Nebenkostenabrechnung Fristen für Vermieter?

6 Antworten

Abgesehen davon dass er vom Staat lebt und dass sein Sohn mir beim Einzug verschwiegen worden ist, ist er ziemlich nah an der Privatinsolvenz

Das geht Dich eigentlich gar nichts an. Der Vermieter muss Dir doch nicht Auskunft geben über Familien- und Vermögensverhältnisse und wenn er erst in Privatinsolvenz ist als Eigentümer einer Immobilie, wird die Wohnung vermutlich sowieso in Zwangsverwaltung gehen, was womöglich besser für Dich wäre.

Weißt Du denn, wie die Abrechnungsperiode für die Nebenkosten ist? Anitari hat es schon erklärt, dass er womöglich noch gar nicht in Verzug ist.

Mein Tipp: Wenn Du sicher weißt, dass die Kaution veruntreut wurde, schreibe ihm einen Brief, in dem Du erklärst, dass Du 2 oder 3 Monate (abhängig von der Kautionshöhe) keine Miete an ihn bezahlst, sondern diese auf ein Kautionssparbuch einzahlen wird, dass Du dann an ihn als Kaution abtreten wirst. Erkläre auch, dass die jetzt nicht an ihn bezahlte Miete über die veruntreute Kaution schon bezahlt ist, um ggf. die fristlose Kündigung sicher zu vermeiden. Falls Du Dir unsicher bist, lass Dich von einem Rechtsanwalt beraten und vielleicht diesen das so schreiben.

Bei einem Kandidaten, die sowieso schon so klamm ist, könnte es ansonsten schwierig werden, jemals wieder an das Geld zu kommen. Angenommen, die Immobilie ist schon mit Grundschulden belastet, wird sie im Fall der Insolvenz vermutlich beschlagnahmt und unter Zwangsverwaltung gestellt. Meistens wird eine Anwaltskanzlei damit beauftragt. Diese ist dann auch für alle Mieterangelegenheiten zuständig. Auch z. B. für die Nachholung von versäumten Nebenkostenabrechnungen.

Mach das so mit der Kaution und übe Dich ansonsten in Geduld. Es kommt auch der Zeitpunkt, wo Du schadlos die Nebenkostenvorauszahlungen zurück halten kannst, aber noch ist es nicht so weit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sind denn vertraglich überhaupt monatliche Vorauszahlungen vereinbart?

Denn nur dann muß der Vermieter 1 x jährlich abrechnen.

BGB § 556 Abs. 3
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Abrechnungszeitraum des Hauses sind 12 Monate.

Das kann jeder Zeitraum von 12 Monaten sein.

Zum Beispiel auch der 1.10. - 30.9. des Folgejahres oder der 1.7. - 30.6. des Folgejahres.

Bei Abrechnungszeitraum 1.10.18 - 30.9.19 hätte der VM noch bis 30.9.20 Zeit bei dem anderen Beispiel bis 30.6.20

schleudermaxe  07.05.2020, 13:37

Sehr gut, auch der Hinweis auf den Absatz 3, den viele hier immer wieder unterschlagen.

Leider wird uns die vereinbarte Periode immer noch nicht mitgeteilt.

anitari  07.05.2020, 13:44
@schleudermaxe

Und auch nicht ob überhaupt monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind. Wenn nicht haben sich ja alle Antworten erledigt.

schleudermaxe  07.05.2020, 14:47
@anitari

So ist es, aber wir sollen hilfreiche Antworten lostreten, tolle Würste!

Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ende des jeweiligen Wirtscfhaftsjahres erfolgen. Meist ist das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr. Dann haette dir die Abrechnung fuer 2018 spaetestens am 31.12.2019 vorliegen muessen.

Manchmal wird aber auch ein anderes Wirtschaftsjahr gewaehlt. Das koennte beispielsweise vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres laufen. In dem Fall muesste die Nebenkostenabrechnung fuer das Wirtschaftsjahr 2018/2019 spaetestens am 30. Juni 2020 erfolgen.

Dass dein Vermieter "vom Staat lebt", "nahe an der Insolvenz ist" und dir seinen Sohn verschwiegen hat, spielt hierfuer allerdings keine Rolle. Das alles geht dich auch ueberhaupt nichts an.

ixamuel 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 11:53

Danke für die Antwort. Bzgl. seinem Sohn war dies so, dass es bei der Besichtigung hieß, dass wir die Nebenkosten nach Wohnfläche einteilen würden. Erst beim Einzug habe ich von seinem Sohn erfahren, der zusätzlich "ab und zu" zu Besuch kommen würde, aber wie es sich rausgestellt hat, wohnt der dauerhaft hier - deswegen auch der ausgelassene Frust im Text - letzten Endes irrelevant für die Frage, das stimmt...

anitari  07.05.2020, 13:45
@ixamuel

Was ist denn vereinbart zu NK, Vorauszahlungen, Pauschale oder nichts?

Wir Vermieter haben abzurechnen, soweit uns die Belege/Rechnungen dazu vorliegen, binnen 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Welche hast Du denn vereinbart?

Und Miesi ist von Deinem Konto verschwunden? Glaube ich nicht, da kommen wir doch nur mit Deiner Zustimmung ran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung