Nachweis der Eigennutzung beim Verkauf einer Immobilie
Hallo! Wir haben Ende 2008 ein Haus über eine Versteigerung erworben, der Zustand war renovierungsbedürftig. Von Anfang an haben wir darin gewohnt. In dem ganzen Durcheinander haben wir allerdings übersehen, uns dort auch bei der Gemeinde anzumelden. Beide waren wir noch bei den Eltern gemeldet. Erst seit Januar 2011 hat mein Mann seinen Wohnsitz dort bei der zuständigen Gemeinde angemeldet. Ich selber bin noch bei meinen Eltern gemeldet. Aufgrund der finanziellen Situation müssen wir das Haus nun leider verkaufen. Wir wären froh, wenn wir das bisschen Gewinn, das wir uns in den letzten 3 Jahren vielleicht erarbeitet haben, nicht ganz durch die sog. Spekulationssteuer verlieren. Nun endlich die Frage: Bei privater Eigennutzung beträgt doch die Mindestfrist 2 Jahre, um den evtl. anfallenden Gewinn nicht versteuern zu müssen. Wie ist diese private Eigennutzung nachzuweisen? Dient nur der Nachweis der Anmeldung bei der Gemeinde für die Eigennutzung, müssen beide Ehepartner angemeldet sein (da hätten wir ja dann schlechte Karten) oder zählen auch Telefonrechnungen, Stromrechnungen o. ä. als Nachweis für die Eigennutzung. Wir beide gehen davon aus, dass höchstwahrscheinlich der Nachweis der Anmeldung bei der Meldebehörde als Stichtag ausschlaggebend ist. Aber vielleicht weiß jemand genauer Bescheid. Beim Finanzamt nachfragen trauen wir uns nicht, um nicht gleich einen Vermerk zu bekommen. Wir wären für Auskünfte und Erfahrungen dankbar. Danke und liebe Grüße - Julia
4 Antworten
Wenn es Euch um die Frage nach der sog. Spekulationssteuer geht, hat der gesamte Hintergrund nichts damit zu tun.
Nachgewiesene Eigenleistungen und Handwerkerrechnungen mindern den Erlös! Einreichen! Das Finanzamt muss euch beraten. Das mit dem Eintrag ist Quatsch. Wer sagt das? Gegen jeden Steuerbescheid könnt ihr vor dem Finanzgericht Widerspruch einlegen, was kein finanzielles Thema sein dürfte.
Also: Keep cool!
1.) google mal "Spekulationsfrist" 2. Wer hat denn die Grundsteuer bezahlt? 3. Frag doch mal z.B. bei "Schwäbisch Hall" nach - vielleicht kann da jemand helfen 4. Frag beim Finanzamt nach unter einem anderen Namen oder schick von Bekannten eine mail ans Finanzamt
??
Melderecht und Steuerrecht haben überhaupt nix miteinander zu tun. Ich kann mich auch irgendwo anmelden ohne dort zu wohnen, und ich kann an einem Ort wohnen ohne mich anzumelden. Melderecht sagt gar nix.
Was zählt sind Telefonrechnungen, Stromrechnungen, Kontoauszüge und ähnliches.
Das Steuerrecht orientierst sich an der (wirtschaftlichen) Realität und nicht an irgendeinem Melderecht bei dem eh jeder macht, was im günstig erscheint.
Jetzt mal doof gefragt. Habt Ihr Arbeit ? Oder wohnen die Eltern im selben Ort. Meist lebt man ja an dem Ort an dem man arbeitet und meist auch mit seiner Frau zusammen. Das man ein Ehepartner mal auf der Baustelle übernachtet ist kein Wohnen.
Weder die Telefonrechnung, noch die Stromrechnung beweisen da was.
Wird natürlich auch nicht besser wenn er jetzt wieder bei der Frau wohnt.
Habt ihr keine Arbeit dann zahlt ihr doch eh keine Steuern, oder ist der Gewinn so gewaltig. Notfalls einfach "wirklich" drin wohnen und zwei Jahre warten.
Man kann ein Haus auf beleihen wenn man dringend Geld braucht