Nachzahlen obwohl Heizung defekt?

7 Antworten

Würde es beweisen und nicht nachzahlen, aber das ganze schriftlich halten.Bist du in einem Mieterverein?

Mandilicouse 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 15:42

Nein bin ich leider nicht :(

anjasaar  25.07.2016, 23:41
@Mandilicouse

Egal, bist aber im Recht ;) also schriftlich per Einschreiben dem einen Brief zusenden mit Beweis und sagen das die Forderung nicht unberechtigt ist!

Sag mal, merkst du überhaupt noch wo du dir überall widersprichst?
Versuche mal einem Richter vor Gericht glaubhaft zu machen dass du nie die Heizung aufgedreht hast!

Du hast also immer bei rund 10 bis 15 Grad Raumtemperatur gelebt, gewohnt? Oder liegst du so gut zwischen den Sonstigen Wohnungen dass die Wärme von denen deine Wohnung noch "erträglich" mitgewärmt haben?

Dann gilt wenigstens diese übliche 30 % Beteiligung an den Heizkosten die du auch ohne aufgedrehte Heizkörper mit zu bezahlen hast. Hast ja mit profitiert von den Heizleistungen anderer.

Tja wie sollten Leute wie du weiter vor gehen? Versetze dich doch mal in die Lage eines Vermieters. Überlege, was würdest du tun, wärest du Vermieter.

Zusätzlich könntest du dich erkundigen was ein Haus mit so und so viel Wohnfläche an Heizungskosten aufwerfen könnte. Dann bekämest du eine genauere Vorstellung von den zu erwartenden Kosten und ob die Kostenanteile der Mieter passen könnten oder wenn nicht, wieviel nicht.

Rechnung vom Gasanbieter könntest du einsehen. Aber nützt dir das was, gibt es im ganzen Haus nur Gas für Heizung?


Mandilicouse 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 15:41

Hallo, ja gibt es nur hier . Und ich konnte die Heizung nicht aufdrehen weil der letzte Techniker die drehknöpfe an den Heizungen abgemacht hat und die Heizung abgedreht hat .

anitari  25.07.2016, 15:46
@Mandilicouse

Widersprüche über Widersprüche. 

realistir  25.07.2016, 17:49
@Mandilicouse

Sowas kann normalerweise nicht sein! Ein Techniker der Heizkörper so manipuliert dass diese Heizkörper nicht mehr benutzt werden können, sollte angezeigt werden und für den Schaden aufkommen.

Aber ich zweifle stark an deiner diesbezüglichen Antwort, und nicht nur ich, wie ich sehen konnte.

normalerweise wird doch der verbrauch an den jeweiligen Heizkörpern abgelesen und entsprechend berechnet. Den Vermieter würde ich auffordern, eine sachlich richtige und vor allem nachvollziehbare Rechnung zu schicken.

Darin wären auch noch andere Posten zu finden. Schließlich geht`s um deine Neben- / Betriebskosten, die du bezahlen musst.

Mandilicouse 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 19:26

Nein, das sind noch ganz alte Dinger . 271€

Mandilicouse 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 15:39

Hallo, ja er hat uns ablesen lassen aber nicht an den Heizkörpern sonder an Zählern in der Küche , wie kann man den soviel Gas verbrauchen wenn die Heizung nicht geht ? Das leuchtet mir einfach nicht ein .

anitari  25.07.2016, 15:57
@Mandilicouse

wie kann man den soviel Gas verbrauchen wenn die Heizung nicht geht ?

Die Heizung geht schon. Nur Deine Heizkörper werden nicht warm bzw. nicht warm genug.

Da die Heizung geht verbraucht sie auch Gas. Und das + die Heiznebenkosten mußt Du, jedenfalls zum Teil verbrauchsunabhängig, zahlen.

Von welchem Nachzahlungsbetrag ist denn überhaupt die Rede?

Sind an den Heizkörpern evtl. funkgesteuerte Abelesegeräte?

Wende dich mal an eine Verbraucher Zentrale, oder einen Mieterschutz Bund!

Wenn die Heizung nicht funktioniert ist das ein Grund für eine Mietminderung, wurde das gemacht?

Und da gibt es in all den Jahren keine Mietminderung? Und jetzt jammerst Du rum, dass Du an den Heizkosten beteiligt wirst? Wie kann man es eigentlich 3 Jahre lang in einer niemals beheizten Wohnung aushalten?

Ob Du die Heizung aufgedreht hast oder nicht, spielt keine Rolle. Du hast selbst abgelesen und irgendwas abgelesen. Nicht aufgedreht bringt eigentlich auch kein von Vorperioden abweichendes Messergebnis. Alles andere wäre etwas verwunderlich.

Bleiben trotzdem noch die 30 - 50 % der Heizkosten, die nach Wohnfläche umgelegt werden. Da kommst Du nicht weg, denn wenn Du nicht erfroren bist, haben Deine Nachbarn für Dich mitgeheizt und daher diese Umlage, die nach der Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist.

Dein Vermieter hat die Abrechnung am PC erstellt. Immerhin! Andere kritzeln was mit der Hand. Die Gasrechnung wirst Du nie bekommen. Die ist nicht für Dich. Du kannst sie allenfalls beim Vermieter einsehen.

Wie gehst Du weiter vor?

Melde Dich beim Vermieter und bitte um Einsichtnahme in die Belege. Dann überprüfe alles und wenn es was Unkorrektes gab, soll der Vermieter die Abrechnung korrigieren.

Wegen der defekten Heizung mindest Du ab diesem Herbst, wenn die Heizperiode beginnt, die Miete. Bis dahin hast Du noch Zeit, das dem Vermieter anzukündigen und Dich zu erkundigen, wieviel Minderung in Deinem Fall gerechtfertigt ist.

Mandilicouse 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 15:37

Hallo, da unser Vermieter immer eigentlich sehr kulant war wollte ich ihm nicht gleichwie Miete kürzen , zu mal ja Ca alle halbe Jahre ein Techniker kam um den Fehler zu suchen , unser einziger machbar ist jetzt schon seit Ca. 3 Monaten ausgezogen . Wir ziehen auch zum 1.8 aus deswegen mache ich mir ein wenig sorgen ich will ihn ja nicht angreifen indem ich nach den originalen belegen frage zumal wir ja auch noch unsere Kaution zurück bekommen sollen . Die Heizung hat nie geheizt nur die im Wohnzimmer wurde unten warm .

bwhoch2  25.07.2016, 16:50
@Mandilicouse

Die Abrechnung wird schon passen, wenn richtig abgelesen wurde und bei der Aufteilung der Gasrechnung kann man nicht so viel falsch machen, wie z. B. bei Heizöl.