht erstmal kein Handlungsbedarf.

Ein Abstinennachweis würde für mich eine wesentlich längere Führerscheinlosigkeit bedeuten. Existenziell wäre dies eine Katastrophe.

verreisterNutzer  13.06.2016, 13:36
@OK12345678910

... bei 1,7 Promille mit dem Auto fahren (wahrscheinlich konntest du nicht mehr laufen) besteht Handlungsbedarf!!

OK12345678910 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 13:45
@verreisterNutzer

Such dir zum pöbeln bitte eine andere Adresse! Danke!!!

verreisterNutzer  13.06.2016, 13:48
@OK12345678910

Das ist ein Joke eines trockenen Alkis, du bist halt noch nicht soweit

OK12345678910 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 13:53
@verreisterNutzer

77 Dann solltest du auch wissen, dass man mit 1,7 Promille noch sehr wohl gehen und sich auch "normal" artikulieren kann.

clemensw  13.06.2016, 14:05
@OK12345678910

Nein, 1,7‰ deuten schon auf eine erhebliche Alkoholgewöhnung hin. Wenn Du das verharmlosen willst, bestehst Du die MPU niemals.

verreisterNutzer  13.06.2016, 18:05
@OK12345678910

Natürlich, wenn man Alkohol gewühnt ist, ich habe dies (meiner Meinung nach) auch noch mit 2,3 Promille gemacht.

Sorry, aber ich habe das Gefühl du nimmst die Sache zu leicht. Hast du denn schon einmal in deine Führerscheinakte hineingesehen? Weißt du was die Behörde über dich weiß?

Du darfst ferner nicht vergessen das du einem ausgebildeten Psychologen bei der MPU gegenüber sitzen wirst, der anhand deiner Angaben mit Sicherheit erkennen kann das du alkoholkrank bist (mal ganz abgesehen von der körperlichen Untersuchung).

Hier hilft nur die absolute Offenheit um die MPU zu bestehen!

Nach einer Entgiftung/Entwöhnungstherapie muss Abstinenz belegt werden. Was willst du denn dem Gutachter zu deiner Geschichte erzählen? Das die TF ein Ausrutscher war?

Du kannst ja gar nicht ehrlich sein wenn du deine Alk.erkrankung verschweigen willst, das geht idR immer nach hinten los... :-(

Gruß Nancy

Hallo!

Was hat den bitte ein epileptischer Anfall mit einem Abstinenznachweis zu tun?

... mit Entwöhnungsbehandluing meinst du wohl eine Entgiftung. Wieso warst du bei einer Entgiftung? Was war der Anlass?

Gruß

OK12345678910 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 13:42

Hallo, und Danke für deinen Kommentar!

Der epileptische Anfall war Folge des Entzuges.

Entwöhnungbehandlung ist eine Form der Reha...Die Entgiftung entspricht dem rein körperlichen Entzug und dauert in der Regel nur 5-10 Tage.

verreisterNutzer  13.06.2016, 13:51
@OK12345678910

Das ist mir schon klar, aber was war der Anlass (und wie lange ist es her). Wenn der Anlass irgendetwas mit Führerschein zu tun hatte und noch nicht länger als 10 Jahre her ist, ist es soweiso in den Akten der Führerscheinstelle ... Und "lügen" ist in diesm Fall dann ganz klar auch  ein Symptom einer Suchtkrankheit.

OK12345678910 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 14:07
@verreisterNutzer

Die Suchterkrankung steht außer Frage...sie ist gegeben. Die Akten sind meiner Ansicht nach, und das hoffe ich, jedoch nicht ohne Weiteres der Führerscheinstelle einzusehen. Hier gilt nach wie vor die ärztliche Verschwiegenheit. Ohne meine Zustimmung dürfen demnach keine Informationen zu meinem Gesundheitszustand freigegeben werden.

verreisterNutzer  13.06.2016, 18:08
@OK12345678910

Du antwortest so wie die"Schöne" und "Interessierte" von diversen Dateing-Portalen -- imm er ausweichend, damit ich nachfragen muss (und bei Dateing-Portalen wieder Coins ausgeben muß).

Was war der äussere Anlass zur ersten Reha/Therapie. Bist du da auch irgendwo aufgefallen?

Gruß