Nachtstrom: Wann dürfen Waschmaschine/Trockner laufen?
Wir haben leider Nachtspeicheröfen im Haus (3 Parteien), dadurch auch Tag-/Nachtstrom.
Um 21 Uhr und um 5 Uhr schaltet der Zähler um (hört man auch im Sicherungskasten).
Dadurch laufen seit über 35 Jahren im Waschkeller sämtliche Waschmaschinen und Trockner in dieser Zeit.
Neben der Waschküche befindet sich eine Wohnung.
Muss der Mieter die Maschinen-Nutzung hinnehmen?
Ich z.B.programmiere natürlich die Waschmaschine auf 21 Uhr und lasse danach den Trockner laufen. Somit läuft alles mind. Bis 1 Uhr nachts oder länger.
Die letzten 35 Jahre hat sich keiner beschwert. Jetzt ist ein neuer Mieter drin der sich darüber aufregt.
Die Vermieter kennen das Phänomen natürlich, aber ich wage zu bezweifeln, dass sie dem neuen Mieter davon was gesagt haben.
Die Hausbesitzer weigern sich seit Jahren, was zu ändern. Einen normalen Tarif bekommen wir mit den Nachtspeicheröfen nicht auch wenn wir sie nicht nutzen (haben auch einen Holzofen und nutzen die NSÖ so selten wie möglich). Sind also - wie das komplette Haus - darauf angewiesen, nachts die Stromfresser laufen zu lassen.
Hausordnung existiert keine, also ich habe noch nie eine zu Gesicht bekommen und wohne seit 10 Jahren hier, mein Mann von Beginn an.
5 Antworten
Muss der Mieter die Maschinen-Nutzung hinnehmen?
Mit Sicherheit muss er eine derartige nächtliche Ruhestörung nicht hinnehmen, denn dieser Lärm ist vermeidbar.
Wer einen Wäschetrockner sein Eigen nennt, zahlt pro Trockengang, abhängig von der Feuchtigkeit der Kleidung, zwischen 2,5 und 3 kWh Energiekosten.
Eine moderne Waschmaschine benötigt für einen Waschgang deutlich weniger als 1 kw.....
Und nun schaue einmal wie groß der Unterschied zwischen NT und HT ist. .... wenn es hochkommt 5 Cent.
Also müssen alle anderen Mehrkosten in Kauf nehmen, weil die Vermieter das dem neuen Mieter verschwiegen haben und auch die Nachtspeicheröfen nicht abschaffen wollen? Weil das würde ja Arbeit bedeuten...^^
...anderes Thema
Ich verstehe die Argumentation. Ruhezeiten etc.
Aber gewisse Rechte gibt es auf beiden Seiten.
Ich danke euch erstmal. Bin gespannt, was da noch kommt. Der neue Mieter ist nämlich erst seit 1.8. drin
Wünsche erstmal eine gute Nacht 😴
Der Vermieter hat dem neuen Mieter die Wohnung genau so vermietet wie euch: Mit Nachtspeicheröfen und Tag- / Nachttarif. Wann ihr eure Waschmaschine laufen lasst, geht den Vermieter nichts an. Das kann der Vermieter nur durch eine Hausordnung regeln, die nicht vorgeschrieben ist. In dem Fall: Sind alle Mieter sich einig - ok. Stört es einen Mieter, kann er die Einhaltung der Nachtruhe verlangen. Da gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Warum sollte der Vermieter nicht nur die Arbeit sondern auch die Kosten auf sich nehmen und etwas ändern, wenn er Mieter findet, die die Wohnungen in dem jetzigen Zustand mieten? Kein Vermieter ist verpflichtet, in sein Wohneigentum zu investieren. Und wenn er es tut, kann er die Sanierungskosten (nicht Renovierung) auf die Miete umlegen.
Auch ohne Hausordnung gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 oder 07:00. Kannst du bei der Gemeindeverwaltung oder dem Ordnungsamt erfragen. Ihr seid keineswegs darauf angewiesen, nachts Waschmaschinen und Trockner laufen zu lassen, ihr habt auch tagsüber eine funktionierende Stromversorgung. Die höheren Strompreise bezahlen auch die Leute, die keinen Nachttarif haben.
Tagstrom bei Tag-/Nachttarif ist aber deutlich teurer, als Normaltarif. Der Vergleich hinkt leider
Das hast du beim Einzug gewusst.
Ja natürlich. Und plötzlich darf der Nachtstrom aber für die teuersten Geräte nicht mehr genutzt werden. Das war eben so nicht ausgemacht
Steht wo?
Eigentlich werden Nachtstrom-Tarife nur für Heizungen Angeboten. Zumindest kenne ich das so bei privaten. Es wird nur der Zähler für die Heizung umgestellt
Es gibt gewisse Ruhe oder Nachtzeiten. Wenn sich jemand beschert muß man sich daran halten
Nein, es wird der komplette Zähler umgestellt. Für das ganze Haus. Nicht nur die Heizung.
Ab 21 Uhr läuft der Nachtzähler.
Nein... Warum haben oder hatten hier die Heizungen 2 Zähler? Eine für die Wohnung
Weil man es an der Abrechnung sieht, dass nicht nur sie Heizung damit abgerechnet wird. Wir nutzen die Heizung bewusst kaum bis garnicht und haben teitzdem jede Menge Verbrauch nachts. Das ganze Jahr über. Auch im Hochsommer. Das kommt ja nicht von Luft und Liebe
Wir haben ein EFH Baujahr 1976 mit Gasheizung. Wir haben Tag- und Nachtstrom.
In Deutschland herrschen Ruhezeiten
Die Tatsache, dass sich bisher niemand an den Maschinen gestört hat, setzt nicht die nächtliche Ruhezeit ausser Kraft. Die gilt für jeden, ob neu zugezogen oder nicht.
Nein, muss man nicht. Mann kann sich auf die Ruhezeiten verlassen.
Auch für eine Spielplatz gelten die Ruhezeiten zwischen 22:00 und 06:00.
Kinderlärm muss aber auch in der Nacht hingenommen werden.
Im Haus ja, auf dem Spielplatz nein.
Ja das stimmt so
Das stimmt wohl. Aber die Maschinen haben die letzten 35 Jahre niemanden gestört. Und stören auch sonst keinen.
Und muss man nicht mit sowas rechnen, wenn man 1 Wand weiter die Waschküche des ganzen Hauses hat? Und ha vorher weiss, das Nachtstrom existiert
Das ist in meinen Augen so, als wenn man neben einen Spielplatz zieht und sich über Kinderlärm beschwert.
Oder sehe ich das falsch?
Kinderlärm ist etwas anderes als Waschmaschinen. Und ist egal wie lange du da wohnst und das so war. Dem Mieter stört das. Und das ist gesetzlich geregelt.
Aber nur, indem alle anderen deutlich mehr Stromgebühr bezahlen. Müssen DIE das denn hin nehmen?