BKA kann von der Kautionsabrechnung abgerechnet werden?
Ich habe ne Kautionskontoabrechnung erhalten. Auf der steht einmal:
Kautionsabrechnung 270 Euro
abzgl. Miete 140 (die ich aber bezahlt hab)
zzgl. Guthaben aus BKA 2019 51 Euro
Auszahlungsbetrag 78 Euro
Warum ist das so? Wenn ich ein Guthaben habe und die Miete bezahlt habe, müsste ich doch 270 wiederbekommen + der Nebenkosten aus der BKA oder?
War meine erste Wohnung, daher habt bitte Nachsicht mit meiner Kurzsicht, dankeee! :)
Hier das Bild
2 Antworten
Also ich rechne da 181 EUR Auszahlungsbetrag und nicht 78. Und wenn du nachweisen kannst, dass die Miete bezahlt war, kommen die 140 dazu, das sind dann 321 EUR Auszahlung.
Oder verwechselst du Guthaben mit Nachzahlung? Ein Guthaben aus der BK-Abrechnung hat ja eigentlich nichts in der Kautionsabrechnung zu suchen. Eine Nachzahlung darf aufgerechnet werden.
Die Abrechnung ist schon korrekt. Du musst nun lediglich beweisen, dass Du die Miete bezahlt hast, die der Vermieter von der Kaution einbehalten hat. Dann passt es wieder.