Bekommt ein Hartz 4 Empfänger einen Anwalt vom Staat bezahlt wenn er selbst eine Straftat begeht wie z.B. Diebstahl begeht?
Wie oben beschrieben :D
6 Antworten
Einen Anwalt bekommt man zugewiesen wenn ein Fall der "Notwendigen Verteidigung" vorliegt. Wann das der Fall ist steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html
Dazu ist zu sagen daß man den Anwalt letztlich doch selbst bezahlen muß. Sollte es nämlich zu einer Verurteilung kommen, erscheint das Anwaltshonorar später auf der Rechnung der Gerichtskasse.
Man kann den Anwalt im Übrigen auch nicht ablehnen wenn einer beigeordnet wird. Der Anwalt kann das Mandat allerdings auch nicht so einfach ablehnen.
Es spielt erstmal keine Rolle, ob man Sozialleistungsbezieher ist oder Millionär. Denn die Aussage, man bekommt einen Anwalt, wenn man sich keinen leisten kann ist im deutschen Strafverfahren Blödsinn.
Hier kommt es nicht auf das Einkommen an, sondern darauf, wie schwer die Straftat ist und ob es denn bei dem Delikt möglich sein kann, dass du ins Gefängnis (JVA) musst.
In diesem Fall bekommt man einen Pflichtverteidiger gestellt vom Gericht.
Und wie gesagt, das Einkommen spielt hier keine Rolle, denn wenn du verurteilt wirst, dann verurteilt man dich selbstverständlich auch zur Übernahme der Kosten (Dies schließt den Verteidiger mit ein). Und diese Kosten hat man in der Regel zu bezahlen, wenn man über dem pfändungsfreien Betrag liegt mit seinem Einkommen.
Hallo.
Du bekommst einen Pflichtverteidiger. Mehr nicht.
Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger.
Wenn man ALGII bezieht, steht einem ein kostenloses Gespräch bei einem Anwalt zu. Dazu muss man zum Amtsgericht und sich einen Beratungsschein holen.
lg Lilo
Falsch, nicht jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger.
Wie ich eben hier geschrieben habe, kommt es mit auch auf die Schwere der Tat an.
Im übrigen steht niemandem ein kostenloses Beratungsgespräch zu, das stimmt auch nicht so ganz.
Mal davon abgesehen, dass Beratungshilfe und Pflichtverteidigung zwei paar Schuhe sind, ist es bei der Beratungshilfe, zum Beispiel bei ALG II so, dass du auf das zuständige Amtsgericht gehen kannst und um Beratungshilfe bitten.
Hier musst du erklären, wozu du rechtlichen Beistand brauchst und ob denn tatsächlich mit deinem Vorhaben Erfolg haben kannst etc.
Und aufgrund dieser Basis wird entschieden, ob man dir eine Beratung bei einem Rechtsanwalt bewilligt oder eben nicht.
15 €, nicht kostenlos!
Dann frage ich mich, wie das meine Freundin immer hinbekommt. Sie war schon zweimal zu einem beratenden Gespräch bei einem Anwalt mit Beratungsschein, das war kostenlos! Man muss halt belegen, dass man ALG bezieht.
15,- Euro zahle ich als ganz normale Person, wenn ich zu einem Beratungsgespräch bei uns gehe, habe ich schon mal gemacht
Mir hat ein Anwalt 15 EU berechnet
du kannst einjen pflichtverteidiger bekommen wenn du dir keinen anwalt leisten kannst
Das ist so nicht korrekt.
Wie ich eben hier geschrieben habe, hat das Einkommen hier nichts damit zu tun.
ich würde sagen,wer Rechtsschutz hat nimmt sich einen Anwalt
Danke, habe gemacht
Warum?