Ich bin Minderjährig und arbeite bei Junge die Bäckerei, steht mir Urlaub zu?
Einen schönen guten Tag erstmal. Ich bin 16 (bald 17) Jahre alt und arbeite bei Junge die Bäckerei in Hamburg. Ich gehe noch zur Schule und arbeite auf der 450 Euro Basis. Nun ist meine Frage, ob mir Urlaub zu steht, also bezahlter Urlaub. Ich komme fast jeden Monat auf fast 450€ und wollte Fragen, was mir da zu steht.
Vielen Dank im voraus!
4 Antworten
Ja - nach dem Bundesurlaubsgesetz auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr - bedeutet: soweit Du an 2 Tagen pro Woche arbeitest 8 Tage Urlaub.
Erhalten die anderen Kräfte mehr als 4 Wochen Urlaub , so steht auch Dir entsprechender Urlaub zu.
Allerdings stünden Dir nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 27 Tage zu - also knapp 5,5 Wochen :
Dir steht wie jedem Arbeitnehmer Urlaub zu. Mindestens der gesetzliche Ansprüche für Jugendliche. Da Du nur Teilzeit arbeitest , bekommst du entsprechend TeilzeitUrlaub.
25 Tage bei Vollzeit. https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__19.html
Sry, 27
Selbstverständlich steht Dir bezahlter Urlaub zu. Auch beim Minijob gilt das Bundesurlaubsgesetz (wie auch alle anderen Arbeitsgesetze).
Der Mindesturlaub beträgt vier Wochen. Wenn man fünf Tage/Woche arbeitet, sind das 20 Urlaubstage. Arbeitest Du z.B. an zwei Tagen/Woche, stehen Dir acht Urlaubstage zu. Haben die Kollegen mehr als vier Wochen Urlaub, musst auch Du mehr Urlaubstage bekommen.
Jugendliche!
Auch minijober haben den Anspruch auf den gestzlichen, bezahlten MIndesurlaub.