Nachtrag im Mietvertrag festhalten

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Hallo schwabenmädle.

Mietvertrag

Geschlossen am: Zwischen -Vermieter Name -Mieter -Name

Zum vorgenannten Mietvertrag wird folgende Änderung vereinbart: Wartungskosten -Rauchmelder in Höhe von €_____ Diese Änderung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Sämtliche Vereinbarungen im genannten Mietvertrag, die über diese Änderung hinausgehen, gelten weiterhin in unveränderter Form.

Datum, Unterschrift Vermieter Datum,

Unterschrift Mieter

So ungefähr könnte der Zusatz aussehen

johnnymcmuff  24.11.2014, 15:33
So ungefähr könnte der Zusatz aussehen

Könnte so aussehen, aber:

Das Geschriebene ist ja ganz nett aber zum Einen Überflüssig, wenn auf § 2 der Betriebskostenverordnung im Mietvertrag hingewiesen wird, zum Anderen dürfen Ergänzungen nur mit Zustimmung aller Parteien erfolgen.

Was ist, wenn der Mieter keine Vertragsänderung will; wenn nicht auf §2 der Betrv hingewiesen wird?

schwabenmaedle 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 11:43

Danke dir, Wuschel:)

peterwuschel  24.11.2014, 11:46
@schwabenmaedle

Bitte schön--Immer wieder gerne --wenn es hilft .

VG pw (-:

schwabenmaedle 
Beitragsersteller
 15.12.2014, 09:37
@peterwuschel

da ich immer noch keinen Termin bei Haus und Grund habe, da es für die auch einfacher ist, man ist Mitglied und hat keine Fragen !!!.....und die Rauchmelder Verzögerung beim Einbau haben.....laut Hausverwaltung.......werde ich jetzt auswählen !!!!

peterwuschel  15.12.2014, 10:46
@schwabenmaedle

Hallo schwabenmaedle.

Vielen Dank für deine Wertung--Ich hoffe Du konntest damit etwas anfangen. Wünsche Dir eine schöne Zeit -- nicht nur zu Weihnachten.

LG vom peterwuschel (((---:::

Ich habe eine Wohnung seit einem Jahr vermietet Nun sollte ich einen Nachtrag dazu verfassen, da in Baden Württemberg bis zum Ende 2014 die Rauchmelderpflicht eingeführt wird. Da es sich um gemietete Funk Rauch Melder handelt kann ich die Wartung und Mietkosten der Melder auf den Mieter umlegen.

Wer sagt das, dass Du das machen musst/darfst.

In der Regel dürfen Mietverträge nur mit Zustimmung aller Parteien geändert werden.

Es reicht aus, wenn in Deinem Mietverträgen auf §2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.

Hier mal ein intersaanter Beitrag zu Raucmelderpflicht und umlagefähigkeit:

http://www.minol.de/tl_files/Downloads/Kosten_fuer_Rauchwarnmelder_richtig_umlegen.pdf

MfG

Johnnymcmuff

schwabenmaedle 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 16:06

Es wurde von der Hausverwaltung empfohlen es als Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag hinzuzufügen. Da auch diese Kosten laut dem Urteil des Landgerichts Magdeburg auf die Mieter umlegbar ist

johnnymcmuff  24.11.2014, 16:10
@schwabenmaedle
Es wurde von der Hausverwaltung empfohlen es als Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag hinzuzufügen.

Eine Hausverwaltung ist n ur eine Hausverwaltung empfehlen können die vieles, aber rechtens muss es sein.

Ist es das? Ich meine nein, daher erkundige Dich bitte bevor es noch Ärger gibt.

Da auch diese Kosten laut dem Urteil des Landgerichts Magdeburg auf die Mieter umlegbar ist

das Urteil eines kleinen Gerichts.

Was im Mietvertrag stehen soll, habe ich geschrieben.

Wird auf §2 der BetrV hingewiesen?

schwabenmaedle 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 18:18
@johnnymcmuff

Ja es wurde daraufhin gewiesen.

ChristianSpky  25.11.2014, 13:23
@schwabenmaedle

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ein Nachtrag ist nicht notwendig, da die anfallenden Kosten durch die BetrV gedeckt sind. Demzufolge kannst Du die Kosten normal über die Betriebskostenabrechnung geltend machen.

MFG

schwabenmaedle 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 13:38
@ChristianSpky

Ja danke, aber ich habe mit meinem Mieter schon vereinbart das es zusätzlich festgehalten wird.

johnnymcmuff  25.11.2014, 20:20
@schwabenmaedle
Ja danke, aber ich habe mit meinem Mieter schon vereinbart das es zusätzlich festgehalten wird.

Du hast dann Glück und er schön blöd.

schwabenmaedle 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 22:37
@johnnymcmuff

Sag mal was soll das? Ich versuche hier Hilfe zu bekommen und du stellst alles so hin als ob es ein Verbrechen wäre !

Wir sind eine Eigentümer Gemeinschaft und uns wurde es mitgeteilt das es im Mietvertrag als Nachtrag festgehalten werden soll und wir es auf den Mieter umlegen können.

Das einzige was ich von dir bekomme sind Belehrungen,

Ich bin bei Haus und Grund und ich werde mir einen Termin geben. Fertig! !

johnnymcmuff  25.11.2014, 23:07
@schwabenmaedle
Sag mal was soll das? Ich versuche hier Hilfe zu bekommen und du stellst alles so hin als ob es ein Verbrechen wäre !

Nein, das mache ich nicht.

Lege nur die Fakten offen.

Haben selber Eigentumswohnungen und Haus mit Mietern.

Es gibt nun mal viele Menschen, die die Unwissenheit anderer ausnutzen.

Was Du machst ist Deine Sache.

Koelschemaedche  11.03.2016, 12:42
@schwabenmaedle

Hei Schwabenmaedle,

ich arbeite bei einer Hausverwaltung und habe mich mit dem selben Thema beschäftigt wie du. Ich habe mit den leuten von Haus und Grund gesprochen, mit Kollegen und mich im Internet schlau gemacht. Die lösung die du vorgenommen hast war eine sehr gute Entscheidung, lass dir das nicht schlecht reden. Ich hätte es genau so gemacht.

LG

johnnymcmuff  24.11.2014, 15:42

Empfehlenswert ist die Mitglidschaft bei Haus & Grund

das ist gesetz das muß nicht nachgetragen werden