Bleibt mein bafögsatz gleich?

2 Antworten

Es zählt dein Bruttolohn, inkl. Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge, Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.

Und ja, wenn du dann über die erlaubten 5.400€ kommst, wird dir Bafög abgezogen.

Gck007 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 23:47

Steuerfreie einahmen du vollpfosten

Gck007 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 20:07

Ich habe es gerade schwarz auf weiß stehen. Verwaltungsvorschrift  Paragraph 21 abs. 1 satz 5

21.1.4 Nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören

steuerfreie Einnahmen mit Ausnahme der Unfallrenten (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 5) und
Einkommen nach § 21 Abs. 4.

Fortuna1234  13.12.2016, 20:51
@Gck007

Oooookay, und was steht in §21 Absatz 4?

Nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören steuerfreie Einnahmen Einkommen nach Absatz 4.

Ich lese da Leistungen nach dem SBG, Entschädigungen, Wohngeld, Unfallentschädigung, Zuschüsse für Rentenbeziehern, Elterngeld.... Und ja, das ist alles steuerfrei, aber hat mit deinem Fall nichts zu tun.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/21.php

Wo genau siehst du, dass Zuschläge zum Grundlohn nicht als Einkommen gelten?

Das sind mir immer die Liebsten. Fragen, denken man wüsste die Antwort und korrekte Antworten mit falschen Quellen hinterfragen... Bravo!

Gck007 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 19:07

Die zuschläge zählen als einnahme?

Fortuna1234  13.12.2016, 19:16
@Gck007

Ja natürlich. Sie erhöhen dein Einkommen. Es geht um dein Bruttoeinkommen, und da zählt alles oben genannte mit rein.

Du darfst pro Monat bis zu 450 € ohne Anrechnung dazu verdienen,oder pro Jahr 5400 € Brutto,würdest du dann darüber kommen käme eine Rückforderung auf dich zu !

Gck007 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 09:31

Zuschläge sind keine einnahmen aus sicht des bafög amts

isomatte  13.12.2016, 13:08
@Gck007

Das habe ich auch nicht geschrieben !

Ich habe angegeben was du an Brutto monatlich bzw.jährlich verdienen kannst,ohne das es Auswirkung auf dein Bafög - hätte.