Nachbar verstorben, Hausverwaltung lässt uns im Stich (Sorry, aber 3000 Zeichen sind ein Witz!)
FR 5.9. vor zwei Woche habe mich über vielen Fliegen auf Balkon gewundert und SA umhüllte Wohnung Geruch aus Urin und Exkrementen.Befürchtete ,dass es aus Badfenster meines Nachbarn (recht junger Mann) drückte,dort viele Fliegen und Wespen waren.Wir im Dachgeschoss wohnen und Brandschutz Türen eingebaut ,hat an seiner Tür oder Haus nichts mitbekommen.Er generell ab Abend arbeiten,hatte seit einiger Zeit Fenster zur Straße offen und Badfenster geöffnet.Klingt verdächtig, gehe tagsüber arbeiten und er normalerweise da war und auch bei starkem Regen immer noch „gelüftet“ hat,habe mir nichts gedacht,ist halt jeder anders.Habe täglich geklingelt usw,ohne Erfolg.DI 9.9. habe Hausverwaltung informiert,meinte,sollte bis FR 12.9. warten.MI 10.9. wurde es mir zu dumm und rief die Polizei.Er war wohl schon einige Zeit verstorben und dank des schwül-heißen Wetters übers We ging es wohl ziemlich zügig.Da die Polizei so schlau war,und die Tür offen ließ (wurde vom Schlüsseldienst geöffnet,fällt sonst wieder zu),war unser Haus bis SA von Maden bevölkert.Diese sind binnnen 2h schon bis ins Erdgeschoss und auf Straße gekrochen.Auch in Wohnungen sind sie gewesen. Hausverwaltung hat nur die Wohnung des Verstorbenen „reinigen“ lassen wollen(bish nur Rauchbom).Letztlich erklärten sie sich bereit,dass Haus mit zu reinigen und in alle Wohnungen zu gehen und zu behandeln.Die meinten auch nur,dass sie sowas noch nicht erlebt haben.Auch die Wohnung eines Mieters,der Verreist ist, voll mit Maden,die sich schon Verpuppt hatten und bis in die Betten rein sind.Dies war MO 15.09. erst von Freundin entdeckt worden.Dass man in diese WE mal reinsollte,die auch noch unter der des Verstorbenen liegt,habe der HV aber auch das schon Freitag 12.9. mitgeteilt.Die Wohnung meines ehem.Nachbarn ist nur mit einer löchrigen Plastikplane bedeckt,die Türgummis kaputt und mittlerweile ist es auch wieder gut warm.Die Sonne drückt somit aufs Dach und es stinkt so dermaßen.Die Hausverwaltung rührt keinen Finger hätte sie ohne meinen Anruf bei der Polizei auch bis MO 15.09. dieser Woche nicht getan und uns das genau so mitgeteilt!Verwandte des Verstorbenen bis kommender Woche im Urlaub,wird vorher nichts passieren,ist auch die Aussage der HV!Die können doch ihre Pflichten nicht so vernachlässigen. habe schon ein Schreiben an den Vorstand der Hausverwaltung aufgesetzt und von allen Mietern unterschreiben lassen und Frist gesetzt,mit dem Gesundheitst und der Zeitung gedroht. denke,dass ein t beinahe nichts unternehmen wird,aber die Zeitung sollte doch zumindest die HV in Aufruhe versetzen oder was meint ihr? denke mir auch,dass das Ganze nicht ganz gesund sein kann,es entwickelt sich doch so einiges in dieser Umgebung? bin für jeden Rat dankbar,da mir das alles ganz schön zu schaffen macht. hätte eher was unternehmen können,aber wenn nichts getan hätte,würde überhaupt nichts passieren und er lege wahrscheinlich immer noch dort.meine,er wurde ja nicht mal.Man kommt sich ziemlich alleingelassen vor
8 Antworten
Gesundheitsamt informieren. Evtl. könnte auch das Ordnungsamt mit zuständig sein.
