Nach Konzert nicht bezahlt worden: was tun?!
Hallo community,
habe eine Frage: bin gestern Abend mit einer Combo in einem Lokal aufgetreten. Wir haben vorher ausgemacht (unter Zeugen!), dass es eine Gage von einem bestimmten Betrag geben soll. Unsere Dreiercombo hat also losgelegt, und den Abend gejammt. Wie wir zu Ende gespielt haben, und den Veranstalter nach unserer Gage gefragt haben, hat der laut gelacht und gemeint: "Ja, welche Gage denn?! - Glaubt ihr, ich bin Krösus?! Geht sofort weg, sonst werde ich euch verklagen!" Er hat uns obendrein, trotz voller Kneipe und sehr gutem Besucherstand, rausgeschmissen. Sowohl wir als auch der Veranstalter waren nüchtern. Wir haben uns auf die Gage gefreut, weil wir drei Studenten sind. Was sollen wir tun?! Den Veranstalter verklagen, weil der sein Wort nicht hält?! Es könnte dann Aussage gegen Aussage stehn...
Danke für eine gute Antwort.
7 Antworten
Sofern nichts schriftlich abgemacht wurde habt ihr schlechte Karten
Unsere Band hat nur Katastrophen: erst eine Dirigentin, die sehr "fordernd" ist, die wir am 06.01. rauskatapultiert haben, dann der Betrug... Und dieser "Zeuge" hat sich als Freund vom Veranstalter herausgestellt, wie wir erfahren haben.
Och nö, ihr seit ja echte Pechvögel....in Zukunft mehr Einfühlungsvermögen bei der Personenauswahl bitte ;-)
Ihr braucht einen Manager, der euch in finanziellen u.juristischen Angelegenheiten unterstützt . Sorry, wenn ich so direkt bin, aber ihr habt in dieser hinsicht noch keine Erfahrung. Das ist eine hart Schule durch die viele Bands am Anfang durchgehen müssen.
Gab eine mündliche Vereinbarung, die unter sehr glaubwürdigen Zeugen geschlossen wurde!
Mündliche Vereinbarungen gelten vielleicht auf dem Viehmarkt, aber in der Musikszene sind sie keinen Pfifferling wert.
Das ist ein Irrtum. Auch mündliche Vereinbarungen sind bindend. Nur sind meist schwer zu beweisen.
nö, gar nicht eigentlich
Hallo,
schicke dem Veranstalter eine offizielle formgerechte Rechnung mit der Papierpost.
Ungefähr so: "Sehr geehrter Herr Sowieso, für unseren Auftritt im am (ggf. Uhrzeit von - bis) berechne ich Ihnen vereinbarungsgemäß .
Bitte zahlen Sie den vollständigen Betrag ohne Abzug bis zum 31. Januar 2015. Meine Bankverbindung lautet IBAN ..., BIC ...
Wichtig ist, dass du eine korrekte Rechnung schickst, also mit deiner Steuernummer, voller Anschrift und vor allem Zahlungsfrist!
Und wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist, ohne dass du einen Geldeingang bemerkt hast, mahnst du, erwirkst einen Mahnbescheid oder übergibst die Sache einem Inkasso-Büro. Dann wird es eben teurer für ihn.
Unter uns: Es ist manchmal ziemlich schwer, Geld zu bekommen, das einem zusteht. Oft lassen sich säumige Zahler aber durch formelle Mahnungen beeindrucken. Aber vor der Situation Aussage gegen Aussage brauchst du dich nicht zu fürchten!
Tipp für die Zukunft: Auftritt nur gegen Vorkasse und/oder mit glasklaren schriftlichen Verträgen.
Viel Erfolg!
Am besten vor dem Gig eine Schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter machen. Wenn er seriös ist, geht er darauf ein. Wenn nicht, erst gar nicht auftreten. Aber ohne Vertrag habt ihr schlechte karten.
Alles korrekt angemeldet, alle Einnahmen beim Finanzamt angegeben? Dann schreib ihm eine Rechnung, entweder er reagiert oder du lässt einen Mahnbescheid ausstellen.
Aussage gegen Aussage? Ich denke, es gibt unabhängige Zeugen für den mündlichen Vertrag?
Einfach mal Grundsätzliches lesen: Eintreiben von Forderungen.
Falls es an Zeugen fehlt (und an schriftlichen Unterlagen, gar Verträgen): Der Richter hört sich im Streitfall (also bei Widerspruch gegen euren Mahnbescheid und dann Klage von euch) gerne statt Zeugen auch die Streit-Parteien an: Also euch und den Veranstalter. Dann macht er sich ein Bild von der Lage.
Da es einem Richter sicher komisch vorkommt, dass eine Band in einem kommerziellen Club gratis auftritt, wird der Richter sicher vom Club-Betreiber wissen wollen, weshalb dies diesmal ausnahmsweise so verabredet worden war mit dieser Band.
Nun, da wird dem Club-Betreiber nicht viel Glaubhaftes einfallen. Danach wird der Richter sich frei eine Meinung bilden - und dann ein Urteil sprechen.
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Witzig: Ihr könnt den Zeugen ruhig vorladen. Im Extremfall kriegt er eine Strafe wegen Falschaussage. Dann aber vor einem Strafgericht - ebenso der Club-Betreiber, falls er wirklich einen Betrug begangen hat und deshalb angeklagt und verurteilt wird.
Naja dann geh doch mit den Zeugen nochmal da hin