Nach wieviel Jahren bezeichnet man eine Mietwohnung als abgewohnt?
Also daß der Vermieter selbst Badewanne, Duschwanne, Klo und so erneuern muß.
9 Antworten
Da gibt es keine festen Zeiten,das hängt vom Einzelfall ab
Für die Bemessung der Lebensdauer gibt es keine starren und festen Regeln. Entscheidend ist auch die Qualität und Beschaffenheit der jeweiligen Gegenstände.
Richter haben wie folgt die Lebensdauer begrenzt:
- Parkett, schleifen und versiegeln: alle zwölf bis 15 Jahre;
- PVC-Boden: acht bis zehn Jahre, im Einzelfall auch noch länger;
- Teppichboden: zehn Jahre;
- Fliesen in Küche und Bad: nach 20 Jahren (BGH VIII ZR 308/02);
- Emaille in der Badewanne: nach zwölf Jahren.
Es besteht aber kein Grundsatz, wann der Vermieter die Einrichtungsgegenstände austauschen muss. Das entscheiden im Einzelfall die Vertragspartner oder schlimmstenfalls die Richter.
(Andreas Lohse/ sueddeutsche.de - eis/ Deutscher Mieterbund)
Das sind alles Einzelfallentscheidungen und kann man gar nicht genau festlegen.
Es gibt für bestimmte Dinge Richtwerte, aber es hängt auch von der Qualität ab und wie pfleglich die Sachen behandelt wurde.
Der Vermieter muss auch nicht unbedingt austauschen, er kann Sachen auch reparieren lassen.
Der Vermieter muss dafür sorgen dass die Sachen funktionieren und es keine Verletzungsgefahr gibt.
Gerade das Bad ist so einfach nicht einzugrenzen. Wenn es pfleglich behandelt wird, kann es gut 20, 30, 40 Jahre halten oder gar noch länger. Der Vermieter ist verpflichtet das Bad gebrauchsfähig zu halten. Es muss funktionieren, nicht schön sein. Fliesen von 1965 sind vielleicht nicht mehr so modern, schränken aber die Funktion des Bades nicht ein.
Wir haben unsere Bäder nach 45 Jahren erneuert. Nicht weil sie funktionsunfähig waren, sonderns weil sie uns einfach nicht mehr gefielen. Die hätten, abgesehen von Armaturen, auch noch länger durchgehalten.
.... da bin auch ich immer wieder erschrocken.
Ich kenne Hütten, die sind vor 1980 gebaut worden, und da ist nichts abgewohnt.
Sogar die Holzfenster samt Scheiben gehen als einwandfrei durch.
Hallo Joachim!
Das ist weniger zeitlich zu bemessen, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Verschleiß, der aber wiederum auch mit der Qualität des vorhandenen Mobiliars bzw. der Sanitäranlagen etc. zusammenhängt.
Auch beansprucht eine vierköpfige Familie das Inventar stärker als ein Alleinstehender, der die Wohnung eig. nur zum schlafen, frühstücken und eine Stunde abendliches Fernsehen benutzt.
Es gibt zwar "Richtzeiten", die sogar in etwa hinkommen, aber was dann gemacht wird richtet sich letzten Endes auch nach dem Ist-Zustand sowie nach dem Goodwill des Vermieters, an den sich der Mieter jener Wohnung wendet.