Bleibt mein bafögsatz gleich?
Ich beziehe zurzeit Bafög und seit kurzem habe ich einen minijob angefangen. Die firma bezahlt mir als grundlohn unter 450€ aus, aber mit zuschläge komme ich immer zwischen 450-600€. Wird sich was bei meinem bafög satz ändern?
2 Antworten
Es zählt dein Bruttolohn, inkl. Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge, Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.
Und ja, wenn du dann über die erlaubten 5.400€ kommst, wird dir Bafög abgezogen.
Steuerfreie einahmen du vollpfosten
Oooookay, und was steht in §21 Absatz 4?
Nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören steuerfreie Einnahmen Einkommen nach Absatz 4.
Ich lese da Leistungen nach dem SBG, Entschädigungen, Wohngeld, Unfallentschädigung, Zuschüsse für Rentenbeziehern, Elterngeld.... Und ja, das ist alles steuerfrei, aber hat mit deinem Fall nichts zu tun.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/21.php
Wo genau siehst du, dass Zuschläge zum Grundlohn nicht als Einkommen gelten?
Das sind mir immer die Liebsten. Fragen, denken man wüsste die Antwort und korrekte Antworten mit falschen Quellen hinterfragen... Bravo!
Die zuschläge zählen als einnahme?
Ja natürlich. Sie erhöhen dein Einkommen. Es geht um dein Bruttoeinkommen, und da zählt alles oben genannte mit rein.
Du darfst pro Monat bis zu 450 € ohne Anrechnung dazu verdienen,oder pro Jahr 5400 € Brutto,würdest du dann darüber kommen käme eine Rückforderung auf dich zu !
Zuschläge sind keine einnahmen aus sicht des bafög amts
Das habe ich auch nicht geschrieben !
Ich habe angegeben was du an Brutto monatlich bzw.jährlich verdienen kannst,ohne das es Auswirkung auf dein Bafög - hätte.
Ich habe es gerade schwarz auf weiß stehen. Verwaltungsvorschrift Paragraph 21 abs. 1 satz 5
21.1.4 Nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören
steuerfreie Einnahmen mit Ausnahme der Unfallrenten (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 5) und
Einkommen nach § 21 Abs. 4.