FSJ trotz Berufsschulpflicht?
Naja im Grunde genommen, sagt der Titel das meiste. Ich bin 16 Jahre alt und habe schulfremd meinen Hauptschulabschluss gemacht, mit 16 bin ich theoretisch ja sowieso aus der allgemeinen Schulpflicht raus. Ich habe allerdings die Realschule nun abgebrochen (bitte flamet mich nicht, es gibt gute Gründe dafür) und bei der Abmeldung kam folgende Frage auf: Wohin sollen sie meine Schulunterlagen schicken, wenn ich keine Schule besuche? Ich wohne in BW falls das etwas an meiner Lage ändert. Ich erhoffe mir hier eine Antwort im Sinne von, sie sollten es dorthin schicken oooder im Sinne von, nein du musst nicht mehr die Schule besuchen während du ein FSJ machst. :) Vielen Dank schon mal im vorraus!
1 Antwort
Hallo, auch wenn das Thema über ein Jahr alt ist, möchte ich noch antworten. Die Schulpflicht ist erst beendet, wenn man 12 jahre die allgemeinbildende Schule besuchte oder ein Jahr eine Berufsschule (§§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)). Das kann im extrem Fall bedeuten, dass jemand nach der 8. Klasse mit 14 die Schule verlässt, dann ein Jahr die Berufsschule besucht und somit mit 15 keine Schulpflicht mehr hat. Andererseits sind die, die die vollen 12 Jahre Schule besuchen fast immer 18 oder 19, je nach Einschulungsalter. Jetzt nochmal auf die Frage kommend bedeutet das in deinem Fall, dass du noch Schulpflichtig bist und daher eine Schule besuchen MUSST (außer die ruht z.B. Aufgrund einer Erkrankung) Berufsschulen MÜSSEN dich also aufnehmen, nur in welchen Bereich du eingesetzt wirst kannst du dann nicht mehr aussuchen, je nachdem wo gerade Platz ist. FSJ scheidet ebenfalls aus, da nach §2 Abs.1 JFDG die Schulpflicht erfüllt sein muss. Wie man es auch dreht und wendet, du musst zur Schule. Vieleicht ist die Antwort ja noch für Jemanden hilfreich.