Nach Straftat Anwalt werden?
Hallo wir haben uns gefragt ob es möglich ist nach einer Straftat ( mit Gefängnisstrafe) noch möglich ist Anwalt zu werden?
5 Antworten
und was ist mit dem jura-studium?
ggf. kommt es darauf an, ob es sich um eine straftat im zusammenhang mit der anwaltlichen tätigkeit handelt. dann könnte ein anwalt seine zulassung verlieren.
da du aber vorher garnicht in der lage bist, solche straftaten zu begehen, spielen verbüßte vorstrafen bei der zulassung keine rolle. und wenn es straftaten waren, für die man einige jahre oder jahrzehnte im knast saß, steht das wohl im konflikt mit der ausbildung zum juristen oder anwalt.
https://dejure.org/gesetze/BRAO/7.html
Hier kannst du nachlesen, wann die Zulassung zur Anwaltschaft versagt wird. Letzlich kommt es auf den Einzelfall an.
Natürlich kann man auch vorbestraft ein Jurist beziehungsweise Rechtsanwalt werden. Dagegen spricht nicht direkt etwas. Außer wenn man dir gerichtlich ein Berufsverbot zugesprochen hat.
LG
https://dejure.org/gesetze/BRAO/7.html man kann auch gar nicht erst zugelassen werden, kommt auf den Einzelfall an.
Ja, vor allem so "Kleinkram" wie falsche Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder kurzfristige "Anleihen" also sich an fremden Geldern zwecks Überbrückung vergreifen.
Auch einem überführte Mörder darf der Zugang zum Jura-Studium nicht verweigert werden. Nur, die Zulassung zur Anwaltschaft bleibt ihnen versagt.
Klar.
Du kannst nur nicht später (Alles ohne Gewähr) kein Richter werden, oder Staatsanwalt.
Auch nicht unbedingt Anwalt.