Nachfolger einarbeiten - Grundlagenwissen einer Berufsausbildung weitergeben?
Ich verlasse meinen Betrieb bald. Dass ich meinen Nachfolger einarbeiten muss, ist klar. Ihm zeigen, wo was liegt, wer die jeweiligen Geschäftspartner und Kunden sind - Dinge, die zum alltäglichen Ablauf gehören.
Muss ich ihm aber auch Grundlagenwissen aus meiner Berufsausbildung weitergeben? In diesem Fall (Bilanz) -buchhaltung.
Bitte nur antworten, wer sich ganz sicher ist. Danke!
6 Antworten
Du musst erstmal garnichts. Wenn der Betrieb dich durch einen offensichtlich schlechter qualifizierten und damit billigeren Arbeiter ersetzen will, müssen sie auch die Konsequenzen tragen.
Im Gegenteil würde ich ihm sogar Dinge falsch oder missverständlich erklären, damit sie richtig auf die Schnauze fallen.
komm mal auf den Teppich zurück - ich schrieb: einarbeiten ja in betriebsspezifische Abläufe - Ausbildungswissen vermitteln: NEIN!
Wenn man vorsätzlich Dinge falsch erklärt oder missverständlich, damit jemand etwas nicht richtig macht, ist das gefährlich. Dadurch hat man bewusst dem Unternehmen einen Schaden zugefügt, was unter Umständen rechtlich belangt werden kann.
wer will das denn beweisen? bin ja alleine mit ihm
das wird bestimmt spannend :DD
Der Betrieb weiß (hoffentlich), welche Qualifikation besagter Mitarbeiter hat, welchen Du einarbeiten sollst. Fehlen diesem Mitarbeiter einfachste Grund-lagen, weil keine Berufsausbildung in diesem Bereich vorhanden, ist das nicht Dein Problem. Sondern das Problem des Betriebes. Es ist nicht Deine Aufgabe, eine fehlende Berufsausbildung auszugleichen.
Gebe ganz einfach das weiter, was zur Durchführung der Arbeit notwendig ist. Irgend wann kommt besagter Mitarbeiter möglicherweise an seine Grenzen, weil Grundlagen fehlen. Das ist dann aber nicht Dein Problem.
Kennst Du Deinen Nachfolger schon dass Du so eine Frage stellst?
Der Betrieb wird ja für den Job niemanden eingestellt haben, dem es an Grundlagenwissen fehlt, der keine Ausbildung hat und für die Aufgaben nicht geeignet ist.
"Einlernen/Einarbeiten" bedeutet dass man einem neuen Mitarbeiter die firmenspezifischen Dinge zeigt. Das theoretische Wissen wird der neue Mitarbeiter mitbringen. Hier geht es darum z.B. zu zeigen wie das Ablagesystem funktioniert, welcher Kollege für welche Vorgänge zuständig ist, wen man nach bestimmten Dingen fragen kann, welche Programme wie angewendet werden usw.
Ich bezweifle, dass Dein Grundlagenwissen aus der Berufsausbildung gefragt ist. Kein Betrieb wird einen Mitarbeiter einstellen der sich mit Bilanzbuchhaltung auskennen muss, wenn dieser nicht die entsprechende Ausbildung hat.
von einem "Experten" erwarte ich sachlich und fachlich korrekte und nachvollziehbare Angben, möglichst mit Gesetzestexten bzw. Quellverweisen ... dein Post ist ein Wirrwarr voller emotionaler Mutmaßungen. Nicht sonderlich hilfreich.
dein Post ist ein Wirrwarr voller emotionaler Mutmaßungen.
Das sehe ich anders.
Dass ein AG darauf achtet dass ein neuer Mitarbeiter die nötige Qualifikation mitbringt ist keine Mutmaßung sondern Wissen und Erfahrung.
möglichst mit Gesetzestexten bzw. Quellverweisen
Es gibt nicht für alles einen Gesetzestext, vor allem nicht bei Selbstverständlichkeiten. Wie wäre es mit "Gesundem Menschenverstand"?
Nicht sonderlich hilfreich.
Das ist mir jetzt vollkommen schnuppe.
Ich habe den Eindruck, Du willst Dich an Deinem jetzigen AG "rächen", warum auch immer und benimmst Dich wie ein ungezogenes Kind.
Ich bezweifle, dass Dir jemand die Anordnung gibt "Ausbildungswissen" zu vermitteln.
Auch wenn Dir meine Ausführungen nicht passen, ich äußere sie trotzdem. Wenn Du Dich bei der Arbeit so aufführst wie hier, wird Dein neuer AG seine helle Freude an Dir haben (Ironie aus).
Hoffentlich bekommst Du dort jemanden der genau so gestrickt ist wie Du. Aber das wird Dir ja egal sein, da Du ja schon über Grundlagenwissen aus der Ausbildung verfügst.
Allgemein versteht man unter einarbeiten, betriebsspezifische Abläufe zeigen. Fachwissen zu vermitteln ist Sache der Berufsschule und des Ausbilders.
(wenn man sich versteht)
Was spricht dagegen, eine Hilfestellung, persönliche Erfahrungen, Tipps usw weiter zugeben?
die Gesamtsituation aus meiner Sicht verbietet das
Nein, du hast keinerlei Pflicht dazu. Schädigen solltest du halt nichts, z.B. durch Falschinformationen.
Und damit Deinem Nachfolger, der nichts dafür kann, dass er das Opfer für Dein Spielchen werden soll, so richtig eins reinwürgen? Damit er vielleicht sogar seinen Job verliert? Ziemlich charakterlos und unkollegial. Sorry, kein Verständnis.