Nachbarin hat mich geschubst kann ich sie anzeigen?
hallo ,
mich habe eine Nachbarin über mir die Sicht ständig beschwert das ich die Haustür bei mir zu laut zu knalle beim raus gehen . Das Problem ist die Tür kann man nicht leise zu machen , da die kaputt ist muss ich mit mehr Schwung die Tür zu machen damit sie zu geht , das ist ja nicht meine Schuld . Um 12 Uhr mittags kam sie letztens und hat mich angeschrien das ich die Tür nicht zu laut knallen soll und hat mich 2 mal feste geschubst das ich fast gefallen bin , meine Freundin kommt mich manchmal mit ihrem Baby besuchen und stellt den Kinderwagen oben vor meine Tür in die Ecke das es niemanden stört und sie meinte das sie den Kinderwagen in den Müll schmeißt wenn er nochmal da steht da sie hier ja nicht wohnt . Kann ich sie anzeigen da sie mich 2 mal geschubst hat ? Zum vermieter bringt nichts zu gehen da es ihr Vater ist , habe es schon versucht vergeblich .
3 Antworten
" das ist ja nicht meine Schuld " . Wie lange geht das schon so mit der Türe? Bzw. wann wird das repariert?
Handgreiflich darf die Nachbarin natürlich nicht werden, sie muss so einen Lärm aber auch nicht akzeptieren. Aber ja du kannst sie anzeigen klar. Aber da wird halt nix dabei rauskommen
Wenn der Vermieter der Vater ist, solltest du dir eher schon eine neue Bleibe suchen - spätestens bei der Anzeige kommt dann die Wohnungskündigung
(und Fluchtwege dürfen nicht versperrt werden - der Kinderwagen muss rein)
Da liegt ja das Problem. Es gibt einfach Zuviel Menschen die es zu genau nehmen und sogar noch ein paar Paragrafen mehr brauchen.
Daher auch der Fluchtweg vor der Haustür…. Wir wissen jedoch nicht wieviel Platz vor der Haustür ist , …. Fakt ist , Tochter >>>Hausbesitzer kommt von oben u Stiege ist ein Fluchtweg für obere Parteien. Sollte es ein geräumiger Flur sein , wo die Ecke /Haustür der geschubsten , weit weg ist, ist es kein Fluchtweg! Man sieht, für alles benötigen wir den Kadi, weil der Mensch einfach so ist.
Schubsen darf sie auf jeden Fall nicht und die Le Petit G. sagte, wie lange ist diese Tür schon kaputt. ? ( Hausbesitzer muss es in Ordnung bringen!) dann Wohnungswechsel. , auch darf der besitz nicht ohne Grund kündigen!
Der vermieter möchte es nicht reparieren er meinte ich könnte die Tür mit dem Schlüssel leise zu machen . Ich habe aber doch das Recht auf eine funktionierende Tür .
Sobald wir eine Wohnung gefunden haben , sind wir hier sofort weg .
Ich darf nicht mal besuchen empfangen der vermieter meint er möchte keine fremde Leute rein und raus gehen sehen . Er hat unter uns direkt sein Fitness Studio
Dass es ihre / seine Haustür ist, ist mir vollkommen klar. Und DOCH es ist ein Fluchtweg - Fluchtwege sind IMMER freizuhalten und nicht nur dann wenns Nachbarn behindern würde. Auch wenn es "Niemanden stört" DARF da nix stehen
Also wenn der Kinderwagen so in der Ecke steht das man trotzdem gut durchlaufen kann, ist es doch in Ordnung. Verstehe das Drama gerade um den Flur freizuhalten nicht.
Körperverletzung.
Ja, du kannst Sie Anzeigen.
Aber in Deutschland braucht man immer für alles ein Beweiß.
Körperverletzung.
ganz klarer fall
Sie schreibt "meine" Tür. Denke sie meint ihre Haustür. Also ist es kein Fluchtweg. Zumindestens keiner für die Nachbarin ;).