Nebenkosten in Rechnung stellen nach Trennung?
Mein Ex Partner und ich haben 2 Jahre zusammen im Haus seiner Mutter gelebt. Wir hatten also keine Miete nur Strom/Wasser Heizung Internet und Lebensmittel zu zahlen. Wir haben das damals so aufgeteilt das er Strom/wasser Internet übernimmt und ich die Haushaltskosten trage..nun nach unserer Trennung möchte er mir eben diese in Rechnung stellen und zusätzlich noch die Kosten fürs Heizöl von insgesammt 900€ wo damals er und seine Mutter gezahlt hatten..? Geht das denn überhaupt einfach so? Zudem möchte er mir all meine Möbel Kleidung etc mit einem Speditionsdienst über 600km zu mir transportieren lassen und mir auch das in Rechnung stellen..obwohl ich alles bei Zeiten abholen wollte ich muss mich nur erstmal in meiner alten Umgebung wieder einfinden und Platz für meinen Kram machen..
4 Antworten
Wenn Sie nicht verheiratet waren, kann er überhauptnichts in Rechnung stellen.
Man kann es auch kompliziert machen, aber warum.
Sie hat keinerlei Verpflichtungen ihm gegenüber. Sie spart viel Geld, wenn sie nicht immer hin und her fahren muss und sich um einen Möbeltransport kümmern muss. Sie braucht lediglich einen Raum zu mieten, wo sie die Möbel unterstellen kann , wenn er sie schickt, sie aber die Möbel noch nicht brauchen kann. Das die preiswerteste und für sie die einfachste Lösung !!!
Rückwirkend ohne vorherige Vereinbarung sehe ich kein Recht, dir nun nach der Trennung Betriebskosten in Rechnung zu stellen. Zumal diesbezüglich die Kosten der Haushaltsführung so wie von dir geschildert anders vereinbart waren.
Der Transport deiner Habe wurde nicht von dir beauftragt sondern vom Ex. Wer bestellt bezahlt. Du hast nichtbestellt, also bist du nicht kostenpflichtig.
Wenn es (nachweisliche) Regelungen gab wie ihr teilt bzw. wenn es keinerlei schriftlichen Nachweise gibt und er während der Beziehung nie Kosten eingefordert hat dann kann er jetzt nicht damit kommen. Du kannst ihm ja mal eine Rechnung für die Haushaltskosten senden.
was die Möbel angeht so kann er verlangen, das du diese sofort aus seiner Wohnung entfernt (und nicht erst wenn du mal Zeit dafür hast). Was die Specition angeht so zahlt derjenige der bestellt. Er müsste die Kosten also einklagen. Ob er damit durchommt mag ich bezweifeln.
was die Möbel angeht so kann er verlangen, das du diese sofort aus seiner Wohnung entfernt
Wieso aus seiner Wohnung? Es war eine gemeinsame Wohnung die der Mutter gehört.
Dein EX ist oder war nicht dein Vermieter. Zudem wird wohl kein Mietvertrag bestanden haben, der Deinen EX und dich als Mieterpartei in Personenmehrheit ausgewiesen hat, auch nicht ein mündlicher Mietvertrag, denn ihr habt deiner Schwiegermutter als Hauseigentümerin keine Grundmiete bezahlt.
Ignoriere die Forderung nach Betriebskostenbeteiligung.
Die Räumung deines Eigentums aus der ehemaligen Wohnung kann der EX fordern.
Eine Frist von 2-4 Wochen nach deinem Auszug wäre angemessen. Du solltest einen Terminvorschlag mittels Einwurfeinschreiben über den Postweg an deinen EX senden und seine Bestätigung fordern und dann aber auch handeln.
ja er hat mir jetzt vorgeschrieben am samstag morgen um 10 uhr sonst steht mein Zeug auf dem Hof..und ich muss 600km fahren..muss ich wohl durch
ER muss dein Eigentum aufbewahren und darf es nicht einfach auf die Straße stellen, er wär dann schadenersatzpflichtig.
Er kann es ihr doch zuschicken, wenn er es will, auf den Kosten wird er sitzen bleiben und sie hat keinen Ärger mehr damit !
Schadensersatzpflichtig wäre er aber nur für die Gegenstände, von denen sie beweisen kann, dass sie sie jemals besessen hat und wieiviel sie noch wert waren.
Das könnte also ziemlich dumm ausgehen.
Ich glaube zu wissen, dass es umgekehrt ist. So jedenfalls wenn ein Vermieter Eigentum des Mieters entsorgt ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.
Es ist im Grunde immer das Gleiche: Wenn ich behaupte, dass mir was gestohlen wurde, muss ich erst einmal beweisen, dass ich den Gegenstand überhaupt besessen habe.
Beispiel:
Jemand bricht bei mir ein und ich behaupte hinterher, dass Schmuck im Wert von 10000 € gestohlen wurde und außerdem 5000 € Bargeld, das ich in einem Schrank unter der Wäsche aufbewahrt hatte.
Zudem fehlen mir bestimmte Markenklamotten im Wert von ebenfalls mehreren Tausend Euro. Fein säuberlich aufgelistet.
Nun kommt es auf die Versicherung an, ob die das alles glauben oder nicht.
Angenommen, die FS würde jetzt in diesem Fall mal abgesehen vom Bargeld und dem Schmuck behaupten, dass noch diese und jene teuren Klamotten im Gesamtwert von 2000 € in der Wohnung waren und nun nicht mehr da sind. Wie will sie das beweisen, wenn ihr Ex das bestreitet und behauptet, dass seine Ex niemals irgend etwas wertvolles zum Anziehen hatte.
Sie hätte eine Chance, wenn Sie genau auflisten könnte, was ihr fehlt, wann gekauft und für wieviel. Aber genau das wird ihr fehlen.
Wie soll der Ex beweisen, dass er etwas nicht entsorgt hat, was es nie gab?
Der Ex müsste halt unter Zeugen und mit Fotos belegen (können) was tatsächlich da war.
Was das Handeln von Vermietern betrifft, die unrechtmäßig alles entsorgen, da gibt es Urteil(e), die ihm Schadenersatz auferlegen.
Der Ex müsste halt unter Zeugen und mit Fotos belegen (können) was tatsächlich da war.
Wie auch immer. Sie hätte ein großes Problem, eine realistische Schadenshöhe zu benennen und zu beweisen. Wer fotografiert schon seinen Kleiderschrank? Und wer sagt, dass sie die Klamotten, die sie auf Bildern anhatte, noch im Schrank waren. Gleiches gilt für den Schmuck.
Was das Handeln von Vermietern betrifft, die unrechtmäßig alles entsorgen, da gibt es Urteil(e), die ihm Schadenersatz auferlegen.
Deshalb habe ich das Beispiel von Vermieter gar nicht erst erwähnt. Mieter behauptet, da lagen 500 € auf dem Küchenschrank. Der womöglich unrechtmäßi eingedrungene Vermieter müßte nun beweisen, dass da keine 500 € lagen. Da er schon mit dem Eindringen Unrecht begangen hat, hätte er sowieso schon ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Es hängt wie immer vom Einzelfall ab. Verallgemeinerungen bringen nichts. Deshalb wird wohl unser Diskurs nicht abschließend sein.
Diese Begründung der Abweisung der Kostenforderung ist haltlos.