Nachbarschaftsstreitigkeit wegen beschädigter Gartenmauer auf Grundstücksgrenze. Wer zahlt?
Hallo, ich habe zu meinem Nachbar eine gemeinsame Gartenmauer aus Steinen. Der Verputz lösst sich nun durch die Jahre und die Platten lösen sich. Mein Nachbar geht nun hin und wirft mir alle Steinbrüche auf meine Seite und verlangt von mir ich solle eine neue Mauer oder diese Mauer renovieren. Als Begründung sagt er: Ich bin der rechte Nachbar und der linke Nachbar muss das bezahlen, obwohl es eindeutig eine gemeinsame Mauer auf der Grundstücksgrenze ist. Die Instandsetzung kostet ca. 2000€. Meine Rechtsauffassung sagt mir 50 - 50. Wo finde ich eine Rechtsquelle um zu wissen wie ich vorgehen kann oder wer im Recht ist?? Bitte um Hilfe!
7 Antworten
Das kommt darauf an, auf welchem Grundstück die Mauer genau steht, denn dem gehört sie. Geht die Grenze wirklich mittig durch die Mauer gehört sie Euch beiden.
Aber es können natürlich aus der Zeit der Errichtung irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen existieren oder gar Eintragungen im Grundbuch vorgenommen worden sein. Die gehen dann vor.
Ansonsten gibt es auch im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz bzw. dem BGB Regelungen.
Zumindest gibt es nirgends die Regelung "Rechts" und Links".
Wo steht diese Regelung? Die gibt es, wenn überhaupt, aus Gründen der Tradition nur im Nachbarrechtsgesetz einzelner Bundesländer. Kann keinesfalls verallgemeinert werden.
Kann keinesfalls verallgemeinert werden.
Das ist mir schon klar. Das ganze kommt aus dem Nachbarschaftsrecht Niedersachsen.
Und dann geht der Streit los, welche Seite "Rechts" und welche Seite "Links" ist. Und was ist mit Eckgrundstücken? Und wenn auf dem Grundstück kleine Kinder oder gefährliche Hunde gehalten werden? Haltet Euch asn die derzeitigen Regelungen des zuständigen Nachbarrechtsgesetzes und sucht nicht irgendwelche historischen Regelungen aus preussischen Zeiten!i
Ich muss mich glücklicherweise an nichts halten. Ich einige mich mit meinen Nachbarn ohne RA. Aktuelles Recht ist es trotzdem egal wann es geschrieben wurde.
Eine Einigung mit der Nachbarschaft ist immer das Beste.
Vergiß aber nicht eine formelle schriftliche Fixierung der Verabredung, sonst weiß in 10 Jahren wieder keiner mehr Bescheid.
Landesbauordnung. Das Bauordnungsamt kann dir Auskünfte geben. Ich hätte es so gemacht: Abreißen, Drahtzaun hin, fertsch ;-)
Blödsinn. Für sowas ist die Bauaufsicht nirgends zuständig; reines Privatrecht (Eigentumsrecht, Nachbarrechtsgesetz und BGB).
Das ist meines Wissens Landessache, wo lebst du?
Halbe-halbe! z.B. NRW, §38 NachbG sieht eine Kostenteilung für die Unterhaltung vor.
wer hatte die mauer seinerzeit errichtet?!
Das gilt dann, wenn ich untenstehendes betrachtet, aber nur für Mauern, oder?
Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen: Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.