Rettungsdienst, nebenberufliche Selbständigkeit als Honorarkraft?

4 Antworten

Das was du vor hast nennt sich Scheinselbstständigkeit, wenn du nur einen Auftraggeber hast. Und bei dir treffen alle Punkte einer Scheinselbstständigkeit zu.

Schaue hier:  

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html

Eine Scheinselbstständigkeit kann für dich und den Auftraggeber sehr, sehr teuer werden. den die rentenversicherung und der Fiskus verstehen bei Scheinselbstständigkeit keinen spaß.

Macxhe doch etwas auf 450€ Basis. Da biste alle Probleme los, bis auf eines.

 Dein hauptarbeitgeber muss der Nebentätigkeit zustimmen. Und da du direkt in Wettbewerb zu deinem hauptarbeitgeber trittst wird er das kaum bewilligen.

Unabhängig davon, hast du deine Einnahmen zu versteuern und sie sind sozialabgabenpflichtig, da sie zu deinem festn Gehalt zugerechnet werden.

Wenn Du nur bei einem Arbeitgeber (Deine Worte) selbständig auf Honorarbasis arbeiten willst, wird das vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn es die Fakten kennt.

Das ist dann nämlich eine "Scheinselbständigkeit" und kein großer Unterschied zu Deinem Hauptberuf.

Also: 2. Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 6.

Also ich bin Hauptberuflich im Rettungsdienst tätig. Möchte meinen Beruf und meine Tätigkeit weiterhin voll ausüben. Allerdings hört man immer wieder das Rettungsassistenten sich nebenberuflich Selbstständig machen. Das heißt bei anderen Arbeitgeber auf Honorarbasis arbeiten.

Ich brauche eine Anmeldung beim Finanzamt, BG, Berufshaftpflichtversicherung habe ich was wichtiges vergessen? Kann mir jemand weitere Tipps geben.

Mein Hauptarbeitgeber bezahlt ja meine Sozialbeiträge wenn man nebenberuflich Selbstständig ist und ein Honorar von 20Euro/h wieviel wird dann von diesem Beitrag in etwa versteuert?

Versteuert werden/wird Deine Einkünfte/Dein Gewinn - also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Helmuthk  17.07.2016, 23:06

Kennst Du den Begriff "Scheinselbständigkeit" bei nur einem Auftraggeber?

Bakaroo1976  17.07.2016, 23:23
@Helmuthk

Ja, den Begriff kenne ich.

nikr89 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 22:02

Betriebseinnahmen wären 480Euro pro Dienst

Da ich meine Person anbiete habe ich ja keine weiteren Ausgaben sagen wir mal ca 80Euro

Gewinn wäre dann 400Euro darauf bezahlt man wieviel steuern?

Bakaroo1976  17.07.2016, 22:06
@nikr89

Natürlcih hast Du Betriebsausgaben - z.B. Fahrtkosten. Besteuert wird Dein Einkommen gemäß Einkommensteuergesetz. Das jetzt zu erklären, würde hier den Rahmen sprengen.