Hallo,
wenn die Hausverwaltung nichts unternimmt dann ruf doch nochmal bei der Polizei an und frag da nach.....die arbeiten mit speziellen Schädlingsbekämpfern zusammen und die setzen sich dann auch mit der Hausverwaltung zusammen....da muß was gemacht werden, das stimmt.
Aber die Wohnung reinigen bzw. beräumen, dafür sind dann wirklich die Hinterbliebenen zuständig...
Aber gegen Ungeziefer und Geruch muß etwas gemacht werden, ansonsten das Gesundheitsamt einschalten....
Sorry, aber für 99,999999% der User hier sind 3.000 Zeichen völlig ausreichend. Vielleicht muss man ja nicht jede Kleinigkeit schreiben.
Zum Thema. Rufe das Gesundheitsamt an. Oder die Polizei. Kann man als Gefahrenabwehr verstehen.
Ja entschudige bitte ... Ist halt auch ziemlich viel passiert in der letzten Woche ...
Wenn du Maden in deiner Wohnung hast, musst du diese selbst bekämpfen lassen.
Es sei denn, du könntest nachweisen, dass die Maden in deiner Wohnung aufgrund des späten Handelns der Hausverwaltung sich mangels Leiche nun in deiner Wohnung eingenistet haben.
Von Zeitungsartikeln würde ich dir abraten, weil so eine Unterlassungsklage, wie auch eine Klage wegen Rufschädigung ziemlich teuer werden kann.
PS: In der Kürze liegt die Würze. ;-)
Ich verstehe deinen Frust. Dennoch willst du ja möglichst viel und gute Ratschläge bekommen. Da ist es immer hilfreich, wenn man überflüssiges weg läßt.
Wer Beratungsresistent ist, muss wohl oder übel seine Erfahrungen selbst machen. Insofern würde ich mir an deiner Stelle die Sache mit dem Zeitungsartikel nochmal überlegen.
Nun mal langsam, das ist alles überhaupt gar nicht die Angelegenheit der Hausverwaltung, sondern die der Erben. Die Hausverwaltung darf überhaupt gar nicht einfach so in der Wohnung rumwerkeln, solange noch ein Mietvertrag besteht, auch die muss zumindest abwarten, Fristen setzen etc. . Das gilt für alle Wohnungen, wenn nicht wirklich ein akuter Notfall vorliegt...
Doch sicher, da dadurch eine ernsthafte Gefahr in Verzug ist. Lediglich die Kosten könnten evtl. auf mögliche Erben übertragen werden.
Inwiefern sind Ungeziefer allgemein eine ernsthafte Gefahr?
ja, weil sie sich in der Wohnung (die man nicht so lecker aussieht) ungestört vermehren können und sie ja nicht in der Wohnung bleiben....
Das mag ja sehr eklig sein, aber wo ist die Gefahr? Ekel ist keine Gefahr, daran ist noch niemand gestorben...
u. a. Krankeitsüberträger? Evtl. Befall von Haustieren. Gefahr für Babys / Kleinkinder? In der Folge zieht solches Getier auch noch weiteres Getier an, wo wir wieder am Anfang der Sache wären?
Maden sind keine Krankheitsüberträger, sie sind einfach nur eklig, mehr nicht. Und allein auf den unkonkreten Verdacht weiteren Getiers darf der Vermieter ebenfalls nicht einfach so in die Wohnung rein, das wäre Hausfriedensbruch...
Wenn Polizei dabei ist darf sie das auch.....habe ich alles selbst schon erlebt...
Fragt sich nur, ob die Polizei das darf. Das darf sie nämlich ebenfalls nicht, denn es ist keine Gefahr (mehr) in Verzug, die vermeintlich verletzte Person ist tot, die Leiche ist beseitigt, und damit die Arbeit der Polizei erledigt. Die Wohnung ist Besitz der Erben, sie allein haben das Hausrecht daran...
