Nebenkosten: Wasseruhr stehen geblieben. Wie lange darf Gemeinde rückwirkend Kosten nachfordern?
Bei uns ist offenbar vor 3 Jahren die Wasseruhr "stehen geblieben", das wurde erst jetzt beim routinemäßigen Wechsel der Wasseruhr bemerkt. Nun will die Gemeinde rückwirkend die (geschätzten) Verbrauchskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro nachfordern. Ist das rechtens und darf sie das für mehrere Jahre? Bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar.
3 Antworten
Wenn ein Wasserzähler den Verbrauch nicht mehr anzeigt, dann ist das an die Stelle zu melden, die für den Austausch des Zählers zuständig ist.
Wenn so ein Zähler über 3 Jahre lang keinen Verbrauch anzeigt, wie wurde denn in diesem Zeitraum der Wasserverbrauch ermittelt ? Oder keiner ermittelt und für den Wasserverbrauch auch nichts gezahlt ?
Zu prüfen wäre, ob der Zähler nicht schon länger hätte ausgetauscht werden müssen, was in aller Regel vom Wasserlieferant veranlasst wird, was auch gemacht wurde.
Wenn über den Zeitraum von 3 Jahren für Wasser nichts gezahlt wurde, dann kann die Gemeinde ( Wasserlieferant), einen Verbrauch schätzen. Man nimmt dann zurückliegende Zeiträume in denen der Wasserverbrauch ermittelt werden konnte und schätzt eben den möglichen Wasserverbrauch.
Der Verbraucher muss sicher für den Wasserverbrauch zahlen, auch wenn dieser geschätzt wird. Es fallen Kosten für die Wasserentnahme und für das Abwasser an. Da kommen schnell mal in 3 Jahren ein paar hundert Euro zusammen, wenn während dieser Zeit für Wasser und Abwasser nichts gezahlt wurde.
... gar nicht, fürchte ich, denn eine Gemeinde darf kein Wasser liefern und somit auch keine Rechnung erstellen. Zudem konnten die das doch pipileicht feststellen, wenn über Jahre kein Verbrauch erfaßt wurde, oder?
Wer ist die Gemeinde?
Der Vermieter oder der Wasserversorger?
Wenn der Wasserversorger geht das noch.
Wenn der Vermieter nur noch für Abrechnungen die noch nicht verfristet sind.