Nachbesserung nach KfZ-Reparatur - muss ich erneut zahlen?
Bei meinem PKW wurde die Antriebswelle erneuert. Bei der Abholung stellte ich direkt fest, dass der Wagen nun "aus der Spur" ist und bemängelte das umgehend bei der Werkstatt.
Muss ich für das Einstellen der Spur nun erneut zahlen, oder handelt es sich um eine Nachbesserung einer durchgeführten Reparatur und ist somit kostenlos?
7 Antworten
Antriebswelle erneuern und Spur einstellen sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Wenn du laut Rechnung nur die Erneuerung der Antriebswelle bezahlt hast, dann geht die Spur auf deine Kappe.
War von vorneherein ausgemacht (am besten schriftlich), das bei der Reparatur auch das Spureinstellen mit dabei ist, dann muss die Werkstatt kostenlos nachbessern.
Ich weiß ja nicht, was das für eine Werkstatt ist, aber sobald an der Antriebsachse, Fahrwerk, Querlenker usw gearbeitet wird sollte (bzw muss) die Spur danach eingestellt werden. Eigentlich sollten die das wissen und hätten dich im Vorfeld darauf aufmerksam machen müssen und auf zusätzliche Kosten hinweisen.
Ist wie beim Frisör, wenn du dir die Haare waschen lässt, dir aber vorher niemand sagt, das man sie danach auch föhnen sollte und das noch zusätzlich Geld kostet...
Kommt n bisschen aufs auto an... Bei manchen fahrzeugen müssen teile gelöst werden, die eine neue einstellung nach sich ziehn... Bei anderen fahrzeugen ist das nicht zwingend der fall...
Jedenfalls würd ich abklären wie es bei deinem kfz ist... Und wenn alles zu doof wird würd ich wegen 60 euro vermessung kein fass auf machen
Achvermessung mit Einstellung ist immer eine gesonderte Arbeit und in keinem Arbeitsumfang enthalten. Wenn eine Achsvermessung auf der Rechnung steht das es durchgeführt wurde und es im Nachhinein nicht ordnungsgemäß gemacht wurde trägt die Werkstatt die Nachbesserung und wenn es erst später auffällt und sich deswegen die Reifen einseitig abfahren muss dies auch die Werkstatt bezahlen.
So ist es bei uns und sonst auch überall arbeite in einer freien Werkstatt.
Mfg
Wenn zum Tauschen der Antriebswelle Teile entfernt werden müssen, wodurch das Einstellen der Spur erforderlich wird, gehört diese Arbeit zum Arbeitsumfang und braucht von dir nicht gesondert bezahlt zu werden.
Sollte die Spur aus einem Grund nicht stimmen, der nichts mit dem Austausch der Antriebswelle zu tun hat, brauchst du das auch nicht zu bezahlen.
Was wurde dir in der Werkstatt nach deiner Reklamation gesagt?
Da ham´wers wieder! Wie so oft in Detschland gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Selbst wenn sie bei der Reparatur die Spur verstellt haben--kann passieren, je nachdem was ausgebaut werden musste--liegt es an dir das zu beweisen.
Und da steht der Aufwand in keinerlei Relation zum Nutzen.
Natürlich war ich nicht davon ausgegangen, dass in einer Fachwerkstatt niemand bei der Endkontrolle darauf achtet, dass die Spur verstellt ist. Der Wagen fuhr ja vor der Werkstatt auch geradeaus.