Nachmieter abgelehnt, Nachmieter klausel im Mietvertrag. Weiter Miete zahlen?

3 Antworten

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meine Frage ist nachdem sie unseren Nachmieter grundlos abgelehnt haben ob wir die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten müssen oder nicht?

Nein: Mit dieser Zusatzvereinbarung im Mietvertrag handelt es sich um eine sog. echte Nachmieterklausel wodurch du die Möglichkeit hast, auch vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen, sofern du einen zumutbaren Nachmieter bringst.

Der Vermieter ist an den nachgewiesenen Nachmieter vertraglich gebunden, sofern dieser

  1. bereit ist, den bestehenden Mietvertrag zu übernehmen und
  2. die Miete in voller Höhe zahlen kann (Einkommensnachweis, schufa-Auskunft) sowie
  3. die berechtigten Interessen des VM wahrt. Einen bekannten Ruhestörer, Schuldner oder Sachbeschädiger (Mietnomaden) muss er nicht akzeptieren.

Da schreibt man zugangssicher per Einwurfeinschreiben:

"... durch Zusatzvereinbarung im Mietvertrag bin ich berechtigt, unser Miteverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn ich einen Nachmieter nachweise. Ihnen wurde am (Datum) Frau/Herr (Name) benannt der bereit ist, den Mietvertrag zu übernehmen und ihre berechtigten Interessen einschl. pünktlicher Mietzahlungen zu wahren geeignet ist. In der Person der/s Frau/Herrn (Name) liegen keine Gründe, die Ihnen dies unzumutbar machen. Mit Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist ist unser Mietvertrag daher am (Datum) beendet. Die Rückgabe der Mietsache kann hier am (Datum) ab (Uhrzeit) erfolgen".

G imager761

Roman9988 
Beitragsersteller
 06.01.2019, 12:50

Dankeschön für die Antwort. Es wurde ein passender Nachmieter gefunden der eben grundlos abgelehnt wurde.

Der Vermieter weigert sich aber jetzt die Wohnung am 31.01 zu übernehmen.

Was kann ich jetzt machen?

imager761  06.01.2019, 14:01
@Roman9988

Wie gesagt, das ist nicht dein Problem :-O

Schriftlich und zugangssicher mitteilen, dass der MV mit Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist, n. h. M. längstens 14 Tage ab Nachweis eines Nachmieters, zum (Datum) beendet ist, einen Rückgabetermin am (Datum) um (Uhr) anbieten und konkret anwesend sein.

Erscheint der VM nicht, ist er in Annahmeverzug. Dies sowie Zustand der Mieträume und Zählerstände mit Kamera, besser noch einem Zeugen dokumentieren und nach angemessener Wartezeit ist die Sache für dich erledigt.

Mit gewähltem Mietende 31.01. müsstest du nicht einmal auf Rückzahlung überzahlter Januarmiete klagen und ob und wie dein VM an seine Schlüssel käme, darfst du ihm überlassen. Zurücklassen oder in seinen Briefkasten werfen würde ich sie jedenfalls nicht.

Du musst die ges. KF einhalten. Der V. muss keinen (von 100) Nachmieter akzeptieren. Die Klausel im MV ist (leider) eine Verarsche.

imager761  06.01.2019, 08:29
Die Klausel im MV ist (leider) eine Verarsche.

Falsch: Hier wurde eine wirksame Zusatzvereinbarung in Form einer echten Nachmieterklausel geschlossen.

albatros  06.01.2019, 12:40
@imager761

Klar, pro forma (in der Regel).

imager761  06.01.2019, 14:12
@albatros

Unsinn. Die Vertragsschließenden sind nach deutschem Mietrecht zu keiner Nachmieterklausel pro forma verpflichtbar. Hier wurde eindeutig kein Vorschlagsrecht, sondern vorfristiges Kündigungsrecht für den Fall vereinbart, das ein geeigneter Nachmieter nachgewiesen wird. An diese freiwillige Zusatzvereinbarung (!) hat man sich dann als Unterzeichner auch zu halten.

Vermutlich ist dein Mietvertrag mit einer gegenseitigen Kündigungsverzichtsklausel versehen, denn eine vorzeitige Kündigung wäre nur unter diesen Umständen erklärbar. Darauf bezieht sich wohl auch die Nachmieterklausel.

Falls du ordentlich gekündigt hast, gälte die Nachmieterklausel nicht.

Roman9988 
Beitragsersteller
 06.01.2019, 12:51

Nein so was ist in unserem Mietvertrag nicht drin.

Gerhart  06.01.2019, 13:37
@Roman9988

Was verstehst du dann unter "Vorzeitiger Kündigung"?