Nachberechnung für Stellplatz in Nebenkosten möglich?

3 Antworten

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Die Miete für einen Stellplatz hat in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Dort dürfen nur Betriebskosten für die Mietsache umgelegt werden, aber keine Miete. Insofern ist die Forderung über die Nebenkosten ohnehin unberechtigt, die Nebenkostenabrechnung ist schlicht falsch und anfechtbar...

Das ändert aber nichts daran, dass eine Miete von 15 Euro vereinbart ist und auch gefordert werden kann. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Insofern können Rückstände ab Januar 2010 nachgefordert werden, das wären jetzt 195 Euro. Ansprüche davor sind verjährt...

connyvog 
Beitragsersteller
 29.03.2013, 18:19

Sorry, habe mich mit der Nebenkostenabrechnung falsch ausgedrückt, es gibt zur NK-Abrechnung eine Gesamtaufstellung u.a. auch was an Miete, etc. fällig war und bezahlt wurde. Da freu' ich mich aber, dass wir zumindest für 2010, 2011 und 2012 nachfordern können.... Normaler Weise sind wir nicht so engstirnig, aber in diesem Fall... naja!

Vielen Dank für die überaus nützlichen und schnellen Antworten ;D

Gewohnheitsrecht gibt es bei solchen Dingen nicht, rückwirkend darf man nur eine bestimmte Zeit lang mehr Geld verlangen - Neues Mietrecht, Mieterschutz, Konsumentenschutz, ..., anrufen.

In Zukunft kannst Du natürlich immer 15 verlangen.

Und den Fehler aus dem letzten Jahr würde ich in Absprache mit dem Mieter korrigieren. Wenn der einen Aufstand macht, dann schenk ihm die 60 Euro des Friedens Willen.

MosqitoKiller  29.03.2013, 18:12

Es sind 195 Euro, nicht 60 Euro...

DerEinsiedler  29.03.2013, 18:19
@MosqitoKiller

Ah, ich dachte es wäre 1 Jahr.

Wenn Du die Nebenkostenabrechnung gar nicht machst, dann verfallen Deine Ansprüche glaub ich im Dezember des Folgejahres.

Ich würde einfach mit dem Mieter sprechen wegen des offensichtlichen Fehlers. Und ansonsten - Frieden und gute Vermietung ist wichtiger als Geld.

MosqitoKiller  29.03.2013, 18:23
@DerEinsiedler

Da diese Ansprüche mit Nebenkosten nichts zu tun haben, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende, jetzt also bis Ende 2013 noch alle Ansprüche aus 2010 oder später...