Nebenberufliche Selbstständigkeit mit HarztIV/ALGII ausbauen?

5 Antworten

Du solltest das auf jeden Fall mit "Experten" vom Arbeitsamt durchsprechen.

Allerdings würde ich dir eher abraten: wenn du 50-60 Stunden-Wochen als belastend empfindest, bist du nicht zum Existenzgründer geboren! Das ist NICHTS! Wenn du wirklich von deinem eigenen Unternehmen abhängig bist, gibt es keinen Feierabend mehr. Keine geregelten Arbeitszeiten, keine freien Wochenenden und schon gar keinen keinen Urlaub. Du kannst nicht einfach im Bett bleiben, wenn du mal krank bist, und du kannst unangenehme Dinge oder Sachen, mit denen du dich nicht auskennst, nicht einfach an andere deligieren.

Dass es außerdem schwer wird, einen weiteren Kredit zu bekommen, solange du noch dein Meisterbafög zurückzahlst, sollte dir ebenfalls klar sein. Und du wirst einiges investieren müssen, bevor du wirklich von deinem Unternehmen leben kannst!

Bist du einmal beim Jobcenter, dann kommste da nicht so schnell wieder weg. Musst Kontoauszüge und Sparbücher vorlegen.
Die gucken ganz genau, ob du nicht ja einen Cent zuviel bekommst.
Ich würde mir an deiner Stelle die Unabhängigkeit bewahren.

Wenn du deine Arbeit ohne wichtigen Grund kündigst, um ALG II zu erhalten, kriegst du zwar ALG II, aber zum einen drei Monate lang abgesenkt um je ca. 125,-, und der Rest kann zurückgefordert werden wegen böser Absicht: SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten.

Und wenn du zum ersten Mal ALG II erhältst, musst du in der Regel Maßnahmen mitmachen, manchmal 6 Stunden am Tag. "Hartz IV" ist also nicht immer eine Hängematte für Konsumenten des Privatfernsehens, und auch nicht immer eine Startrampe für agile Jungunternehmer.

Manchmal aber doch. Wer ein erfolgversprechendes Konzept hat für seine Selbständigkeit, der wird auch manchmal gefördert. Sogar vom Amt, obwohl dafür traditionell die Banken zuständig sind (seit so ca. 500 Jahren ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Was du für Fix - Ausgaben neben deiner Miete hast interessiert das Jobcenter nicht !

Dir stünden als Single ab 2016 ein Regelsatz von 404 € zu und dazu deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden) und das ergibt dann deinen Bedarf.

Das Jobcenter würde deine KDU - in der Regel für weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe übernehmen,es muss dann also bei Antragstellung angeklärt werden ob die KDU - für 1 Person angemessen ist oder nicht.

Denn dann würdest du mit einem evtl.positiven Bewilligungsbescheid gleich eine Aufforderung zur Kostensenkung deiner zu hohen KDU - bekommen,wie du diese dann senkst ( z.B. Untervermietung ) bliebe dir überlassen.

Du müsstest dir dann in dieser Übergangszeit überlegen was du machen möchtest,entweder du zahlst nach der Zeit die Differenz selber zu oder du musst dir eine passende Wohnung suchen und umziehen.

Nur mal ein Beispiel das jetzt nur deinen festen Job betreffen würde.

Wenn du angenommen im Monat auf 120 Stunden kommst und das mal 8,50 € Mindestlohn,dann hättest du 1020 € Brutto und ca. 800 € Nettoeinkommen.

Angenommen deine angemessene KDU - würde 446 € betragen,dann käme dein Regelsatz von 404 € dazu,dein Bedarf nach dem SGB - ll würde dann bei min. 850 € pro Monat liegen.

Aus deinem Bruttoeinkommen werden dir dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet,dann theoretisch von deinem Netto abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen,welches dann von deinem genannten Bedarf abgezogen würde.

Läge das dann unter deinem Bedarf,dann stünde dir ggf.eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zu,wobei hier das Wohngeld eine vorrangige Leistung sein würde.

Freibeträge auf Erwerbseinkommen im SGB - ll :

- Die ersten 100 € Brutto ist der Grundfreibetrag

- Von 100 € - 1000 € Brutto bleiben noch mal 20 % Freibetrag

- Und von 1000 € - 1200 € Brutto,dann noch mal 10 % Freibetrag

Somit hättest du z.B. bei 1020 € Brutto zunächst deine 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 900 € ( 100 € - 1000 € Brutto )blieben dir noch mal 20 % Freibetrag ( 180 € ) und von den übersteigenden 20 € ( 1000 € - 1200 € Brutto ) noch mal 10 %,also 2 € dazu.

Dann würde dein gesamter Freibetrag bei 282 € liegen und diese würden dir dann theoretisch von deinen ca. 800 € Netto abgezogen.

Dein anrechenbares Nettoeinkommen läge dann bei ca. 518 € und dieses würde dann wiederum von deinem angenommenen Bedarf von 850 € abgezogen.

Dir würde dann also eine Aufstockung von ca. 332 € zustehen.

