Nebenkostennachzahlung 1600€ was tun (ALG2)?

10 Antworten

Rückwirkend muss sich das Jobcenter davon nicht unbedingt etwas annehmen, wenn Du mit jemand anderes in einer WG ( und nicht in eheähnlicher Gemeinschaft ) bereits seit mehr als 6-12 Monaten zusammen lebst und Dein Antrag auf ALG II dementsprechend nur auf Dich und die Miete + NK für Dich alleine gestellt wurde. ( bzw. dieses laut Mietvertrag in den entsprechenden Kosten so vereinbart war )

Da trifft auch die Vermieterin keine Schuld in ihrer Weigerung, auf 2 Personen "umzustellen". Du hast dem Jobcenter damals einen Mietvertrag mit NK-Aufschlüsselung dahinlautend vorgelegt, dass Du alleine in der WHG wohntest und dieses auch SO mit der Vermieterin vereinbart wurde.

Das erst mal so weit.

Nun hast Du für den aktuell abgeschlossenen Abrechnungszeitraum aus 2015 / 2016 per Abrechnung aber grundlegend schon mal einen TEILanspruch auf Nacherstattung der Forderung für das letzte Abrechnungsjahr in so weit, wie es sich auf die anteilige ( 50 % ) monatliche Kostenübernahme der Miete + NK durch das Jobcenter für DICH ergibt. ( DU bekommst vom JC 50% der Mietkosten laut vorgelegtem Mietvertrag , Dein Mitbewohner bekommt nichts vom Amt )

Dann wäre der mögliche Übernahmeschlüssel der gesamten Nachforderung ( für mehr als 2 Jahre seitens der Vermietung ) bis hier her erst mal 800 Euro auf Deine Kappe und 800 Euro für Deinen Mitbewohner. Nun bleiben aber noch 2 Probleme :

 - dem Jobcenter wurde ein unter falschen Vorgaben ( gegenüber der Vermietung ) vereinbarter und zu niedrig angesetzter MV vorgelegt. Von der strittigen Nebenabrede mit der Vermietung bzgl. weiterer Personen im Haushalt wusste das JC nichts und daher zahlte es aus seiner Sicht auch die korrekten Zuschüsse zur Miete für Dich laut Deines Antrages.

 - weiters fordert die Vermieterin auch noch Nebenkosten von Euch aus dem vorletzten Abrechnungszeitraum. Da müsstet IHR also erst einmal durch einen Anwalt überprüfen lassen, ob DAS überhaupt noch zivilrechtlich ( Mietrecht ) möglich ist.

Grob vereinfacht sehe ich hier mal höchstens etwa 250 Euro, welche das Jobcenter für DEINEN 50 % Mietzuschuss für den aktuellen Abrechnungszeitraum berucksichtigen KÖNNTE in der NK - Nachforderung durch den Vermieter. 

Auf 1200 Euro KÖNNTET ihr nun also "hängen" bleiben. 800 für Deinen Mitbewohner und 400 für Dich, wenn die Nachforderung der NK für die vergangenen 2 Jahre zivilrechtlich ( Mietrecht ) in sich rechtmässig und nicht "verfristet" wäre. Hätte die VM hingegen Fristen bzgl. der vorletzten Nachforderung versäumt und es wäre nur die Forderung des aktuell erfassten Abrechnungszeitraumes statthaft, so wären es 400 Euro für Deinen Mitbewohner und 200 Euro für Dich, bzw. für das JC zur anteiligen Übernahme der Nachforderung.

Berlinerkind7 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 15:12

Hallo, deine Vermutung/Annahme zu Beginn ist leider falsch. ^^ Mein Partner und ich sind seit zehn Jahren verheiratet und sind auch von Anfang an zusammen hier eingezogen. Wir haben auch davor schon eine gemeinsame Whg gehabt und nie alleine gewohnt (Jugendliebe :)). Vielleicht hätte ich das deutlicher schreiben sollen. Trotzdem danke ich dir für deine Antwort! 

Parhalia  27.10.2016, 15:23
@Berlinerkind7

Dann bleibt es vom Prinzip her aber die gleiche Antwort. Nur halt unter Vorgabe anderer Summen, wenn ihr beiden beim Jobcenter dann GEMEINSAM VERANLAGT SEID.

Zumal Du ja selber schriebst, das DU 50% der Miete vom JC bekommst, und Dein Partner nichts vom Amt bekommt... :-((

... aber wieso Nebenkosten für eine Person?

Wie Vermieter müssen doch die "Wohnung" abrechnen und das wird auch hier sicherlich so gehändelt. Den Antrag auf Übernahme incl. Abrechnung an das Jobcenter geben und hoffen, daß die EURonen kommen.

Ich fürchte, die werden rumzicken,wenn diese Sachlage (Einkommen Partner?) bisher verschwiegen wurde.

 Vermieterin weigert sich, auf zwei Personen umzustellen bzw Geld monatlich für zwei Personen anzunehmen.

 

Die Vermieterin kann das nicht verweigern. Nach § 560 (4) BGB kann jede Vertragspartei eine Änderung der Vorauszahlung vornehmen.

Ihr könnt die Vermieterin hiervon nachweislich in Kenntnis setzen und den erhöhten Betrag einfach überweisen.

Ansonsten legt doch das Geld einfach monatlich zurück, damit Ihr am Ende des Jahres zahlen könnt.

