Nachbar verstorben, Hausverwaltung lässt uns im Stich (Sorry, aber 3000 Zeichen sind ein Witz!)

8 Antworten

Gesundheitsamt informieren. Evtl. könnte auch das Ordnungsamt mit zuständig sein.

Hallo,

wenn die Hausverwaltung nichts unternimmt dann ruf doch nochmal bei der Polizei an und frag da nach.....die arbeiten mit speziellen Schädlingsbekämpfern zusammen und die setzen sich dann auch mit der Hausverwaltung zusammen....da muß was gemacht werden, das stimmt.

Aber die Wohnung reinigen bzw. beräumen, dafür sind dann wirklich die Hinterbliebenen zuständig...

Aber gegen Ungeziefer und Geruch muß etwas gemacht werden, ansonsten das Gesundheitsamt einschalten....

Sorry, aber für 99,999999% der User hier sind 3.000 Zeichen völlig ausreichend. Vielleicht muss man ja nicht jede Kleinigkeit schreiben.

Zum Thema. Rufe das Gesundheitsamt an. Oder die Polizei. Kann man als Gefahrenabwehr verstehen.

HorstKleb0r 
Beitragsersteller
 17.09.2014, 12:24

Ja entschudige bitte ... Ist halt auch ziemlich viel passiert in der letzten Woche ...

Wenn du Maden in deiner Wohnung hast, musst du diese selbst bekämpfen lassen.

Es sei denn, du könntest nachweisen, dass die Maden in deiner Wohnung aufgrund des späten Handelns der Hausverwaltung sich mangels Leiche nun in deiner Wohnung eingenistet haben.

Von Zeitungsartikeln würde ich dir abraten, weil so eine Unterlassungsklage, wie auch eine Klage wegen Rufschädigung ziemlich teuer werden kann.

PS: In der Kürze liegt die Würze. ;-)

HorstKleb0r 
Beitragsersteller
 17.09.2014, 22:29

Kommt ihr mal in so eine Situation, mit all dem drum herum, dann reden wir noch mal über 3000 Zeichen und ob die reichen. Warum sollte das Rufmord sein, wenn es doch stimmt und dank AB und Zeugen belegbar ist? Scheinbar haben sie die Wohnung heute noch mal neu abgeklebt, immerhin war der Gestank am Nachmittag bei Weitem nicht mehr so schlimm.. Beim Gesundheitsamt war natürlich um 14 Uhr keiner mehr da, mal sehen was die morgen sagen und ob es echt oke ist, noch eine Woche die WE so zu belassen Ich hoffe, dass das bald ein Ende hat und mein zu Hause sich auch wieder als ein solches anfühlt

Immofachwirt  19.09.2014, 10:21
@HorstKleb0r

Ich verstehe deinen Frust. Dennoch willst du ja möglichst viel und gute Ratschläge bekommen. Da ist es immer hilfreich, wenn man überflüssiges weg läßt.

Wer Beratungsresistent ist, muss wohl oder übel seine Erfahrungen selbst machen. Insofern würde ich mir an deiner Stelle die Sache mit dem Zeitungsartikel nochmal überlegen.

Nun mal langsam, das ist alles überhaupt gar nicht die Angelegenheit der Hausverwaltung, sondern die der Erben. Die Hausverwaltung darf überhaupt gar nicht einfach so in der Wohnung rumwerkeln, solange noch ein Mietvertrag besteht, auch die muss zumindest abwarten, Fristen setzen etc. . Das gilt für alle Wohnungen, wenn nicht wirklich ein akuter Notfall vorliegt...

Vienna1000  17.09.2014, 12:22

Doch sicher, da dadurch eine ernsthafte Gefahr in Verzug ist. Lediglich die Kosten könnten evtl. auf mögliche Erben übertragen werden.

Mephisto2342  17.09.2014, 12:24
@Vienna1000

Inwiefern sind Ungeziefer allgemein eine ernsthafte Gefahr?

Morticia20  17.09.2014, 12:25
@Mephisto2342

ja, weil sie sich in der Wohnung (die man nicht so lecker aussieht) ungestört vermehren können und sie ja nicht in der Wohnung bleiben....

Mephisto2342  17.09.2014, 12:29
@Morticia20

Das mag ja sehr eklig sein, aber wo ist die Gefahr? Ekel ist keine Gefahr, daran ist noch niemand gestorben...

Vienna1000  17.09.2014, 12:32
@Mephisto2342

u. a. Krankeitsüberträger? Evtl. Befall von Haustieren. Gefahr für Babys / Kleinkinder? In der Folge zieht solches Getier auch noch weiteres Getier an, wo wir wieder am Anfang der Sache wären?

