Nebenberuflich selbständig Kinderbetreuung?

2 Antworten

Wenn der Job auf 400€ Basis kein "Angestelltenjob" (z.B. Regale einräumen bei Rewe) ist, dann brauchst Du auf jeden Fall einen Gewerbeschein. Das bedeutet, dass Du auf jeden Fall auch eine Steuererklärung dafür abgeben musst (nicht, dass Du auch Steuern zahlen musst, denn da gibt es Freibeträge), was ebenfalls bedeutet, dass Dein Arbeitgeber dem zustimmen muss.

Weiterhin kommt es darauf an, on Du eine Umsatzsteuer-ID bekommst (vermutlich nicht, da du nichts verkaufst) oder nicht. Je nachdem musst Du oder darfst Du nicht auf Rechnung die MwSt. ausweisen. Das ist schon mal sicher.

Weiterhin benötigst Du gerade im Bereich Kinderbetreuung diverse Versicherungen.

Ich würde mal zum Finanzamt gehen und mich informieren lassen. Die sind da zu unverbindlicher Auskunft verpflichtet.

cocolores15 
Beitragsersteller
 13.01.2017, 13:46

Danke für die Antworten

Es ist nur so, das mir gesagt wurden ist das ich definitiv kein Gewerbe anmelden müsste. Da der Beruf Erzieher zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt und ich unter 400€ bleibe.

Na ja, wahrscheinlich muss ich wirklich mal zum Finanzamt.

ohwehohach  13.01.2017, 13:52
@cocolores15

Du musst auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, denn das muss man immer, wenn man eine Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausübt.

Außerdem bist Du keine Erzieherin, wenn Du keine entsprechend staatlich anerkannte Ausbildung hast.

Ob Du dann auch Steuern zahlen musst, steht auf einem ganz anderen Blatt!

Aber selbst wenn Du Äpfel von Deinem Baum für 3,50 das Kilo am Straßenrand verkaufst, brauchst Du einen Gewerbeschein, auch wenn das nicht einmal Deine Unkosten deckt.

ohwehohach  13.01.2017, 13:58
@cocolores15

Ich rudere ein bisschen zurück: Als Freiberufler musst Du zwar kein Gewerbe anmelden, aber wenn Du keine entsprechende Qualifikation hast ist die Frage, ob Du als Erzieher gelten kannst und Freiberuflichkeit überhaupt in Frage kommt.

misterbat  13.01.2017, 08:34

Es kann sein, dass sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnnummer erhält bzw. hat und trotzdem Umsatzsteuer auf die Rechnungen ausweisen muss. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ansonsten hast du Recht.

Und zu der Frage, ob sich das lohnt: Ich würde es nicht machen. Man kann sich darauf einigen, dass man das Ganze als Angestellte auf Minijobbasis macht. Dann hast du wenigstens was davon.

Aber wenn du dich in dieser Hinsicht selbstständig machen willst und du nebenbei arbeiten gehst, dann zahlst du sinnlos Steuern und hast nichts von der Nebentätigkeit plus du musst den Steuerberater zahlen.

ohwehohach  13.01.2017, 08:41
@misterbat

Also ich hatte jahrelang einen Gewerbeschein, um Rechnungen im Bereit PC-Beratung stellen zu können. Das Finanzamt hat mir explizit gesagt: Wenn ich eine UstId beantrage, dann gehen damit einige Dinge einher und ich muss die MwSt. auf Rechnungen ausweisen. Solange ich keine UstId habe, darf ich aber keine MwSt. auf meinen Rechnungen ausweisen.

Daher habe ich ja auch zu einer Beratung durch das Finanzamt geraten :-D

misterbat  13.01.2017, 08:47
@ohwehohach

Dann ging es bei dir höchstwahrscheinlich darum, dass du Rechnungen an Unternehmen ausstellen wolltest, die in einem Mitgliedsstaat/Ausland sitzen. Damit das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) auch richtig verläuft.

Und das Finanzamt hat manchmal 0 Ahnung. Traurig, aber wahr.


Ob du einen Gewerbeschein brauchst oder nicht, ist gar keine einfache Frage. Dazu leicht verwirrende Informationen von http://www.tagesmutter.com/tagesmuetter-ratgeber/gewerbeanmeldung-tagesmutter/

Im Dokument https://www.handelskammer-bremen.de/blob/hbihk24/gruendung_foerderung/downloads/1301382/568561f493973174687dcfeb44237812/Erlaubnispflichtige_Gewerbe-data.pdf findet sich der Hinweis auf die Nichtanwendbarkeit der GewO auf Seite 10 oben.

Im Dokument http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo/gesamt.pdf steht auf Seite 6:

"§ 6 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen..."

Demnach wäre Kinderbetreuung eine freiberufliche Tätigkeit.

In dem Moment jedoch, wo du ein Gewerbe anmeldest (was hier angeraten wurde und so pauschal nicht sein muss), musst du das mit deinem Vermieter klären, so du eine Wohnung gemietet hast. Das ist dann eine gewerbliche Nutzung einer privat vermieteten Wohnung.