Schuldschein Disko Konsequenzen

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  • Inkassounternehmen sind belanglos. Polizei würde auch nur aktiv, wenn hier Strafanzeige gestellt wird und man den Verdacht einer Straftat hat (§ 263 ff BGB).
  • Mit dem Namen kann man zum Einwohnermeldeamt gehen und schauen wo du gemeldet bist, dann könntest du Post bekommen.
  • Türsteher fragen nicht nach dem Ausweis, wenn sie überzeugt sind, die Person ist über 18.
  • Immer der, der fordert
  • Im Falle eines stretigen Verfahrens zahlt der Verlierer sämtliche Verfahrenskosten, die eigenen Auslagen, sowie die der Gegenseite. Bei einem Vergleich oder nicht eindeutigem Urteil können die Kosten aufgeteilt werden.
  • Wenn man dich ausfindig macht, kann dich auch ein gerichtlicher Mahnbescheid ereilen. Die Gerichtskosten von 32,- € sind als Nebenforderung vom Schuldner zu bezahlen, so er denn nicht widerspricht.
  • Vielleicht gab es in der Disko auf Seiten des Betreibers Zeugen oder gar eine Videoaufzeichung (diese wäre nur verwendbar, wenn vor Betreten der Disko sichtbar darauf hingewiesen wird).

Was ich mich frage ist, warum die Türsteher dich nicht vorläufig festgenommen und die Polizei gerufen haben um deine Personalien eindeutig feststellen zu lassen. Stattdessen verlässt man sich auf deine Aussagen...

sicher gibt es höchstens 2 Personen in deiner Stadt mit deinem Namen! Wahscheinlich aber nur dich! bezahl am besten und dann ist gut! Wenn du es nicht tust, begehst du Betrug. Das wird dann richtig teuer! Und du wirst vielleicht vor Gericht verurteilt! Willst du das wegen 50 EUR? Ich bin mir sicher dass sich die ganzen Türsteher an dich erinnern und sich auch dein Gesicht gemerkt haben. Neben einer Verurteilung bekommst du dort auch sicher lebenlslängliches Hausverbot

hallo Makalado,

mir ist genau das gleiche passiert wie dir und ich möchte gerne mal wissen ob du deine Schulden bis jetzt schon bezahlt hast oder es gelassen hast, weil ich sehe auch kein Grund soviel zu zahlen. Ausserdem würde ich gerne wissen ob du wieder mal in die Disco gegangen bist, obwohl du noch deine schulden hattest.

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Deine Denkweise ist unter aller Kanone (um nicht einen Begriff aus dem Tierreich zu verwenden). Du hast das ganze Dilemma verschuldet, vermutlich auch noch eine fremde Karte an dich genommen (oder stand dein Name drauf?). Dass du dich auf eventuell ungültige AGB berufst, die du im konkreten Fall sicherlich gar nicht kennst, ist bei deiner Unehrlichkeit noch der Gipfel der Unverschämtheit. Hast du schon mal was von einer salvatorischen Klausel gehört? Leuten wie dir ist nur zu wünschen, dass sie im Inkassoverfahren ordentlich bluten müssen und Hausverbot auf Lebenszeit bekommen. Zusätzlich erwartet dich noch eine Anzeige wegen Betrugs. Irgendwie musst du es ja mal lernen.

P.S. ich bin über 18

Um so besser, dann trifft dich die volle Härte des Gesetzes.

Mir gehts lediglich ums Prinzip

Dem Discobetreiber auch. Ich wünsche ihm viel Erfolg!!!!!

HH1887  03.10.2013, 13:05

Hast du schon mal was von einer salvatorischen Klausel gehört?

Wobei die bei AGB durchaus sehr problematisch ist...

Dass du dich auf eventuell ungültige AGB berufst, die du im konkreten Fall sicherlich gar nicht kennst,

Dieser Satz ist doch der Gipfel der Unverschämtheit. Auch wenn er die AGB nicht kennt, weil er sie nicht durchgelesen hat, kann er sich doch auf ungültige Klauseln berufen!

dasher11  03.10.2013, 13:23
@HH1887

Du arbeitest dich auf unwichtigen Nebenschauplätzen ab. Wie ein Winkeladvokat, der die Hauptverhandlung durch unsinnige Anträge stören will.

HH1887  03.10.2013, 13:33
@dasher11

Naja, ich finde es durchaus wichtig und halte es nicht für einen "Nebenkriegsschauplatz", dass die AGB, aus denen der Diskobetreiber seinen Anspruch herleiten will, womöglich unwirksam sind!

Wobei ich meine persönliche Meinung in diesem Fall schon weiter unten dargestellt habe...

klar könntest dich dagegen wehren, wahrscheinlich sogar mit Erfolg.

Nur ein Name mit falscher Anschrift ist kein Beweis. könnte ja jemand der dir ähnlich sieht behauptet haben.

...aber der Stress ist es halt nicht Wert.

Andreas52076  03.10.2013, 12:19

Unsinn. Die Türsteher gelten als Zeugen & da er so schön auf sich aufmerksam gemacht hat, ist er 100% im Gedächtnis geblieben.

Aspirin  03.10.2013, 12:43
@Andreas52076

Falsch, was dem Türsteher im Gedächtnis geblieben ist, zählt vor Gericht wenig.

Wobei sich Türsteher und Gedächtnis schon mal gegenseitig ausschließen.

Das macht schon die Tatsache klar, dass der Türsteher nicht auf eine Identifizierung bestanden hat (mit Name,Adresse,Ausweisnummer), und Notfalls diese mit Hilfe der Polizei klären müsste.

Ich bin Bla-bla und wohne in Bla-bla, ist keine eindeutige Identifizierung

Mismid  03.10.2013, 12:52
@Aspirin

es reicht wenn sie sich das Gesicht gemerkt haben! Das reicht auch ohne Ausweiskontrolle und ohne Namensangabe. Das gleiche gilt für Zechpreller die einfach eine Kneipe verlassen ohne zu zahlen!

Aspirin  03.10.2013, 13:07
@Mismid

na da würde ich vom Türsteher mal gerne eine Personenbeschreibung hören.

.....bei Hunderten von Disco-Besuchern in wenigen Stunden, ist das Erinnerungsvermögen schon sehr in Frage gestellt.

Mismid  03.10.2013, 13:21
@Aspirin

die wenigsten von denen haben aber gesagt dass sie die Karte verloren haben und sassen 5 Minuten vor dem Türsteher damit die Personalien aufgenommen werden! Sie werden ihn auf jeden Fall wiedererkennen. Die Aufgabe eines Türsteher ist es sich die Gesichter zu merken, damit sie wissen wer Stammkunde ist und wer negatib aufgefallen ist, damit der nie wieder reinkommt.