Namensänderung, ich möchte meinen Geburtsnamen zurück!
Hallo,
als ich geboren wurde trug ich den gleichen Geburtsnamen wie meine Mutter. Als meine Mutter später heiratete bekam ich den Namen, meines damligen Stiefvaters (ich war 3!) und das war zu tiefsten DDR-Zeiten. Zu der Familie meines Namensgebers hatte ich schon während der Ehe meiner Mutter (die Ehe gibt es schon lange nicht mehr) kaum Kontakt und jetzt schon lange nicht mehr. Ich habe als Kind unter dem Nachnamen sehr gelitten und möchte das meinem Kind ersparen. Schon seit langem möchte ich meinen Geburtsnamen zurück, weiß aber nicht wie. Kann mir jemand helfen?
Danke!
7 Antworten
Hi, soweit ich weiss musst du nur mit deiner Geburtsurkunde zum Standesamt in deinem Wohnort gehen und kannst dir da mit Zustimmung der dortigen Beamten den Namen umschreiben lassen. Wie lange so ein Vorgang dauert und wieviel dies kostet, weiss ich allerdings nicht. Grüsse
Ja das Gesetz sagt du kannst deinen Vor oder Nachnamen nur ändern wenn ein wichtiger Grund vorhanden ist sprich der Name führt zu Verspottungen oder man kann das Geschlecht nicht erkennen oder das trifft jetzt besonders auf dich zu, es ist eine psychische Belastung den Namen zu tragen wie es bei dir der Fall ist dies muss du dann den zuständigen Behörden/Ämtern schildern und die Namensänderung beantragen ! Wobei man aber sagen muss das es in Deutschland meistens bei den Einwohnermeldeämtern zu finden ist, kann aber bei jeder Stadt anders sein musst du mal nachgucken aber wie gesagt müsste im Einwohnermeldeamt zu finden sein !!
das ist schwieriger als man denkt. Das Standesamt kann Dir nicht helfen! Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen: entweden Du heißt mit Nachnamen "Blödesel", "Schiefauge", oder ..., oder - wenn der Nachname in Ordnung ist - wenn Dich Dein Stiefvater zum Beispiel misshandelt hat und er RECHTSKRÄFTIG verurteilt wurde oder er im Ort schwerwiegende Straftaten begangen hat und der Nachname Dich automatisch mit Ihm verbindet. Aber: Eine Möglichkeit zur Namensänderung besteht durchaus über eine Adoption durch ein Familiemitglied (Oma, Tante, ... mit Ausschluss aller Rechte und Pflichten)aber nicht durch den leiblichen Vater!!! Ich hatte das gleiche Problem, vielleicht hilft Dir die Antwort.
Das geht nur als sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ob "ich möchte es meinem Kind ersparen" ein solcher ist, kannst du bei einer Vorsprache beim Standesamt erfragen.
Ich glaub das Standesamt kann das nicht aber frag doch dort einfach mal nach. Die können dir auf jeden Fall sagen was du tun musst. Ich glaube das muss über das Gericht laufen...