Nachweis über Sichergestelltes Gegenstände: Wann kann ich diese bei der Polizei abholen?

2 Antworten

Da soll er vorher die Staatsanwaltschaft anrufen, ob die Gegenstände freigegeben wurden und dann kann er sie abholen.

uiisebastian98 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 16:40

Also bei der beigefügten Nummer anrufen und was dann genau fragen?

teutonix1  05.03.2017, 16:43
@uiisebastian98

Ob die aufgeführten Gegenstände zur Abholung freigegeben wurden und ob irgendwelche Eigentumsnachweise benötigt werden.

uiisebastian98 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 16:52
@teutonix1

Woher weis der Staatsanawlt welche NR das genau so ist...könnte man auch so einfach zur Polizei gehen und die das klären?

teutonix1  05.03.2017, 17:17
@uiisebastian98

Dann kann der Gang auch vergeblich sein.

Das sind Beweismittel, die bekommt er erst nach Abschluss des Verfahrens zurück oder wenn sie ausdrücklich freigegeben werden ....

uiisebastian98 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 16:46

Es hieß ja nach 3 Wochen höre er vom Staatsanwalt...ER hat ja nur dieses Schreiben von der Polizei bekommen, dass der fall übergeben wurde...

frodobeutlin100  05.03.2017, 16:50
@uiisebastian98

dann ist der Fall nicht abngeschlossen, sie Staatsnwaltschaft entscheidet ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt ... da keiner von uns weiß worum es eigentlich geht und welche rolle die Handys dabei spielen, ist der Rest nur Mutmaßung

wenn die Handys Tatmittel sind können sie nach § 74 StGB auch eingezogen werden ...

uiisebastian98 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 16:53
@frodobeutlin100

Einstellen glaube ich kaum da es das 2te mal ist..

Er hat gewisse Bilder verbertiet..

furbo  05.03.2017, 17:16
@uiisebastian98

Dann ist die Einziehung der Handys als Tatmittel schon sehr wahrscheinlich, d.h. die sieht er u.U. nie mehr wieder.