Nachforderung der Müllgebühren ?
Hallo habe vor kurzem vom Vermieter zwei Rechnungen über die Müllgebühren von 2015 und 2016 erhalten wir haben nun Ende 2017 wie lang kann der Vermieter die nachfordern? ( die Müllgebühren werden sonst immer alle 3 Monate berechnet und sind nicht in den Nebenkosten enthalten und ja wir hatten ihn schon daran erinnert aber es folgte nichts bis nun)
3 Antworten
Die Rechnungen sind rechtens, da sie noch nicht verjährt sind !
Wenn sie nicht in den Nebenkosten enthalten sind wie du sagst, dann verfallen sie nicht, sondern bleiben einfach Schulden.
Wieso bekommt ihr nicht die Rechnung selbst zugeschickt? Sondern der Vermieter? Falls ihr nicht der Adressant seid muss der Vermieter das bezahlen und später in den Nebenkosten aufführen.