Nebengewerbe anmelden - sinnvoll
Hallo, ich züchte (mehr aus Hobby als Profit) Hühner, und stelle diese aus, und verkaufe natürlich ab und an auch welche (Bruteier, Zuchthennen, Hähne) .. die sind extrem teuer, und natürlich verkaufe ich tägliche frische eier, habe so an die 50 Tiere im Winter, im Sommer deutlich mehr bis über 200.
Nun schwebe ich damit in Gedanken das anzumelden (beim Landesveterinäramt sind die Tiere angemeldet, habe auch eine Betriebsnummer etc.) nur eben nicht beim Finanzamt, das ganze ist ja auch mehr ein Hobby und man investiert viel Geld in Futter, sprich es kommt nicht viel rum, aber falls Jemand was sagt möchte ich nicht dumm da stehen.
Ist es in diesem Fall sinvoll das anzumelden, da ich als auch die Tiere im Internet einstelle (Quoka etc.) und was für Kosten sind damit verbunden ? '
Mein Arbeitgeber hat dies mir empfohlen, hatte es mit ihm drüber, sind ein recht kleiner Betrieb..
freue mich über eure Antworten
7 Antworten
Melde Dich erst einmal bei Deinem Finanzamt und schildere dort Deine Fakten. Dann wird das Finanzamt erst einmal klären, ob Du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb hast. Hühnerzucht einschließlich Eierverkauf kann nämlich Land- und Forstwirtschaft sein, wenn Du über genug Fläche verfügst. Wenn das Finanzamt aus dem Verhältnis Hühner- Land zu dem Ergebnis kommt, dass ein Gewerbebetrieb vorliegt, kannst Du Dich immer noch beim Ordnungsamt anmelden.
sinnvoll ...
Es ist hier nicht die Frage ob sinnvoll, sondern ob ein Gewinn erzielt wird, bzw. Gewinn beabsichtigt ist. Wenn ja, ist es Gewerbe, wenn nien Hobby.
Auch wenn kein Gewinn beabsichtigt ist, sollte man Einnahmen und Ausgaben pro Jahr sorgfältig in einer Einnahmen-Überschussrechnung nachweisen! Man kann es dadurch entweder rechtzeitig bemerken, wenn doch die Gewinnschwelle erreicht wird, bzw. ggf. dem Finanzamt gegenüber nachweisen , dass kein Gewinn gemacht wurde, und das Ganze somit immer noch eione Liebhaberei (=Hobby) ist.
Grundsätzlich sind die Einnahmen steuerpflichtig; ob evtl. Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können oder rein als Hobby gelten, ist mit dem Finanzamt abzuklären; ebenso ist abzuklären, ob es sich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft handelt - da gelten besondere Regelungen.
Falsch - nicht die Einnahmen sondern der Gewinn ist steuerpflichtig. Solange kein Gewinn erzielt wird, ist es ein Hobby und kein Gewerbe.
da du ja dann steuern zahlen wirst ist schon klar dass du weniger verdienst aber du MUSST es anmelden weil du ja dadurch einen gewinn erzielst
Vorab: Tierzucht ist nie Gewerbe, weil es unter die Urproduktion fällt. Damit entfällt in jedem Fall die Gewerbeanmeldung. Nichts desto Trotz sind Gewinne aus Urproduktion in der Steuererklärung anzugeben. Du solltest also schon ein Buchführung machen, um bei Nachfrage vom Finanzmat belegen zu könen, dass du grundsätzlich keine Gewinne machst. Ein Finanzbeamter hat ja selten Ahnung, was Züchter für Strom, Elektrik, Fachliteratur und Reisen ausgeben... Die sehen immer nur den Erlös der Nachzuchten, als ob die vom Himmel fallen.