Nachbars Katze verkratzt teures Lederbett
Hallo,
die Katze meiner Nachbarin hat gestern unser 500 Euro Bett an der SICHTBARSTEN Stelle die es überhaupt gibt bis zur Unkenntlichkeit zerkratzt. Wir haben das Bett für 5 Minuten vor die Tür stellen müssen um das neue Bett reinzutragen und in dieser Zeit ist die Katze auf dem Kopfteil rumgesprungen und hat sich ausgetobt. War auch nicht das erste Mal das so etwas passiert ist. Nur halt nie mit einem solch großen finanziellen Schaden. Die Nachbarin selbst hat den Schaden bemerkt und meinte nur: Naja, wenn ihr das unbeaufsichtigt draußen stehen laßt... Was kann ich tun? Wir hatten für das Bett bereits einen potentiellen Käufer, der 350 Euro gezahlt hätte, jetzt können wir froh sein, wenn wir überhaupt noch 50-80 Euro bekommen.
Naja, und die Nachbarin ist wie gesagt nicht grad entgegenkommend.
Was gibt es für Möglichkeiten?
12 Antworten
Schäden, die eine Katze anrichtet, sind mit der Privathaftpflichtversicherung der Nachbarin abgedeckt. Hoffentlich hat sie eine, und dann soll sie den Schaden sofort melden. Ansonsten muss die Nachbarin das "Werk" ihrer Mieze aus eigener Tasche bezahlen, notfalls einklagen. Die Antwort der Nachbarin ist ja wohl völlig daneben!
Danke für das Sternchen! :-)
Wir hatten es kurz vor der Außentür unseres Hauses abgestellt. Aber es wird noch komplizierter: Ich bin mit dieser Person auch noch verwandt. Auf ein Gespräch läßt sie sich nicht ein, aber ich kann sie ja nicht einfach anzeigen.
Hoffe, dass sie versichert ist. Das würde wahrscheinlich am wenigsten Ärger machen. Laut Internet sind Tierhalter für solche Aktionen ihre Tiere veranwortlich. Sie haben den Nutzen aber auch die Pflichten. Oder?
Ja! Wenn Du mit ihr verwandt bist, ist das zwar kompliziert, aber es darf nicht darin enden, daß Du finanziellen Schaden hast, und sie da mit so einer flapsigen Antwort davonkommt. Entweder, sie kommt Euch da etwas entgegen, oder wickelt es über ihre Versicherung ab, oder Du erwähnst mal, daß Du sie auch anzeigen könntest. Mit "selbst Schuld, wenn Ihr es draußen stehen laßt" könnte sie sich bei evtl. Kratzern im Lack eines Autos glaube ich auch nicht so einfach rausreden.
Sieht meiner Meinung nach ziemlich schlecht für Euch aus. Es ist das Wesen von Katzen, daß sie überall herumkratzen müssen. Wer seine Möbel nach draußen stellt, geht damit das Risiko ein, daß eine Katze vorbeikommt. Bekanntlich kann man Katzen nicht anleinen.
Das Risiko trägt der Halter wohl nur, wenn er seine Pflichten verletzt hat. Auch der Geschädigte hat natürlich Pflichten, dazu gehört, eine Ledercouch nicht unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung aufzustellen. Aus diesen Gründen sehe ich es als äußerst problematisch an, einen Schadenersatz durchzusetzen. Selbst wenn die (un)freundliche Nachbarin eine Haftpflichtversicherung hat, darf sich der Geschädigte anschließend mit der Versicherung herumschlagen. Und dort wird man sicher argumentieren, daß Schäden an der Couch hinzunehmen sind, wenn man sie unbeaufsichtigt in die Reichweite kratzwütiger Katzen stellt.
Als erstes: Ich bin kein Anwalt und kann das nur grob skizzieren. Suche dir Rechtsbeistand oder frage die örtliche Polizei :)
Haustiere sind Eigentum (für die natürlich aber auch andere Rechte gelten: Tierschutz), d.h. wenn das Eigentum deines Nachbarn dich oder dein Hab und Gut beeinträchtigt, dann muss er dafür auskommen. Gegebenenfalls kann das sogar eine Versicherung abdecken.
Kurzes Analogbeispiel: Dein Nachbar parkt sein Auto auf einem Berg über deinem Auto und vergisst die Handbremse anzuziehen, verlässt sein Auto und geht in sein Haus. Du bist gerade auch nicht da um auf dein Auto aufzupassen. Wenn das Nachbarsauto auf deins draufrollt, dann wird kein Menschenverstand die Erklärung zulassen, dass du auf dein Auto hättest besser aufpassen müssen oder gar dass du dich vor dein Auto hättest werfen müssen um das rollende Auto mit deinem Körper zu bremsen! :D
Was aber mein Zweifel ist, ist zum Beispiel die Tatsache, dass Schäden die durch kleine Kinder (unter 7 Jahre glaube ich war die Grenze) von DIR getragen werden. Wenn das Nachbarskind mit seinem Dreirad deinen Autolack zerkratzt, dann haftet eben nicht dessen Elter dafür sondern du. An diesen Fall erinner ich mich noch aus dem Schulunterricht, und da habe ich mich sehr aufgeregt und der Lehrer hat nur gelacht "Das ist nunmal so. Pech gehabt dann."
Es endet wie es beginnt: Such dir einen professionellen Berater, ich habe keine Ahnung wie das Recht bei Be- und Entladevorgängen, Gütern auf der Straße und Katzenvandalismus aussieht ;)
Ich würde erst nochmal mit der Nachbarin reden, immerhin ist es ihre Katze. Wenn sie weiterhin stur ist, würde ich eine mögliche Anzeige anmerken. Sollte sie dann noch immer nicht reagieren, würde ich tatsächlich zur Polizei gehen. Immerhin habt ihr einen nicht kleinen finanziellen Schaden. Und eure Nachbarin hat bestimmt eine Haftpflichtversicherung, die das dann hoffentlich zahlt.
Das ist so nicht richtig. Natürlich kann man Katzen nicht anleinen, aber das Risiko für Sachbeschädigungen, die sie anrichtet, trägt dennoch der Halter.