Nebenkostennachzahlung 1600€ was tun (ALG2)?
Hallo ihr Lieben, mein Partner und ich haben eine Nebenkostennachzahlung in besagter Höhe. Nebenkosten im Mietvertrag sind nur für eine Person, leider kam das jetzt (nach zwei Jahren) erst raus. Vermieterin weigert sich, auf zwei Personen umzustellen bzw Geld monatlich für zwei Personen anzunehmen. Sie will, dass im Jahr einmal nachgezahlt wird. Partner bekommt kein Geld vom Amt, ich stocke trotz Arbeit auf. Wir sind verschuldet wegen diesen horenden Nachzahlungen, die dann "sofort bezahlt werden müssen", da die Vermieterin in Vorlage tritt. Rechnung läuft über Techem (also wohl seriös) die Whg ist halt eine Katastrophe undicht, ungedämmt usw (finden keine neue seit einer Ewigkeit). Was können wir tun? Das Amt übernimmt 50% der Miete, was passiert, wenn wir die Situation dort schildern? Welche Nachweise brauchen wir ggf? Falls ihr euch auskennt und gerne guten Rat gebt, freue ich mich auf eure Kommentare! LG
10 Antworten
Rückwirkend muss sich das Jobcenter davon nicht unbedingt etwas annehmen, wenn Du mit jemand anderes in einer WG ( und nicht in eheähnlicher Gemeinschaft ) bereits seit mehr als 6-12 Monaten zusammen lebst und Dein Antrag auf ALG II dementsprechend nur auf Dich und die Miete + NK für Dich alleine gestellt wurde. ( bzw. dieses laut Mietvertrag in den entsprechenden Kosten so vereinbart war )
Da trifft auch die Vermieterin keine Schuld in ihrer Weigerung, auf 2 Personen "umzustellen". Du hast dem Jobcenter damals einen Mietvertrag mit NK-Aufschlüsselung dahinlautend vorgelegt, dass Du alleine in der WHG wohntest und dieses auch SO mit der Vermieterin vereinbart wurde.
Das erst mal so weit.
Nun hast Du für den aktuell abgeschlossenen Abrechnungszeitraum aus 2015 / 2016 per Abrechnung aber grundlegend schon mal einen TEILanspruch auf Nacherstattung der Forderung für das letzte Abrechnungsjahr in so weit, wie es sich auf die anteilige ( 50 % ) monatliche Kostenübernahme der Miete + NK durch das Jobcenter für DICH ergibt. ( DU bekommst vom JC 50% der Mietkosten laut vorgelegtem Mietvertrag , Dein Mitbewohner bekommt nichts vom Amt )
Dann wäre der mögliche Übernahmeschlüssel der gesamten Nachforderung ( für mehr als 2 Jahre seitens der Vermietung ) bis hier her erst mal 800 Euro auf Deine Kappe und 800 Euro für Deinen Mitbewohner. Nun bleiben aber noch 2 Probleme :
- dem Jobcenter wurde ein unter falschen Vorgaben ( gegenüber der Vermietung ) vereinbarter und zu niedrig angesetzter MV vorgelegt. Von der strittigen Nebenabrede mit der Vermietung bzgl. weiterer Personen im Haushalt wusste das JC nichts und daher zahlte es aus seiner Sicht auch die korrekten Zuschüsse zur Miete für Dich laut Deines Antrages.
- weiters fordert die Vermieterin auch noch Nebenkosten von Euch aus dem vorletzten Abrechnungszeitraum. Da müsstet IHR also erst einmal durch einen Anwalt überprüfen lassen, ob DAS überhaupt noch zivilrechtlich ( Mietrecht ) möglich ist.
Grob vereinfacht sehe ich hier mal höchstens etwa 250 Euro, welche das Jobcenter für DEINEN 50 % Mietzuschuss für den aktuellen Abrechnungszeitraum berucksichtigen KÖNNTE in der NK - Nachforderung durch den Vermieter.
Auf 1200 Euro KÖNNTET ihr nun also "hängen" bleiben. 800 für Deinen Mitbewohner und 400 für Dich, wenn die Nachforderung der NK für die vergangenen 2 Jahre zivilrechtlich ( Mietrecht ) in sich rechtmässig und nicht "verfristet" wäre. Hätte die VM hingegen Fristen bzgl. der vorletzten Nachforderung versäumt und es wäre nur die Forderung des aktuell erfassten Abrechnungszeitraumes statthaft, so wären es 400 Euro für Deinen Mitbewohner und 200 Euro für Dich, bzw. für das JC zur anteiligen Übernahme der Nachforderung.
... aber wieso Nebenkosten für eine Person?
