Fahrer betrunken - Beifahrer nüchtern?

6 Antworten

Die bisherigen Antworten solltest Du ignorieren, sie sind falsch.
[Ausnahme LongDriver]

Es gibt keinen Straftatbestand der das Mitfahren bei einem angetrunkenen Fahrzeugführer unter Strafe stellt.

Mit welchem Recht sollte man also jemanden bestrafen oder ihm sogar die FE entziehen?

20Fragender00 
Beitragsersteller
 21.04.2019, 11:29

Danke Jungs

LongDriver  20.04.2019, 18:57

Vielen Dank! Allerdings ist es tatsächlich so, dass im Falle eines Unfalles der Beifahrer mit größter Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld bekommt.

Crack  20.04.2019, 19:01
@LongDriver

Eine Mitschuld am Unfall kann er nicht bekommen.
Auch wenn man landläufig davon ausgeht, dass er den Fahrer hätte aufhalten müssen, die Tat selbst kann er nicht verhindern.

Was passiert ist, das ein Beifahrer erlittene Schäden teilweise selbst begleichen, und/oder auf Schadenersatz verzichten muss.

Hallo 20Fragender00,

nur der alkoholisierte Fahrer, der das Fahrzeug führt kann wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB bestraft werden.

Der Beifahrer kann hierfür weder strafrechtlich noch zivilrechtlich belangt werden, denn der Beifahrer ist entgegen der Meinung meiner Vorredner eben nicht verpflichtet den Fahrer von der Fahrt abzuhalten.

Lediglich wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem der Beifahrer verletzt wird, muss dieser damit rechnen, dass Schadenersatzansprüche gemindert werden und er nicht den vollen oder gar keinen Schadensersatz erhält.

Schöne Grüße
TheGrow  

danitom  20.04.2019, 19:46

Und wo steht in diesem Gesetz, dass der Beifahrer keine Strafe erhält???

TheGrow  20.04.2019, 20:12
@danitom

Es gilt das folgende Gesetz:

§ 1 StGB - Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Und weder im § 316 StGB noch in einem anderen Gesetz wirst Du etwas finden, nachdem sich der Beifahrer der das Fahrzeug NICHT FüHRT strafbar machen würde

Crack  21.04.2019, 12:12
@danitom
Und wo steht in diesem Gesetz, dass der Beifahrer keine Strafe erhält?

In keinem Gesetz steht, wer keine Strafe erhält, es sind immer nur die aufgeführt, die bestraft werden können.

Auch Beifahrer haftet

Auch der Beifahrer haftet, wenn er bewusst in den Pkw eines alkoholisierten Fahrer einsteigt. Bei einem Unfall kann der Beifahrer sich nicht allein auf das Verschulden des Fahrers berufen. Das gilt unabhängig davon, ob der Beifahrer selbst getrunken hat oder nicht. Ist der angetrunkene Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt oder verursacht er selbst einen, trifft den Beifahrer ein Mitverschulden. Dieses ist mit mindestens 25 Prozent anzusetzen (OLG Frankfurt Az: 19 U 242/05).

Als Beifahrer eines betrunkenen Unfallverursachers kann man sogar selbst den Führerschein verlieren, und im Fall einer Verletzung wird dann der Anspruch auf Schmerzensgeld verringert. Hierbei unterstellt die Rechtsprechung, dass ein Beifahrer, der zu einem Betrunkenen in den Wagen steigt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen damit mit verursacht hat.

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07.10.2018 - 12:22 h

Haftet der Beifahrer, wenn der betrunkene Autofahrer einen Unfall baut?

Ja. Ist der Fahrer erkennbar alkoholisiert und Sie steigen trotzdem ins Auto, tragen Sie bei einem Unfall eine Mitschuld. Denn es gehört laut eines BGH-Urteils zur Sorgfaltspflicht des Beifahrers, zu klären, ob der Autofahrer überhaupt fahrtüchtig ist. (AZ: VI ZR 235/97)

Achtung: Das Mitverschulden für den Beifahrer beträgt in so einem Fall mindestens 25 Prozent! So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 19 U 242/05).

Es kann noch höher ausfallen, wenn der Beifahrer nüchtern mitfährt. Mit klarem Kopf hätte dieser prinzipiell mitbekommen können, wie es um die Fahrtauglichkeit des betrunkenen Autofahrers steht.

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Kannst selbst noch googlen, gibt noch mehr links, wo das beschrieben steht.

Crack  21.04.2019, 12:17

Du hast den Sachverhalt nicht richtig verstanden.
Man muss zwischen einer strafbaren Handlung wie hier der Trunkenheitsfahrt und deren Folgen unterscheiden.

Das was Du beschreibst, sind die Folgen, in der Frage geht es aber um die Straftat selbst. Das geht auch eindeutig aus den Urteilen hervor, eine Begründung warum ein Beifahrer seine FE verlieren könnte, kann ich dort nicht finden. Die gibt es auch nicht im deutschen Recht.

Für diese Straftat haftet einzig und allein der Täter. Alle anderen sollten ihn davon möglichst abhalten - sie sind allerdings niemals für diese Tat verantwortlich.

TheGrow  20.04.2019, 20:22

In dem von Dir angeführten Urteilen geht es nicht darum, ob sich der Beifahrer strafbar macht oder ob er eine Mitschuld an den Unfall an sich hat und auch nicht darum, ob ein Beifahrer den Fahrer vom Fahren abhalten muss.

In den Urteilen geht es einzig und alleine darum, dass ein Beifahrer mit Kürzungen von Schadensersatzansprüchen rechnen muss, wenn er sich zu einem nicht fahrtauglichen Fahrzeugführer ins Fahrzeug setzt.

Das kann man so nicht richtig beantworten .

In der Regel werden Beifahrer für das tun und handeln des Fahrers nicht herangezogen .

Es gibt aber auch die Möglichkeit das sich Beifahrer der Beihilfe ( § 27 STGB ) strafbar machen etwa durch Unterlassen ( § 13 STGB) .

Dazu müsste der Alkoholspiegel des Fahrers die 1,09 Promille überschreiten . Erst dann wird es zur Vorsätzlichen begangenen Tat . Dies müsste dem  Gehilfen aber auch bewusst sein .  Trinkt er 2 Bier musst du nicht davon ausgehen das er über 1,09 Promille hat bei hingegen 1 Flasche Vodka musst du davon ausgehen .

Solltest du ihm nachweisbar den Alkohol dafür gereicht haben bzw. alle Beifahrer ihr zutun geduldet haben das er so viel konsumiert und den Fahrer ermutigt haben oder gewusst haben das er noch fährt kann man davon ausgehen das zumindest ein Ermittlungsverfahren gegen die Beifahrer eingeleitet wird .

Das ganze , also die Beihilfe , ist aber Äußerst schwer nachzuweisen .

Wenn der Beifahrer nicht gerade der Versicherungsnehmer, bzw Fahrzeughalter ist, kann er nicht bestraft werden.

Als Versicherungsnehmer, bzw. Fahrzeughalter, trägt er eine Mitschuld, da er das Fahrzeug einem Besoffenen nicht zum fahren zur Verfügung stellen darf.

Man kann ihm zwar den Führerschein nicht abnehmen, aber seine Kfz-Haftpflichtversicherung wird ihn bei den Kosten in Regress nehmen.