Absenkung unter mittag
Hallo,
wir wohnen in einem Mietshaus (8 Parteien). Unser Vermieter hat eine Absenkung der Heizung während des Tages drin. Bei uns fährt die Heizung unter mittag runter auch wenn wir voll aufgedreht haben wird die Heizung nicht richtig warm. Er sagt, das könne man nicht ändern. Aber das kann doch nicht sein, dass zwischen 12 und 14 Uhr die Heizung lauwarm bleibt. Kennt sich jemand damit aus??? Danke und viele Grüße
7 Antworten
Heizung während der Jahreszeiten
Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)
Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.
Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17 -20 Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, daß die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung. nach oben Tageszeiten, Raumtemperatur
Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können:
-Wohn-,Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius -Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius -Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius
Zur Nachtzeit von ca. 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen diese Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden. (vgl. AG Stuttgart, WuM 1987, 147)
Die entsprechende Heizleistung hat der Vermieter von 6.00 Uhr morgens bis mindestens 23.00 Uhr abends zur Verfügung zu stellen. Kürzere Zeiten, die in einem Formularmietvertrag stehen, etwa eine Beheizung nur bis 22.00 Uhr, sind unzulässig. (OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.)
Der BGH und das OLG Frankfurt gehen sogar davon aus, daß eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als Wohntemperatur die unterste Grenze des Zumutbaren darstellt. (BGH WuM 1991, 381 f; OLG Frankfurt 1992, 56 f.)
Die ausage des vermieters ist blödsin den die heiz-zeiten werden an der reglung am kessel eingestellt und die kan man auch inwieduell einstellen. sollrte die temperatur unter 18 grad nachts sinken oder auf 18 wird das vor gericht schon als körperverletzung angesehne solte so eine temperatur zustande kommen würde ich das mal nebenbei erwähnen .An der reglung werden bestimte ruhezeiten eingestellt oder auch wan der kessel in betrieb gehen soll zb von wan bis wan zb 5-7 uhr 10-12 usw aber diese sind variabel also auf wunsch einstellbar.
Der junge Mann verwechselt da womöglich etwas oder er ist schon so verkalkt, dass er Mittagsruhe mit Mittagsruhe für die Heizung verwechselt. Das geht gar nicht, was der da anstellt. Wenn er das nicht ändert, verklagt den Typen! Eine Heizung darf während des Tages nicht abgesenkt werden, schon gar nicht wenn es die Außentemperaturen nicht erlauben.
Guck mal hier: http://www.baulinks.de/webplugin/2002/0845.php4
Und hier ist ein Auszug aus o. g. Link.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter die Temperaturen von ca. 22° Celsius in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 Uhr aufrecht erhalten.
Kannst Du auch leicht googlen. Da bekommst Du dann noch mehr Informationen:
wenn wir voll aufgedreht haben wird die Heizung nicht richtig warm.
Und wo liegt jetzt Dein Problem? Was interessiert mich die Temperatur des Heizkörpers, solange die Raumluft auf 20 bis 22°C aufheizbar ist? Oder gibt es hier einen Mangel? Davon hast Du nichts Verständliches gesagt!
Du siehst diese Angelegenheit ähnlich wie ich und Janni87.
Tja Menschen halten sich für intelligenter als Tiere. Aber verhalten sich Menschen immer intelligent? Meist dann nicht mehr, wenn sie egal welche Feindbilder aufgebaut haben, dann laufen viele mit Scheuklappen rum und mit der Intelligenz ist es meist nicht mehr so doll.
So pochen etliche Menschen auf irgendwelche Rechte und denken dann nur noch sehr einseitig. Zusammenhänge usw, werden nicht mehr beachtet, auch wird nichts richtig hinterfragt.
Hier wird bewusst unterstellt, der vermieter hat Einstellungen an der Heizung zum Nachteil seiner Mietparteien unternommen. Solcherlei Handlungen sind Arbeit für den Vermieter. Ohne Grund tut sich niemand unnötige Arbeit an.
Aber anstatt geschickt, bzw klug und menschlich geschickt mit dem Vermieter über eine vorläufige Vermutung zu reden, werden gleich Forderungen gestellt.
Naja, kaum jemand hat das gute Buch von Vera Birkenbihl gelesen mit dem Titel psycho - logisch richtig verhandeln.
Du fragst gezielt nach einem Mangel. Prima. Aber angenommen es läge in dieser Wohnung oder allen ein Mangel vor, kann dann ein Vermieter solche Mängel erkennen, oder anerkennen, wenn ihm solcherlei berichtet wird? Vorerst sind es nur Behauptungen, erst nach umfangreichen Überprüfungen kann daraus ein Faktum werden.