Wie lange kann Polizei einen Roller einbehalten?
Meinem Sohn wurde vor ca. 3 Monaten der Roller weggenommen ( spielt keine rolle warum) jetzt waren wir gestern bei der Staatsanwaltschaft und wollten mit dem Staatsanwalt reden wie lange die bearbeitung noch geht.... es liegt dort aber nichts vor.. jetzt meine Frage.. hat die Polizei das Recht... den Roller solange einzubehalten wie sie will??? Den Polizisten erreichen wir leider nicht ist nie auf der Dienststelle.. wer kennt sich aus? Bin dankbar für jede Antwort.
8 Antworten
Das kommt dann eben schon auf den Grund an.........je nach dem was vorliegt wird ermittelt und solange die Ermittlungen eben andauern ist der Roller wohl ein Beweisstück in diesem Fall.
Nun es ist egal was es ist, es wird trotzdem vom Fachmann geprüft. Dann wird die Akte fertig gestellt und dann wird sie weiter gesendet. Und da dein lieber Sohn nicht der einzige auf der Welt ist dauert das ganze nun mal.
Das WARUM spielt eine sehr große Rolle .. weil davon abhängt, welche Maßnahmen von der Polizei zu treffen sind und auf Grund welcher gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage die Polizei tätig wird (=welche Maßnahmen rechtmäßig sind).
Wenn auf Grund einer Straftat ermittelt wird oder z.B. noch ein Gutachten zu dem Roller erstellt werden muss (insbes. wenn irgendwelche Veränderungen daran vorgenommen wurden) kann das auch mal etwas länger dauern.
Wenn der Roller Beweismittel in einem Strafverfahren ist, wird er erst nach Beendigung des Verfahrens zurückgegeben (vgl. §§94 ff. StPO)
Und wie sieht es aus, wenn der Roller nur polizeirechtlich beschlagnahmt wurde ??
bei einer polizeirechtlichen Sicherstellung, wird der sichergestellte Gegenstand nach dem Wegfall des Sicherstellungsgrundes wieder herausgegeben (vgl. u.a. §40 HSOG).
Und wann ist das deiner Meinung nach ? Was kann der Rollerbesitzer tun, damit der Sicherstellungsgrund wegfällt, so lange das Fahrzeug in amtlicher Verwahrung ist ?
keine Ahnung ... dabei kommt es ja darauf an, aus welchem Grund der Roller überhaupt sichergestellt wurde ....
Am besten mal beim zust. Sachbearbeiter der Polizei anrufen und nachfragen..
Warum soll er bei der Polizei nachfragen, die ist doch garnicht zuständig. Bei einer Beschlagnahme nach der StPO ist die Staatsanwaltschaft zuständig, bei einer polizeirechtlichen (in Hessen nach der HSOG) die Polizeibehörde. Diese beiden Stellen sind für die Anordnug zuständig. Bei Beschlagnahme in Gefahr im Verzug muss die Polizei die Beschlagnahme nachträglich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.
Die StA ist zwar die Herrin des Ermittlungsverfahrens .. die Polizei (bzw. die Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der StA) führt aber die Maßnahmen praktisch durch und die sichergestellten Beweismittel befinden sich i.d.R. auch bei der Polizei (zumindest solange das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist).
Daher wäre die Polizei in einem solchen Falle erster Ansprechpartner .. auch wenn die StA die anordnende Behörde war.
Falsch ! Die Freigabe eines Fahrzeugs kann nur durch die aktenführende Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Die Freigabe wird dann der verwahrenden Stelle (hier: der Polizei) mitgeteilt. Woher soll die Polizei wissen, wann und unter welchen Voraussetzungen die Staatsanwaltschaft das Fahrzeug frei gibt ? Die hätten viel zu tun, wenn sie bei jeder Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft erkundigen müssten. Die warten ab, bis die Freigabe schriftlich erfolgt. Also ist der sachbearbeitende Staatsanwalt der richtige Ansprechpartner.
Falsch? Sie haben gar nicht gelesen was ich geschrieben habe ...
