Nach wieviel Miet-Jahren ist ein Teppichboden 'abgewohnt'
Wann darf ich einen Teppichboden in einer Mietwohnung (war neu bei Einzug) rausschmeißen, wenn er abgewohnt ist? Also: wieviel Jahre muss ich in einer Wohnung gewohtn haben, damit ich das darf?
6 Antworten
Für eine Abnutzung , die über das normale Maß hinausgeht, kann der Vermieter eine Entschädigung verlangen. Der Mieter haftet, wenn er den Teppich übermäßig strapaziert oder aus Unachtsamkeit beschädigt hat. Dazu gehören Brandlöcher durch Zigaretten, größere nicht zu beseitigten Flecken oder erhebliche Verschmutzungen durch den Hund des Mieters sagt das LG Dortmund NJW-MietR 97, 100 . Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen so das LG Münster WM 89, 508 . Ein Teppichboden mittlerer Güte ist eine Lebenserwartung von ca. 10 Jahren zu erwarten. Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen.
Zur Beurteilung, ob ein Teppich erneuerungsbedürftig ist, kommt es jedoch nicht allein auf das Alter und die übliche Nutzungszeit an, sondern auf den konkrete Erhaltungszustand und dem Abnutzungsgrad ( LG Hamburg WM 88, 107 )
Also es besteht demnach kein Grundsatz, das der Vermieter einen Teppichboden nach einem festen Zeitraum, etwa 10 Jahren, austauschen muss. Im Einzelfall kann die Erneuerung bereits früher erforderlich oder aber erst später notwendig sein. Die notwendige Erneuerung muss dann der Vermieter auf eigene Kosten vornehmen. Die Arbeiten zählen ebenfalls nicht zu den Schönheitsreparaturen ( OLG Hamm RE WM 91, 248 ) Ist der Teppich verschlissen, kommt neben dem Anspruch auf Austausch des Bodenbelages auch eine Mietminderung bis zu 15 % in Betracht. ( OLG Celle WM 95, 548 )
Hi,
wenn der Teppichboden zur Mietsache gehört darfst du den garnicht rausreißen, denn der gehört dir ja nicht!
Mache mit dem Vermieter einen Termin zur Besichtigung aus, dann kann der Vermieter entscheiden was mit dem Teppichboden passiert.
gar nicht, weil dir der teppichboden nicht gehört. frag den eingentümer des teppichbodens, ob er ihn erneuern würde.
Wann darf ich einen Teppichboden in einer Mietwohnung (war neu bei Einzug) rausschmeißen, wenn er abgewohnt ist? Also: wieviel Jahre muss ich in einer Wohnung gewohtn haben, damit ich das darf?
Das darfst Du nicht, das ist Unrecht. :-)
wenn Du den Teppich einfach rausschmeißt, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen, denn es ist sein Eigentum an dem Du Dich vergreifst.
Will der vermieter nichts amchen?
Biete ihm doch eine Beteiligung an den Kosten an.
kommt darauf an, wie häufig er benützt wird, bzw.in welchem Zustand er sich befindet? kläre das mit dem Vermieter, bzw. willst du ihn rein machen? eine genaue Zeitangabe kann man in dem Fall nicht machen!