Wie Vermieter müssen doch die "Wohnung" abrechnen und das wird auch hier sicherlich so gehändelt. Den Antrag auf Übernahme incl. Abrechnung an das Jobcenter geben und hoffen, daß die EURonen kommen.
Ich fürchte, die werden rumzicken,wenn diese Sachlage (Einkommen Partner?) bisher verschwiegen wurde.
Vermieterin weigert sich, auf zwei Personen umzustellen bzw Geld monatlich für zwei Personen anzunehmen.
Die Vermieterin kann das nicht verweigern. Nach § 560 (4) BGB kann jede Vertragspartei eine Änderung der Vorauszahlung vornehmen.
Ihr könnt die Vermieterin hiervon nachweislich in Kenntnis setzen und den erhöhten Betrag einfach überweisen.
Ansonsten legt doch das Geld einfach monatlich zurück, damit Ihr am Ende des Jahres zahlen könnt.
Für 1600 Euro kannst du eine 200m2-Wohnung 6 Monate lang auf 40 Grad heizen und 1 Jahr lang das Wasser laufen lassen, es ist praktisch unmöglich so hohe Nebenkosten mit zwei Personen zu produzieren, da kann was nicht stimmen..entweder wurde nie ein Abschlag gezahlt oder irgendwas wurde falsch gemessen...glaube nicht das das Amt da viel macht.....sinnvollerweise müsste man sich auf eine Ratenzahlung einlassen und den monatlichen Abschlag erhöhen sonst wirds nächstes Jahr noch teurer....
Nebenkosten im Mietvertrag sind nur für eine Person
Das kann doch nur gelten für personenbezogene Nebenkosten, nicht aber für die Heizung. Es wäre mir neu, dass die Beheizung einer Wohnung doppelt so teuer wird, weil zwei Personen drin wohnen, statt nur einer. Ganz im Gegenteil, wenn man physikalische Gesetze richtig deutet. Noch dazu in einer eher kuscheligen 60 m²-Wohnung.
Heizkosten sind das Teuerste. Noch dazu in einer kalten ungedämmten Bude. Bei 60 m² muss man von ca. 50 € Betriebskosten ohne Heizung ausgehen. Rechnet man für Heizung dann noch einmal 80 € je Monat dazu, liegt ihr bei 1560 € pro Jahr insgesamt. Ihr habt eine Nachzahlung von 1600 € bei 70 € je Monat Vorauszahlung. Macht insgesamt Betriebskosten von 2440 € pro Jahr = satte 203 € je Monat. Das entspricht in etwas dem Durchschnitt bei einer 100 m²-Wohnung und nicht bei 60 m².
Diese Betriebskostenabrechnung würde ich erst nochmal genau prüfen lassen.
Die Abrechnung kommt von Techem. Dazu ist zu sagen, dass die Techem wohl selbst die Heizungszähler und Wasserzähler selbst abliest. Alle anderen Betriebskosten und die Vorauszahlung bekommt sie von der komischen Vermieterin. Habt ihr z. B. überprüft, ob die Vorauszahlung wirklich von den Gesamtkosten abgezogen wurde und natürlich auch, ob die anderen Betriebskostenarten überhaupt stimmen können, bzw. ob welche dabei sind, die gar nicht umgelegt werden dürfen? Techem kann auch nur eine korrekte Abrechnung machen, wenn sie korrekte Daten erhalten.
Sollte sich nach genauer Prüfung heraus stellen, dass die Abrechnung korrekt ist, solltet ihr die Vermieterin bitten, eine Ratenzahlung zu gestatten. Sie kann Euch erst mal nicht kündigen. Falls sie jedoch der Meinung ist, dass sie Euch kündigen kann, weil der rückständige Betrag mehr als zwei Monatsmieten ausmacht, dann könnt ihr eine solche Kündigung immer noch ausräumen, indem ihr doch noch alles in einem Betrag nachzahlt.
Auf Nummer sicher könnt ihr gehen, wenn ihr erst mal soviel bezahlt, dass der noch offene Betrag weniger als zwei Mieten ausmacht. Den Rest zahlt ihr dann in Raten oder das Amt springt ein.
Für die Zukunft: Erhöht die Vorauszahlung auf 200 € je Monat. Wenn die Vermieterin 130 € gleich wieder zurück überweist, dann legt jeden Monat 130 € zur Seite, sodass ihr am Ende eines Jahres immer die Nachzahlung problemlos leisten könnt.
Ich kann mir vorstellen, dass das gar nicht so leicht ist, aber ihr wohnt sowieso in der falschen Wohnung und solltet Eure Bemühungen um eine andere Wohnung weiter fortsetzen, denn es ist auch nicht einzusehen, dass ein solch teure Bude vom Steuerzahler bezahlt wird. Da könntet ihr doch gleich in ein Zelt ziehen.