BKA kann von der Kautionsabrechnung abgerechnet werden?


01.04.2021, 15:58

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2 Antworten

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Also ich rechne da 181 EUR Auszahlungsbetrag und nicht 78. Und wenn du nachweisen kannst, dass die Miete bezahlt war, kommen die 140 dazu, das sind dann 321 EUR Auszahlung.

Oder verwechselst du Guthaben mit Nachzahlung? Ein Guthaben aus der BK-Abrechnung hat ja eigentlich nichts in der Kautionsabrechnung zu suchen. Eine Nachzahlung darf aufgerechnet werden.

Die Abrechnung ist schon korrekt. Du musst nun lediglich beweisen, dass Du die Miete bezahlt hast, die der Vermieter von der Kaution einbehalten hat. Dann passt es wieder.