Nachweis über Sichergestelltes Gegenstände: Wann kann ich diese bei der Polizei abholen?
Hallo Leute, mein Nachbar hat letztens mitgebaut, die Polizei war bei ihm und nahm seine Handys mit. Da ich bei dem Verhör dabei war, als seelische stütze sagte der Beamte zu uns in ein paar Wochen wird er vom Staatsanwalt hören. Er bekam ledeglich ein Brief in dem Stand der Sachverhalt ist nun bei der Staatsanwaltschaft angekommen. Und das Protokol über die sichergestellten Gegenstände. Auf der Rückseite steht Ausfgabe bzw. Empfangsbescheinigung: Unsere Frage daher, kann er die Geräte nun wieder holen oder nicht.
2 Antworten
Da soll er vorher die Staatsanwaltschaft anrufen, ob die Gegenstände freigegeben wurden und dann kann er sie abholen.
Ob die aufgeführten Gegenstände zur Abholung freigegeben wurden und ob irgendwelche Eigentumsnachweise benötigt werden.
Woher weis der Staatsanawlt welche NR das genau so ist...könnte man auch so einfach zur Polizei gehen und die das klären?
Dann kann der Gang auch vergeblich sein.
Das sind Beweismittel, die bekommt er erst nach Abschluss des Verfahrens zurück oder wenn sie ausdrücklich freigegeben werden ....
Es hieß ja nach 3 Wochen höre er vom Staatsanwalt...ER hat ja nur dieses Schreiben von der Polizei bekommen, dass der fall übergeben wurde...
dann ist der Fall nicht abngeschlossen, sie Staatsnwaltschaft entscheidet ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt ... da keiner von uns weiß worum es eigentlich geht und welche rolle die Handys dabei spielen, ist der Rest nur Mutmaßung
wenn die Handys Tatmittel sind können sie nach § 74 StGB auch eingezogen werden ...
Einstellen glaube ich kaum da es das 2te mal ist..
Er hat gewisse Bilder verbertiet..
Dann ist die Einziehung der Handys als Tatmittel schon sehr wahrscheinlich, d.h. die sieht er u.U. nie mehr wieder.
Also bei der beigefügten Nummer anrufen und was dann genau fragen?