lärmbelästigung durch waschmaschine und trockner nach 21 uhr erlaubt
hallo leute, würde mich über eine hilfreiche antwort freuen. unsere mieter haben die seltsame angewohnheit regelmässig so gegen 21 uhr wochentags und werktags ihre wäsche zu waschen und auch anschliessend noch in den trockener zu tun. da wirds halt schon mal so 23-24 uhr bis alles erledigt ist, weil ja zwischendurch noch das bad geputzt werden kann, mit dem putzwagen hin und her. jetzt würde ich gerne wissen ob ich als vermieter zu solchen zeiten auf unterlassen des lärms bestehen kann? habe auch schon mit den mietern darübergesprochen ob sie das evtl. anders regeln könnten, weil unser sohn auch manchmal deswegen aufwacht, die meinten aber nur das es nicht möglich sei wegen den arbeitszeiten als friseurin? (die arbeiten halt mehr nebenberuflich !! )
9 Antworten
Sie kann doch eine Waschmaschine drehen wenn sie zur arbeit fährt, und dann trockner wenn sie zwischen durch nach Hause kommt. Aber deine Frage : das muß glaube ich im Mietvertrag festgelegt sein. Frag einen Anwalt für Mietrecht, dann hast du was offizielles in der Hand
Viel Erfolg
also rein theroetisch ist ab 22uhr ruhe wegen nachtruhe, ich würd sie nochmal darauf hinweisen, und das geht auch am we, mit dem wascehn... und soviel kann man nicht arbeiten oder man lässt mal zwischendurch die Maschinen laufen und wenn dein Kind nochmal wach wird würd ich auch frech die drohung ruaslassen, das du dich beim Vermieter beschwerst oder du das recht hast die Polizei zurufen
hallo danke für alle übrigen antworten! haben meine vermutung bestätigt. werde demnächst nochmals an ihre vernunft appelieren und ihr das verständnisvoll erklären. denke das ist auch eine anstandssache mit den zeiten. wer an seinen freien tagen bis 10, 12 uhr in den federn liegen kann, muss halt bis spät nachts die versäumte arbeit nachholen. (halt frisch verheiratet, ;-) ) mach jetzt erst mal ein paar tage urlaub in türkiye, und lass alles sacken. danke nochmals und weiterhin viel spass und erfolg bei fragen und antworten.
Bis 22 Uhr darf man Waschmaschinen und Geschirrspüler laufen lassen -nach 22h auch wenns keinen stört.Auch könnte es ja sein das der Mieter Nachtstrom bezieht?Redet doch mal miteinander um Kompromisse zu finden.
Nachtruhe ist ab 22 Uhr. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm
Wenigstens ist sie reinlich. Als Vermieter kannst du schon Ruhezeiten festlege, handelsüblich ist 22.00 Uhr
danke für deine antwort waschen will sie aus rein versicherungstechnischer sache nicht ohne aufsicht, akzeptabel. trocknen nicht weil das ein altes gerät ist und öfter mal seltsam riechen würde, inakzeptabel. werde bei nächsten mietverträgen doch etwas schriftlicher vefahren müssen und nicht alles auf mündlicher basis belassen, einfachheitshalber. mit der zeit vergisst man doch so einiges. danke