Woher du deine Weisheiten hast, Mephisto, dass weiss ich auch nicht. Genauso, wie geckobruno habe ich eine ähnliche Situation ebenfalls schon miterleben müssen. In der Praxis sieht das ganz anders aus. Und es geht dann plötzlich ganz schnell, wenn das GesundheitsAMT mit den entsprechenden Amtshandlungen beginnt bzw. der HV "kostenmässig" die "Pistole an die Brust setzt" < Entweder die veranlassen das sofort, oder es wird veranlasst... Wenn es vom Amt her veranlasst wird, ist halt mit ca. doppelten Kosten zu rechnen. >
Meine "Weisheiten" habe ich daher, dass ich das 15 Jahre lang beruflich gemacht habe und sehr genau weiß, was Vermieter und Polizei dürfen und was nicht. Dabei habe ich bereits selbst Leichen aus Wohnungen holen lassen. Und da kann auch das Gesundheitsamt nichts dran machen, wenn keine Gesundheitsgefährdung besteht, Ämter sind nicht allmächtig, da enden die Kompetenzen spätestens an Art. 13 GG, nämlich der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Betreten einer Wohnung ohne Erlaubnis oder Gefahr in Verzug ist und bleibt Hausfriedensbruch, egal ob für Vermieter, Polizei oder Ämter, auch die stehen nicht über Recht und Gesetz...
wenn Gefahr im Verzug ist, und bei solanger Zeit kann das schon sein, dann kann die Hausverwaltung eine Beseitigung der Ungeziefer veranlassen....
Ob das so ist, lässt sich aber hier nicht beurteilen. Ungeziefer allein sind jedenfalls keine akute Gefahr...
wenn am 05.9. schon Fliegen aufgetreten sind und Gerüche! dann kannst du davon ausgehen das es schon eine ziemlich heftige Situation ist die da vorliegt....und nur durch den Abtransport der Leiche verschwinden ja nicht die "Leckereien" für die Fliegen usw.
Das beantwortet nicht die Frage, inwieweit eine Gefahr besteht. Für wen oder was eigentlich? Durch Ekel ist bisher weder jemand gestorben noch ist dadurch ein Haus beschädigt worden. Der Vermieter ist nur zum Eindringen in eine Wohnung berechtigt, wenn eine akute Gefahr für Gesundheit oder Gebäudesubstanz besteht...
So sehe ich das nämlich auch, die Wohnung ist ja, genau wie meine, ziemlich luftdicht, also sucht sich das Ungeziefer dann ggf nen anderen Weg?! Zumal es ein Altbau ist, mit vielen (hohlen) Holz- bzw eingezogenen Wänden. D.h. die Immbobilie an sich steht doch auch zur Debatte?
Die haben die Wohnung zwar ausgeräuchert, aber ob das Ende alles vernichtet, sei mal dahingestellt
Nein, denn es handelt sich nicht um Schädlinge, die die Bausubstanz angreifen, sie suchen sich einfach nur einen Weg, mehr nicht. Und wenn sie keine weitere Leiche finden, werden sie mangels Nahrung auch ganz schnell sterben. Das ist nichts, weswegen der Vermieter ohne Erlaubnis und Fristsetzung in die Wohnung eindringen darf...
Kommt ihr mal in so eine Situation, mit all dem drum herum, dann reden wir noch mal über 3000 Zeichen und ob die reichen. Warum sollte das Rufmord sein, wenn es doch stimmt und dank AB und Zeugen belegbar ist? Scheinbar haben sie die Wohnung heute noch mal neu abgeklebt, immerhin war der Gestank am Nachmittag bei Weitem nicht mehr so schlimm.. Beim Gesundheitsamt war natürlich um 14 Uhr keiner mehr da, mal sehen was die morgen sagen und ob es echt oke ist, noch eine Woche die WE so zu belassen Ich hoffe, dass das bald ein Ende hat und mein zu Hause sich auch wieder als ein solches anfühlt