Kann man als Fußgänger den Führerschein verlieren?
So las ich neulich in einer Zeitung, dass ein betrunkener Mann von der Polizei angehalten und auf seinen Alkoholgehalt im Blut überprüft wurde, als er zum Taxistand torkelte und man ihm daraufhin vorläufig erst mal den Führerschein entzogen hat!!! Das kann doch wohl nicht wahr sein?
9 Antworten
Die Polizei wird den Führerschein nicht entzogen haben , sondern vorläufig sichergestellt. Das sehen die Polizeigesetze so vor und das ist im Rahmen der Gefahrenabwehr auch sinnvoll.
Davon uabhängig ist es durchaus möglich, daß die zuständige Verwaltungsbehörde einem betrunkenen Fußgänger die Fahrerlaubnis entzieht, wenn anzunehmen ist, daß er ungeeignet ist, als Kraftfahrer am öffenllichen Straßenverkehr teilzunehmen.
soweit mir das bekannt ist, geht das nur, wenn der Fussgänger sich Verkehrsgefährdent verhält,d.h.wenn er z.B. mitten auf einer viel befahrenden strasse herumwankelt.Da kann das dann passieren, weil er sich als nicht verkehrstauglich verhalten hat.Dieses gilt insbesondere auch für Fahrradfahrer.
Auch wenn die Frage schon vor einiger Zeit gestellt wurde, mag es vielleicht trotzdem noch jemand interessieren. Die Frage ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Wie es in der Fahrelaubnisverordnung geregelt ist, muss derjenige, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist (bzw. sein möchte) die "notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen" (§11 (1) FeV). Sofern Tatsachen bekannt werden, "die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen" (§11 (2) FeV) kann die Führerscheinstelle Schritte einleiten um die Eignung überprüfen zu lassen (z.B. durch ein fachärzltiches Gutachten) und ggf. die Fahrerlaubnis entziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer der Fahrerlaubnis zu Fuß oder mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sofern der Verdacht auf Alkoholabghängikeit oder Alkoholmissbrauch vorliegt.
In meinem persönlichen Fall war es so, dass mir als Fußgänger eine Atemalkoholkonzentration von 2,4 Promille (nach unmittelbarem Alkholkonsum) nachgewiesen wurde und kaum Ausfallerscheinungen von der Polizei festgestellt wurden - ich konnte mich noch "klar und deutlich artikulieren". Daraufhin wurde ein ärztliches Gutachten angeordnet um die Eignung überprüfen zu lassen. Falls kein Gutachten erstellt werden würde, könnte die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Zusätzlich spielt es dabei keine Rolle ob man schon einmal in der Vergangenheit mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig gewesen ist. Ist die Fahrerlaubnis einmal entzogen, muss ein Jahr Alkoholabstinenz nachgewiesen werden um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
btw ein ärztliches Gutachen kostet einen ca. 400,- €. Im Vergleich dazu erscheint einem die Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille, einem Monat Fahrverbot und lediglich einem Bußgeld von ca. 500,- € recht unverhältnismäßig.
Ja, ein Fussgänger ist genau so ein Verkehrsteilnehmer, wie jeder Andere auch. Die Regeln gelten für ihn genau so wie z. B. für Autofahrer. Daher kann bei einem Fussgänger genau so bei einem Vergehen vorgegangen werden wie bei einem Autofahrer, d. h., unter bestimmten Voraussetzungen bekommt er Punkte in Flensburg oder er kann -auch als Fussgänger- seinen Führerschein los werden.
Es ist mehr als Falsch diese Antwort!
Sofern du einen Führerschein hast, und dich als "Verkehrsteilnehmer", egal ob auf Rollschuhen, Fahrrad oder als Fußgänger grob verkehrswidrig oder -gefährdend verhältst riskierst du deinen Führerschein.
Begründung ist sicher, daß man davon ausgehen kann, daß du dich dann als Autofahrer auch nicht "im Griff" hast.
Also, ich meine, wenn einer getrunken hat und extra sein Auto stehen lässt, um als Fußgänger nach Hause zu gehen, wo hat er sich da nicht "im Griff"? Er hätte doch damit eindeutig bewiesen, dass er Alkohol und Fahren trennen kann.