Nach wie vielen Jahren gilt ein Bodenbelag als abgewohnt?
Wir werden demnächst nach fast 5 Jahren aus unserer Mietwohnung ausziehen. Die Bodenbeläge wurden 1992 bei der Komplettrenovierung verlegt. Es handelt sich in Küche und Esszimmer um Kork, im Wohnzimmer um Parkett, und in den Schlafräumen um Teppichboden. Die Bodenbeläge sind nun alle nicht mehr sehr schön, beim Parkett wollte der Vermieter schon bei unserem Einzug einen neuen legen lassen. Dies wollte ich nicht, da wir kleine Kinder haben und man dann so aufpassen muss, daß es ja keine Kratzer gibt. Da mache ich mir die wenigsten Sorgen. Könnte der Vermieter bei den anderen Böden auf die Idee kommen, sie von mir ersetzen zu lassen? Sie sind ja auch schon fast 20 Jahre alt. Gibt es Anhaltspunkte, wie lang ein Boden halten muß?
Danke!
8 Antworten
Böden gehören zu Abnutzungsgegenständen.das bedeutet das der Vermieter sie auf eigene Kosten austauschen muss wenn es soweit ist.Sie müssen da gar nichts bezahlen.das gilt aber nur wenn sie die Böden nur normal genutzt haben und nicht mit gewalt "zerstört" haben.Falls er Ansprüche stellt,einfach Zahlung ablehnen.Auf gar keinen Fall etwas bezahlen.Sie sollten im Fall das er einen rechnung stellt schriftlich widersprechen mit o.g. Begründung.Notfalls drohen sie ihm einen anwalt an und die kosten die damit in verbindung stehen.machen sie bei ihrer nächsten Wohnung auf jeden fall Fotos beim Einzug damit sie beim nächsten mal belegen könen das bestimmte schäden schon beim einzug vorhanden waren.
Merci :)
Die Haltbarkeit eines Bodenbelags hängt von Art und Qualität ab. Nach fast 20 Jahren sollte aber jeder Bodenbelag mehr oder weniger abgewohnt sein. Diese Abwohnung ist bereits mit der Miete abgegolten und muss vom Mieter nicht noch extra bezahlt werden. Das heißt aber nicht, dass dieser damit wertlos ist und ersetzt werden muss. Insofen könnte es dennoch sein, dass der Mieter als Schadenersatz an den Kosten beeteiligt wird, wenn er Schäden an dem Bodenbelag verursacht hat, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinaus gehen. Dies kann aber nur ein geringer Betrag sein und kann nur im Einzelfall beurteilt werden...
Die Nutzungsdauer beträgt je nach Material 10-15 Jahre. Da diese Zeit bei Ihnen schon abgelaufen ist, kann der Vermieter von Ihnen keinen Ersatz fordern.
Klare Antwort --> JA
Daher kann man auch den Vermieter Bitten die Bodenbeläge nach Zeit X austauschen zu lassen. Im Normalfall darf auch dann der Vermieter die Miete nicht erhöhen !!!.
Kork und Teppichboden sind sicherlich auf. Aber grundsätzlich muss ja ein verfügbarer Bodenbelag in den Räumen sein, dafür ist dann der Vermieter zuständig. Wenn man dann selber Teppichboden drüber legen will, ist das Mietersache.