Natürlich kann die Freigabe nur durch die StA erfolgen, da die StA anordnende Behörde und Herrin des Ermittlungsverfahrens ist.
Genau das habe ich auch geschrieben!
Trotzdem sollten die zust. Sachbearbeiter der Polizei erster Ansprechpartner bei Nachfragen sein. Die Sachbearbeiter wissen genau, ob die sichergestellte Sache noch für das Ermittlungsverfahren benötigt wird und können am Telefon zumindest schon zeitlich abschätzen wie lange es noch dauern wird. Sie sprechen dann mit der StA die Freigabe ab.
Andersrum müsste die StA zunächst bei der Polizei den aktuellen Sachstand erfragen und die Freigabe (sofern sie denn schon erfolgen kann) dauert ein wenig länger, vor allem dauert es länger bis man die Information hat.
"Die Sachbearbeiter (der Polizei) wissen genau, ob die sichergestellte Sache noch für das Ermittlungsverfahren benötigt wird...." Komisch, bei uns weiss das nur der Staatsanwalt, ob er die Sache im Strafverfahren als Beweismittel noch benötigt. Wenn eure Polizei hellsehen kann.... super !
was hat das denn mit Hellsehen zu tun? Wer führt denn die meisten Ermittlungstätigkeiten durch (als Ermittlungspersonen der StA, früher Hilfsbeamten der StA)???
Die StA macht mit den meisten Beweismitteln eher wenig ...
Natürlich liegt die Entscheidung bei der StA .. etwas anderes wurde ja auch nie behauptet .. die StA würde ein Beweismittel aber genausowenig ohne Rücksprache mit der Polizei freigeben und die Abschätzung ob eine Sache noch benötigt wird oder nicht, können die meisten Polizisten durchaus leisten ....
Schätzen kann fehlen, sagt eine alte Weisheit. Ich will nicht abgeschätzt von der Polizei wissen, wann ich mein Fahrzeug zurückerhalte, sondern ganz konkret, da ich darauf angewiesen bin. Die Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft über die verwahrende Polizei. Eure Polizeidienststelle muss ganz schön wenig Arbeit haben, wenn ihr euch um jede beschlagnahmte Sache so intensiv kümmern könnt.
ganz konkret? Das kann doch die StA (aus den vielfach erwähnten Gründen) genauso wenig! Es erfolgt einfach in Absprache! Und die Polizei kann den Zeitpunkt i.d.R. wesentlich genauer nennen, als der zust. StA.
Mit dem Arbeitsaufkommen der zust. Polizeidienststelle hat das relativ wenig zu tun ... wenn jmd. nachfragt, wann er seinen Kram wiederbekommt, muss man sich nunmal drum kümmern ... egal ob man dafür Zeit hat oder nicht.
Na sicher kommt es darauf an warum der ihm abgenommen wurde....
Generell gilt bis der Fall abgeschlossen ist jedoch wenn er ihn "frisiert" hat kann das auch mal länger sein.
Aber das müsste doch dann der Staatsanwaltschaft gemeldet werden..oder???
Der Staatsanbwaltschaft werden Ergebnisse übermittelt. Wenn das Teil noch vom Gutachter geprüft wird sieht das anders aus.
Leider gibt es da keine Fristen. Am besten sprichst du mal mit einem Anwalt, der dann bei der Staatsanwaltschaft ein wenig Druck machen kann.
Es liegt nichts bei der Staatsanwaltschaft vor.
Es muss ja einen Grund geben, ein Ermittlungsverfahren, ein Verdacht o.ä..
Wenn man etwas macht, das verboten ist, weiß man auch, daß man bei Erwischen mit Strafe zu rechnen hat. Wie lange die Beschlagnahme des Rollers dauert, bleibt der Polizei überlassen. Bis alles abgeschlossen ist, bis ein Gutachter den Roller besichtigt hat usw. wird er wohl in Verwahrsam bleiben.
Ermittelt gegen was? Die Sachlage ist doch eindeutig.. aufgemotzter Auspuff.