Darf man bekannte Songs auf der Straße Covern?
Hallo,
wir nehmen jetzt mal an das ich ein guter Gitarrenspieler und Sänger bin.
Jetzt möchte ich es mal ausprobieren ein bisschen auf der Straße zuspielen. Einerseits damit ich auch mal feedback von fremden bekomme und auch weil ich mal vor "Publikum" spielen möchte. Das Geld das dabei vielleicht zusammenkommen würde ist natürlich auch ein netter neben Effekt.
So ich hole mir eine Erlaubnis, melde mich an oder was auch immer man in den unterschiedlichen Städten machen muss.
Ich such mir einen guten platz und spiele los. Jetzt wär das Problem: Was soll ich spielen?
Darf man in der Öffentlichkeit bekannte und aktuelle Lieder spielen (covern) ohne eine richtige Erlaubnis von denen die die eigentlichen Rechte am Lied besitzen?
Also ohne vorher James Blunt persönlich oder seinen Verlag zu fragen.
9 Antworten
Straßenmusiker zahlen keine GEMA Das ganze ist kein Gerücht und auch kein Scherz, sondern stimmt tatsächlich Erstmal ist vielleicht ganz interessant, dass man den Gesamtvertrag, in dem das festgeschrieben ist, bei der "Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V." erfragen kann. Denn vielleicht gibt es ja doch mal Situationen, wo der eine oder andere mal im Vertrag etwas nachlesen mag. Wenngleich vielleicht auch eher selten, aber wer weiß... Der Abschnitt, der das mit der Straßenmusik regelt ist § 3 Punkt 2. Da hat man dann also was handfestes und nicht nur mal irgendwann irgendwo irgendwas gehört Der konkrete Text dieses Paragraphen und Abschnitts ist folgender: "Die GEMA wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für Musikaufführungen von Straßenmusikanten keine Aufführungstantiemen beanspruchen." Viel Spaß und viel Erfolg !
Hallo Gerd, Meines Wissens wurde er so angenommen, wenigstens ist mir nichts negatives bekannt. Verlängerung 2014 stillschweigend ?? Ich würde es so versuchen. Im Zweifelsfall mal eine e-mail hinschicken :-)
Meines Wissens zahlen die Kommunen eine Pauschale an die GEMA, welche Straßenmusik abdeckt.
Entscheidender ist die Frage, ob Verstärker erlaubt sind oder nicht.
Berlin gestatte z. B. Verstärker, Hannover dagegen nicht.
Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, aber meines Wissens ist das auch das GEMA-Repertoire für Straßenmusik frei.
Evlt musst du das bei der GEMA lizenzieren lassen; bis vor einigen Jahren war es afaik noch nicht so aber das kann sich ja jetzt geändert haben. Leider habe ich da keine entsprechende Gebührenliste o,ä. gefunden und konnte deshalb auch nicht naschauen. Da bleibt dir dann wohl nichts anderes übrig als direkt bei der gema anzufragen.
Das ist das eine - das Andere sind die Einnahmen; hier musst du dich eventuell als Freiberufler anmelden; "eventuell" deshalb weil es um die Gewinnabsicht geht aber das ist halt Auslegungssache und du kannst da recht schnell Ärger kriegen.
Als drittes musst du das mit der entsprechenden Stadt- oder Gemeindeverwaltung klären wann das wie wo und zu welchen Zeiten in Ordnung ist.
Wenn du damit Geld verdienst, musst du auch einen entsprechenden Anteil an den Urheber bzw. die GEMA abdrücken.
Wenn es aber eine profitfreie Aktion ist und du einfach nur Spielen möchtest, brauchst du natürlich auch ncihts zu bezahlen.
Ist dieser "Einigungsvorschlag" auch angenommen worden von den streitenden Parteien?
Und gilt er auch über den vereinbarten Zeitraum hinaus, damals "für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013"?
Gruß aus Berlin, Gerd