Nachlieferungspflicht von Metro?
Hallo liebe Community,
ich habe im Juni 2020 ein Apple Gerät in der Metro gekauft. Leider macht das Gerät Probleme. Ich habe auch schon mit dem Apple Support geschrieben, leider bin ich außerhalb der Garantiezeit und müsste evtl. mit Kosten bis zu 700€ rechnen. Da ich das Gerät vom Händler gekauft habe, wollte ich die Gewährleistung nutzen. Leider meinte er, dass er bei Apple Produkten nichts machen kann und ich auch mit der Gewährleistungen keine weiteren Ansprüche habe. Die Aussage allein hat mich getriggert, da der Händler verpflichtet ist.
Nun zu meiner Frage.
Während der Gewährleistungszeit habe ich Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung. Innerhalb der 6. Monate wäre es kein Problem. Leider bin ich schon bei knapp 22 Monaten und die Beweislast wäre bei mir. Das Gerät hatte die Mängel schon vor dem Kauf, da etliche Personen und Magazine darüber berichteten.
Würde das als Beweis schon langen um eine Nachlieferung gelten zu machen?
Wie hoch wären meine Chancen, dass die Metro nachliefert oder nachbessert?
Hat jemand von euch schon mal die Erfahrung gemacht und wie habt er geschafft?
4 Antworten
"Würde das als Beweis schon langen um eine Nachlieferung gelten zu machen?"
Nein, denn du bist ja nach Entdeckung des Mangels nicht auf dem Hersteller/Shop zugegangen. Das musst du aber um Ansprüche geltend machene zu dürfen. Bei verstecketen Mängeln muss die Meldung unverzüglich erfolgen
Wie soll ich den Mangel direkt melden, wenn er mir am Anfang nicht bekannt war und erst mit der Zeit sich bemerkbar gemacht hat?
Sieht nicht gut aus. Du hast dir Zuviel Zeit gelassen mit deiner Reklamation.
Denke du hast rechtlich keine Chance mehr auf Durchsetzung deiner Interessen.
Wenn du bei der Metro kaufst, hast du ja nicht die gleichen Rechte, wie ein Verbraucher. Da bist du ja als selbständiger Kaufmann und unterliegst den AGBs des Metro-Konzerns.
schön gesagt, wie so gut wie jedes mal falsch. Die Gewährleistung ist auch im Grundsatz bei einem Unternehmer nicht anders.. Auch ein Unternehmer hat nach 437 BGB 2 Jahre Frist auf Nacherfüllung
da hat der händler recht. das kannst du vergessen