Nebenjob und Halbwaisenrente, Steuerklasse?

6 Antworten

Solange Du nicht verheiratet bist, hast Du IMMER die Steuerklasse 1.

Freibeträge kannst Du bekommen, wenn Du z. B. eine anerkannte Behinderung hast.

asininity 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 22:56

aber es ist ja so gesehen ein Nebenjob, da ich "Schülerin" bin..ist das nicht Steuerklasse 6?

DerHans  13.01.2016, 10:17
@asininity

Eine offizieller Minijob ist aber für beide Seiten lukrativer

da das dein einziger bezahlter Job wäre, hast du als lediger immer die 1. Aber besser ist ein Minijob, der ohne Steuerklasse pauschal abgerechnet wird.

Gar keine.

Eine Rente der DRV ist kein Lohn (aka Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und hat folglich auch keine Steuerklasse.

Ein Minijob sollte pauschal versteuert werden vom Arbeitgeber und hätte damit auch keine.

Fragst Du das wegen der Anrechnung des Nebenjoblohns auf Deine Waisenrente? Dann gilt: Die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen entfällt zum 1. Juli 2015. Und bei minderjährigen Waisen gab es das schon vorher, dass Einkommen auf die Waisenrente nicht angerechnet wurde. Ansonsten wie schon gesagt, Steuerklasse 1.

Wenn du einen Minijob bis 450 € machst, hast du mit der Steuerklasse gar nichts zu tun. Die Steuern trägt der Arbeitgeber pauschal. Du musst dich nur entscheiden, ob du selbst Rentenbeiträge leisten willst.

Da die Schulzeit nach dem 16. Lebensjahr aber sowieso versicherte Zeit ist, kannst du dir das sparen.

turnmami  13.01.2016, 06:08

Eine Schulausbildung ist aber "nur" eine Anrechnungszeit und wird weder bei der Rentenberechnung, noch bei der Berechnung der Beitragszeiten berücksichtigt. So gesehen, wäre es durchaus sinnvoll nicht auf die Rentenversicherung zu verzichten, da hier bereits EM-Rentenansprüche, sowie Ansprüche auf RehaLeistungen entstehen!!