Namensänderung Kind nach Wiederheirat & verstorbenem Vater
Angenommen folgender Fall wird vor dem Standesamt zur Namensänderung eines sechsjährigen Kindes, welches bei der Mutter wohnt, nach der Scheidung und Wiederheirat vorgebracht:
"Hallo, ich habe neu geheiratet und würde nun gern, dass mein Sohn aus erster Ehe unseren neuen Familiennamen annimmt. Mein Sohn lebt schon seit der Trennung von seinem mittlerweile verstorbenen Vater bei uns.
Man muss dazu sagen. Das die Mutter einen Hass auf den Vater (welcher in Wirklichkeit nicht verstorben ist) hat und scheinbar alles tun würde um nichts mehr mit ihm zu tun zu haben. Haben gemeinsames Sorgerecht, aber Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter.
Wie verhält sich die Rechtslage und welche Unterlagen muss der Antragsteller/-in beim Standesamt vorweisen.
Vielen Dank für eure Hilfe
7 Antworten
Es ist schon erstaunlich, für wie blöde die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gehalten werden.
Nachweis des Todes des Kindesvaters - Fehlanzeige wegen is nich.
Nachweis der Alleinsorge - Fehlanzeige wegen is nich.
Bei gemeinsamer Sorge müssen beide Sorgeberechtigten den Antrag unterschreiben, damit überhaupt ein Antrag vorliegt, über den enschieden werdn kann.
Die Frage nach dem Kindeswohl stellt sich daher überhaupt nicht.
Und was die Geschichte mit dem Schulamt anbelangt - in der Tat habe auch ich Sachen erlebt, die mir die Haare zu Berge getrieben haben. Da bleibt dann nicht weiter übrig, als sehr deutliches Deutsch zu reden.
Das hat übringens nichts mit blöd sein zu tun. Das ist reine Sicherheitsmaßnahme.
Also erst mal sieht das Standesamt auf den ersten Blick in den Unterlagen des Kindes, das der Vater noch lebt. Mit einer Lüge zu beginnen ist immer schlecht, wenn man was von Behörden möchte.
Einfacher wäre es doch damit zu argumentieren, das die Mutter nach der neuen Heirat den Namen des Mannes angenommen hat und es für den Jungen besser und einfacher wäre, wenn er den neuen gemeinsamen Familiennamen annimmt. Das geht wunderbar (Habe es im Bekanntenkreis 2x erlebt) und geht auch gegen den Willen des Vaters, da hier das Kindswohl im Vordergrund steht. Das Kind muss es aber auch wollen!
Das Amtsgericht ändert mit Begründung in fast allen Fällen einen Namen....
NUR... In Sachen Respekt würde ICH immer dazu tendieren, den Namen des Vaters dem Kinde zu belassen.
Denn DAS war sein Vater !
Eine wissentlich falsche Aussage bei einem Amt? Das könnte schon Konsequenzen für die gute Frau haben.
Aber was den gemeinsamen neuen Familiennamen für das Kind angeht, wäre es nicht das Verkehrteste. Es geht schließlich nicht um die Streitereien der Eltern sondern um das Wohlergehen des Kindes.
natürlich wird überprüft, ob der vater verstorben ist. das muss man nachweisen.
wenn der vater gestorben ist, bekommt das kind halbwaisenrente, darüber hat man unterlagen.
mit der namesänderung, evtl. adoption muss de rleiblcihe vater einverstandne sein
Da kann man ja nur hoffen, dass unsere Standesämter auch gewissenhaft arbeiten.