Nachtrag im Mietvertrag festhalten
Hallo community,
Ich habe eine Wohnung seit einem Jahr vermietet Nun sollte ich einen Nachtrag dazu verfassen, da in Baden Württemberg bis zum Ende 2014 die Rauchmelderpflicht eingeführt wird. Da es sich um gemietete Funk Rauch Melder handelt kann ich die Wartung und Mietkosten der Melder auf den Mieter umlegen.
Nun habe ich etwas Schwierigkeiten bei der Formulierung, da ich es ja extra zum Mietvertrag anhängen muss, Vielleicht hat jemand gute Formulierungsvorschläge?
(Der Mieter weiß Bescheid das Melder eingebaut werden)
Danke für die Hilfe:)
3 Antworten
Hallo schwabenmädle.
Mietvertrag
Geschlossen am: Zwischen -Vermieter Name -Mieter -Name
Zum vorgenannten Mietvertrag wird folgende Änderung vereinbart: Wartungskosten -Rauchmelder in Höhe von €_____ Diese Änderung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Sämtliche Vereinbarungen im genannten Mietvertrag, die über diese Änderung hinausgehen, gelten weiterhin in unveränderter Form.
Datum, Unterschrift Vermieter Datum,
Unterschrift Mieter
So ungefähr könnte der Zusatz aussehen
So ungefähr könnte der Zusatz aussehen
Könnte so aussehen, aber:
Das Geschriebene ist ja ganz nett aber zum Einen Überflüssig, wenn auf § 2 der Betriebskostenverordnung im Mietvertrag hingewiesen wird, zum Anderen dürfen Ergänzungen nur mit Zustimmung aller Parteien erfolgen.
Was ist, wenn der Mieter keine Vertragsänderung will; wenn nicht auf §2 der Betrv hingewiesen wird?
da ich immer noch keinen Termin bei Haus und Grund habe, da es für die auch einfacher ist, man ist Mitglied und hat keine Fragen !!!.....und die Rauchmelder Verzögerung beim Einbau haben.....laut Hausverwaltung.......werde ich jetzt auswählen !!!!
Hallo schwabenmaedle.
Vielen Dank für deine Wertung--Ich hoffe Du konntest damit etwas anfangen. Wünsche Dir eine schöne Zeit -- nicht nur zu Weihnachten.
LG vom peterwuschel (((---:::
Ich habe eine Wohnung seit einem Jahr vermietet Nun sollte ich einen Nachtrag dazu verfassen, da in Baden Württemberg bis zum Ende 2014 die Rauchmelderpflicht eingeführt wird. Da es sich um gemietete Funk Rauch Melder handelt kann ich die Wartung und Mietkosten der Melder auf den Mieter umlegen.
Wer sagt das, dass Du das machen musst/darfst.
In der Regel dürfen Mietverträge nur mit Zustimmung aller Parteien geändert werden.
Es reicht aus, wenn in Deinem Mietverträgen auf §2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.
Hier mal ein intersaanter Beitrag zu Raucmelderpflicht und umlagefähigkeit:
http://www.minol.de/tl_files/Downloads/Kosten_fuer_Rauchwarnmelder_richtig_umlegen.pdf
MfG
Johnnymcmuff
Es wurde von der Hausverwaltung empfohlen es als Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag hinzuzufügen. Da auch diese Kosten laut dem Urteil des Landgerichts Magdeburg auf die Mieter umlegbar ist
Es wurde von der Hausverwaltung empfohlen es als Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag hinzuzufügen.
Eine Hausverwaltung ist n ur eine Hausverwaltung empfehlen können die vieles, aber rechtens muss es sein.
Ist es das? Ich meine nein, daher erkundige Dich bitte bevor es noch Ärger gibt.
Da auch diese Kosten laut dem Urteil des Landgerichts Magdeburg auf die Mieter umlegbar ist
das Urteil eines kleinen Gerichts.
Was im Mietvertrag stehen soll, habe ich geschrieben.
Wird auf §2 der BetrV hingewiesen?
Ja es wurde daraufhin gewiesen.
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ein Nachtrag ist nicht notwendig, da die anfallenden Kosten durch die BetrV gedeckt sind. Demzufolge kannst Du die Kosten normal über die Betriebskostenabrechnung geltend machen.
MFG
Ja danke, aber ich habe mit meinem Mieter schon vereinbart das es zusätzlich festgehalten wird.
Ja danke, aber ich habe mit meinem Mieter schon vereinbart das es zusätzlich festgehalten wird.
Du hast dann Glück und er schön blöd.
Sag mal was soll das? Ich versuche hier Hilfe zu bekommen und du stellst alles so hin als ob es ein Verbrechen wäre !
Wir sind eine Eigentümer Gemeinschaft und uns wurde es mitgeteilt das es im Mietvertrag als Nachtrag festgehalten werden soll und wir es auf den Mieter umlegen können.
Das einzige was ich von dir bekomme sind Belehrungen,
Ich bin bei Haus und Grund und ich werde mir einen Termin geben. Fertig! !
Sag mal was soll das? Ich versuche hier Hilfe zu bekommen und du stellst alles so hin als ob es ein Verbrechen wäre !
Nein, das mache ich nicht.
Lege nur die Fakten offen.
Haben selber Eigentumswohnungen und Haus mit Mietern.
Es gibt nun mal viele Menschen, die die Unwissenheit anderer ausnutzen.
Was Du machst ist Deine Sache.
Hei Schwabenmaedle,
ich arbeite bei einer Hausverwaltung und habe mich mit dem selben Thema beschäftigt wie du. Ich habe mit den leuten von Haus und Grund gesprochen, mit Kollegen und mich im Internet schlau gemacht. Die lösung die du vorgenommen hast war eine sehr gute Entscheidung, lass dir das nicht schlecht reden. Ich hätte es genau so gemacht.
LG
Empfehlenswert ist die Mitglidschaft bei Haus & Grund
das ist gesetz das muß nicht nachgetragen werden
Danke dir, Wuschel:)