Mephisto2342  17.09.2014, 12:34
@Vienna1000

Maden sind keine Krankheitsüberträger, sie sind einfach nur eklig, mehr nicht. Und allein auf den unkonkreten Verdacht weiteren Getiers darf der Vermieter ebenfalls nicht einfach so in die Wohnung rein, das wäre Hausfriedensbruch...

Morticia20  17.09.2014, 12:44
@Mephisto2342

Wenn Polizei dabei ist darf sie das auch.....habe ich alles selbst schon erlebt...

Mephisto2342  17.09.2014, 12:44
@Morticia20

Fragt sich nur, ob die Polizei das darf. Das darf sie nämlich ebenfalls nicht, denn es ist keine Gefahr (mehr) in Verzug, die vermeintlich verletzte Person ist tot, die Leiche ist beseitigt, und damit die Arbeit der Polizei erledigt. Die Wohnung ist Besitz der Erben, sie allein haben das Hausrecht daran...

Vienna1000  17.09.2014, 12:52
@Mephisto2342

Woher du deine Weisheiten hast, Mephisto, dass weiss ich auch nicht. Genauso, wie geckobruno habe ich eine ähnliche Situation ebenfalls schon miterleben müssen. In der Praxis sieht das ganz anders aus. Und es geht dann plötzlich ganz schnell, wenn das GesundheitsAMT mit den entsprechenden Amtshandlungen beginnt bzw. der HV "kostenmässig" die "Pistole an die Brust setzt" < Entweder die veranlassen das sofort, oder es wird veranlasst... Wenn es vom Amt her veranlasst wird, ist halt mit ca. doppelten Kosten zu rechnen. >

Mephisto2342  17.09.2014, 12:56
@Vienna1000

Meine "Weisheiten" habe ich daher, dass ich das 15 Jahre lang beruflich gemacht habe und sehr genau weiß, was Vermieter und Polizei dürfen und was nicht. Dabei habe ich bereits selbst Leichen aus Wohnungen holen lassen. Und da kann auch das Gesundheitsamt nichts dran machen, wenn keine Gesundheitsgefährdung besteht, Ämter sind nicht allmächtig, da enden die Kompetenzen spätestens an Art. 13 GG, nämlich der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Betreten einer Wohnung ohne Erlaubnis oder Gefahr in Verzug ist und bleibt Hausfriedensbruch, egal ob für Vermieter, Polizei oder Ämter, auch die stehen nicht über Recht und Gesetz...

Morticia20  17.09.2014, 12:20

wenn Gefahr im Verzug ist, und bei solanger Zeit kann das schon sein, dann kann die Hausverwaltung eine Beseitigung der Ungeziefer veranlassen....

Mephisto2342  17.09.2014, 12:23
@Morticia20

Ob das so ist, lässt sich aber hier nicht beurteilen. Ungeziefer allein sind jedenfalls keine akute Gefahr...

Morticia20  17.09.2014, 12:28
@Mephisto2342

wenn am 05.9. schon Fliegen aufgetreten sind und Gerüche! dann kannst du davon ausgehen das es schon eine ziemlich heftige Situation ist die da vorliegt....und nur durch den Abtransport der Leiche verschwinden ja nicht die "Leckereien" für die Fliegen usw.

Mephisto2342  17.09.2014, 12:31
@Morticia20

Das beantwortet nicht die Frage, inwieweit eine Gefahr besteht. Für wen oder was eigentlich? Durch Ekel ist bisher weder jemand gestorben noch ist dadurch ein Haus beschädigt worden. Der Vermieter ist nur zum Eindringen in eine Wohnung berechtigt, wenn eine akute Gefahr für Gesundheit oder Gebäudesubstanz besteht...

HorstKleb0r 
Beitragsersteller
 17.09.2014, 12:32
@Morticia20

So sehe ich das nämlich auch, die Wohnung ist ja, genau wie meine, ziemlich luftdicht, also sucht sich das Ungeziefer dann ggf nen anderen Weg?! Zumal es ein Altbau ist, mit vielen (hohlen) Holz- bzw eingezogenen Wänden. D.h. die Immbobilie an sich steht doch auch zur Debatte?

Die haben die Wohnung zwar ausgeräuchert, aber ob das Ende alles vernichtet, sei mal dahingestellt

Mephisto2342  17.09.2014, 12:36
@HorstKleb0r

Nein, denn es handelt sich nicht um Schädlinge, die die Bausubstanz angreifen, sie suchen sich einfach nur einen Weg, mehr nicht. Und wenn sie keine weitere Leiche finden, werden sie mangels Nahrung auch ganz schnell sterben. Das ist nichts, weswegen der Vermieter ohne Erlaubnis und Fristsetzung in die Wohnung eindringen darf...