Handy beschlagnahmt. Wann bekomme ich es wieder?

3 Antworten

Hallo lilpreme,

wenn das Handy kein Tatmittel war, hättest Du das Handy sofort nach der Gerichtsverhandlung wieder zurück erhalten müssen.

War das Handy aber ein Tatmittel, unterliegt es der Einziehung nach folgender Rechtsgrundlage:

§ 74 StGB - Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.
(3) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.

Das heißt im Klartext, wenn das Handy nach der eben genannten Rechtsgrundlage eingezogen wurde erhälst Du es gar nicht zurück.

Schöne Grüße
TheGrow

lilpreme 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 19:16

Das Handy hatte ich seit November 2017 sowie eine neue Nummer und die Beweise die gesucht wurden, waren von einer 2-3 Jahre alten Nummer die ich lange nicht mehr in Nutzung hatte

Normalerweise kriegst du das ohne Aufforderung.
Entweder es kommt per Post oder du worst aufgefordert es abzuholen.
Wenn du nachhaken willst, dann wieder ich mal bei dem Revier anrufen, in dem es ursprünglich gelandet ist. Die werden wohl das Aktenzeichen brauchen, also suchs schon mal raus.

lilpreme 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 19:18

Danke

bei der die Anzeige fallen gelassen worden war.

Eine Anzeige wird nicht fallen gelassen. Und da du eine Gerichtsverhandlung hattest, ging es nicht mehr um eine Anzeige, sondern um eine Anklage. Und die wird verhandelt. Du wirst dann aus tatsächlichen Gründen freigesprochen oder wenn Zweifel an deiner Täterschaft bestehen.

Damit hast du Anspruch auf deine beschlagnahmten Geräte. Ich würde dazu bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Da die Beweiserhebung und das Ermittlungsverfahren keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben, das Urteil mittlerweile rechtskräftig sein müsste, gibt es keinen Grund mehr, dir deine Geräte vorzuenthalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
lilpreme 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 19:18

Nein ich habe absichtlich kein Freispruch bekommen, da mein Ich evtl meine Berufserlaubnis verloren hätte. Nach Vereinbarung mit Richter und Staatsanwalt wurde die Klage fallen gelassen