Kann ich die Polizei rufen , wenn Nachbarin nach 23 Uhr laut und lange Staubsaugt?
Richtig mit Hämmern auf den Boden und wirklich lange .. Habe mich bei ihr schonmal persöhnlich beschwert , und sie macht es trotzdem , manchmal auch bis 1 Uhr nachts . Den Vermieter ist das egal
11 Antworten
Wenn sie es ja schon von Dir persönlich gesagt bekommen hat, dann sich aber nicht entsprechend verhält, rufe die Polizei.
Vermieter oder Hausverwaltungen halten sich da ganz gern raus, was ich nicht für gut befinde.
Wenn es also wirklich sehr lange sehr laut ist, dann zeige sie an! Nicht, dass die Polizei kommt und findet, dass die Lautstärke gar nicht so ist wie Du sagst.
Kannst du.
Du hast ja - ohne Erfolg - schon mal das gemacht, was man normlerweise macht: Sie darauf angesprochen.
Vermeidbarer Lärm - und staubsaugen gehört da dazu - ist nach 22 zu Unterlassen. Zwar nicht nur nach 22 Uhr sondern eigenlich generell. Aber 22 Uhr ist was die Nachruhe angeht noch mal was anderes
Das Staubsaugen findet während der Ruhezeit statt und verstößt somit gegen die Lärmschutzverordnung. Du kannst also durchaus die Polizei rufen.
Ich würde es allerdings vorher noch mal mit der Vermieterin versuchen. Am besten Lärmprotokoll führen, am besten das Ganze auch aufnehmen, ihr die Situation noch mal schriftlich und nachweislich inkl. Lärmprotkoll melden und ihr eine Frist setzen. Dann Miete mindern. Bei der Höhe vorsichtig sein, sonst hast du schnell die Kündigung im Briefkasten (Quelle: https://kautionsfrei.de/blog/bgh-urteil-voreilige-mietminderung-kann-kuendigungsgrund-sein/). Am besten, du suchst hier mal Rat beim Mieterbund.
Alles Gute!
Kann ich die Polizei rufen , wenn Nachbarin nach 23 Uhr laut und lange Staubsaugt? Richtig mit Hämmern auf den Boden und wirklich lange .. Habe mich bei ihr schonmal persöhnlich beschwert , und sie macht es trotzdem
Man kann die Polizei rufen und oder das Ordnungsamt informieren.
Den Vermieter ist das egal.
Schriftlich per Einwurfeinschreiben über die Sache informieren und auffordern etwas zu unternehmen.
Theoretisch schon, denn ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe und Staubsaugen Ruhestörung. Wenn es dem Vermieter allerdings egal ist, wird er vielleicht noch sauer auf dich, wenn du ihm die Polizei ins Haus holst.