Jetzt kannst du nach diesen Angaben deine Aufwendungen für deinen noch Nebenjob in Brutto zu deinem aus dem Hauptjob addieren und daraus dann deine Freibeträge berechnen,die dann bei nicht mehr als 300 € pro Monat liegen werden.

Dann addierst du deinen Gewinn und dein Netto aus deinem Hauptjob,ziehst deine 300 € an Freibeträgen ab und dann würdest du sehen ob dir noch etwas zustehen würde.

RoseALee 
Beitragsersteller
 28.11.2015, 10:04

wow, vielen Dank für die ausführliche Rechnung! Da kann man sich wenigstens sinnvoll Gedanken darüber machen

isomatte  28.11.2015, 10:28
@RoseALee

Nichts zu danken !

Du könntest dann ggf.nur noch Aufwendungen ( Fahrkosten ) von und zur Beschäftigung geltend machen,wenn dein anrechenbarer Betrag aus deinem 100 € Grundfreibetrag diese Kosten nicht decken würde.

Es würde aber nur die kürzeste Strecken anerkannt bzw.die geringsten Kosten,wenn du z.B. mit dem PKW - fahren würdest,dass aber auch in zumutbarer Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln machen könntest.

Dann kannst du für deinen PKW - pro km zu und von der Arbeit 0,20 € ansetzen.

Von deinen 100 € Grundfreibetrag gingen dann 30 € Versicherungspauschale ab und eine Pauschale von 15,33 € für Werbungskosten.

Es bliebe dann noch ein Betrag von 54,67 € und das was dann über diesem Betrag liegen würde,könntest du separat als Sonderausgaben geltend machen.

RoseALee 
Beitragsersteller
 28.11.2015, 21:54
@isomatte

Ich habe selbst schon versucht rauszufinden, aber bisher nichts darüber gefunden: Wie sieht es mit Kreditabzahlung vom Meisterbafög aus? Kann man das als Aufwendung/Werbungskosten geltend machen?

Genauso, wie du es beschreibst, geht es doch fast allen Existenzgründern! Ich würde es erstmal so lassen, die Kombi Festanstellung und beginnende Selbständigkeit ist ideal. 60 Stunden die Woche sind normal. Wenn du ganz in die Selbständigkeit gehst, wird es auch so sein. Wenn deine Auftragslage zur Zeit nur 15 Wochenstunden hergibt, solltest du deinen festen Job noch nicht hinschmeissen. Weißt du das es ab 15 Wochen teuer wird? Dann bist du nämlich BG verpflichtet usw? Allerdings bekomm ich das gerade nicht zurechtgerechnet: du arbeitest 60 Stunden freiberuflich und bekommst damit deine 800 Euro Fixkosten nicht gedeckt? Da stimmt doch was nicht. Deine Frage zum Arbeitsamt verstehe ich nicht, dass hat damit nichts zu tun.

FrauStressfrei  29.11.2015, 20:27

Soweit ich weiß sind das spezielle Förderprogramme für Arbeitslose, nicht aber für Angestellte, die ihre sichere Festanstellung für eine Selbständigkeit aufgeben. Außerdem solltest du dringend selbst mit 15 Wochenarbeitsstunden schon weit über den Harz 4 Satz liegen, sonst denke bitte nicht im Ansatz darüber nach!

FrauStressfrei  28.11.2015, 13:04

Ja, aber wenn du deinen Job kündigst, dann bekommst du kein Arbeitlosengeld. Dann musst du schon mit dem Geld der Selbständigkeit auskommen.

RoseALee 
Beitragsersteller
 28.11.2015, 21:52
@FrauStressfrei

Bisher konnte ich leider nur die Info darüber finden, dass Kleinunternehmer, die von ihrem Gewerbe eben nicht leben können, auf ALGII Anspruch haben. Deswegen tauchte ja für mich die Frage auf, inwieweit das möglich ist in meinem Fall...

isomatte  29.11.2015, 06:52
@RoseALee

Das ist auch korrekt !

Aber das Jobcenter wird sich das nicht ewig ansehen.

Wenn es da über einen längeren Zeitraum keine Steigerung deiner Einnahmen geben würde und somit deine Bedürftigkeit zumindest verringert würde,wird man dir sicher raten deine Selbstständigkeit aufzugeben und dir wieder einen auskömmlichen Job zu suchen.

Dieser Aufforderung musst du natürlich nicht nachkommen,aber dann wird es sicher Auswirkungen auf deinen Leistungsanspruch haben.

RoseALee 
Beitragsersteller
 28.11.2015, 10:00

Hallo, Danke für deine Antwort. Ich denke du hast meine Rechnung nicht ganz verstanden. Ich komme zusammen mit meinem Hauptberuf, Fahrtzeiten für den Hauptberuf, nebenberuflicher Selbstständigkeit, Fahrtzeiten zu Kundenterminen, Warenbeschaffung usw. auf ca. 60 Wochenstunden. Und mein Problem ist, dass ich meine Selbstständigkeit jetzt gerne mehr ausbauen möchte, dafür aber unmöglich noch mehr Arbeiten kann. Irgendwann will ich auch Schlafen und Essen...