 

Für 1600 Euro kannst du eine 200m2-Wohnung 6 Monate lang auf 40 Grad heizen und 1 Jahr lang das Wasser laufen lassen, es ist praktisch unmöglich so hohe Nebenkosten mit zwei Personen zu produzieren, da kann was nicht stimmen..entweder wurde nie ein Abschlag gezahlt oder irgendwas wurde falsch gemessen...glaube nicht das das Amt da viel macht.....sinnvollerweise müsste man sich auf eine Ratenzahlung einlassen und den monatlichen Abschlag erhöhen sonst wirds nächstes Jahr noch teurer....

Berlinerkind7 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 14:42

Hallo, wie gesagt die Rechnung ist offiziell von Techem. Die Whg ist undicht und wenn man zB Nebenkosten im Monat zahlt von 50€ weil diese im Mietvertrag für eine Person angebenen wurden (was ja sowieso schon zu niedrig ist!) und in Wirklichkeit zb 180€ betragen, dann kommt man schon auf diese Summe. Wir sind beide Sparfüchse. Ratenzahlung lehnt die Vermieterin ab. Zahlen beide unsere Miete pünktlich, trotz der besch.. Whg, sonst würden wir ja auf der Straße sitzen.

Berlinerkind7 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 14:43
@Berlinerkind7

PS: Wie gesagt, Vermieterin verweigert den höheren Abschlag, sie will lieber einmal im Jahr diese große Nachzahlung, die sie vorgelegt hat. Diese Logik verstehe ich auch nicht...mir kommt das auch seltsam vor.

walthari  27.10.2016, 14:55
@Berlinerkind7

Davon abgesehn das es der Vermieterin klar sein müsste das man auch mit einem normalen Job nicht einfach mal so 1600 Euro zahlen kann würde ich an der Stelle....weiss nicht...am besten ganz schnell eine andere Wohnung suchen....oder versuchen nochmal mit der Vermieterin zu reden...es müsste ja auch aufgeführt sein wieviel m3 Warmwasser für Bad und Heizung verbraucht wurde, am besten mal schauen ob das überhaupt realistisch ist...

Berlinerkind7 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 15:14
@walthari

Da hast du natürlich Recht, deswegen mussten wir uns auch privat verschulden. Wir hoffen auch, hier schnellstmöglich weg zu kommen und wünschen keinem, an so eine Whg zu kommen. Danke dir, LG

Nebenkosten im Mietvertrag sind nur für eine Person

Das kann doch nur gelten für personenbezogene Nebenkosten, nicht aber für die Heizung. Es wäre mir neu, dass die Beheizung einer Wohnung doppelt so teuer wird, weil zwei Personen drin wohnen, statt nur einer. Ganz im Gegenteil, wenn man physikalische Gesetze richtig deutet. Noch dazu in einer eher kuscheligen 60 m²-Wohnung.

Heizkosten sind das Teuerste. Noch dazu in einer kalten ungedämmten Bude. Bei 60 m² muss man von ca. 50 € Betriebskosten ohne Heizung ausgehen. Rechnet man für Heizung dann noch einmal 80 € je Monat dazu, liegt ihr bei 1560 € pro Jahr insgesamt. Ihr habt eine Nachzahlung von 1600 € bei 70 € je Monat Vorauszahlung. Macht insgesamt Betriebskosten von 2440 € pro Jahr = satte 203 € je Monat. Das entspricht in etwas dem Durchschnitt bei einer 100 m²-Wohnung und nicht bei 60 m².

Diese Betriebskostenabrechnung würde ich erst nochmal genau prüfen lassen.

Die Abrechnung kommt von Techem. Dazu ist zu sagen, dass die Techem wohl selbst die Heizungszähler und Wasserzähler selbst abliest. Alle anderen Betriebskosten und die Vorauszahlung bekommt sie von der komischen Vermieterin. Habt ihr z. B. überprüft, ob die Vorauszahlung wirklich von den Gesamtkosten abgezogen wurde und natürlich auch, ob die anderen Betriebskostenarten überhaupt stimmen können, bzw. ob welche dabei sind, die gar nicht umgelegt werden dürfen? Techem kann auch nur eine korrekte Abrechnung machen, wenn sie korrekte Daten erhalten.

Sollte sich nach genauer Prüfung heraus stellen, dass die Abrechnung korrekt ist, solltet ihr die Vermieterin bitten, eine Ratenzahlung zu gestatten. Sie kann Euch erst mal nicht kündigen. Falls sie jedoch der Meinung ist, dass sie Euch kündigen kann, weil der rückständige Betrag mehr als zwei Monatsmieten ausmacht, dann könnt ihr eine solche Kündigung immer noch ausräumen, indem ihr doch noch alles in einem Betrag nachzahlt.

Auf Nummer sicher könnt ihr gehen, wenn ihr erst mal soviel bezahlt, dass der noch offene Betrag weniger als zwei Mieten ausmacht. Den Rest zahlt ihr dann in Raten oder das Amt springt ein.

Für die Zukunft: Erhöht die Vorauszahlung auf 200 € je Monat. Wenn die Vermieterin 130 € gleich wieder zurück überweist, dann legt jeden Monat 130 € zur Seite, sodass ihr am Ende eines Jahres immer die Nachzahlung problemlos leisten könnt.

Ich kann mir vorstellen, dass das gar nicht so leicht ist, aber ihr wohnt sowieso in der falschen Wohnung und solltet Eure Bemühungen um eine andere Wohnung weiter fortsetzen, denn es ist auch nicht einzusehen, dass ein solch teure Bude vom Steuerzahler bezahlt wird. Da könntet ihr doch gleich in ein Zelt ziehen.