Nach Klarna Ident Inkasso, dann Intrum; wer kommt als nächstes?
Ich geriet bei Klarna in Zahlungsverzug, übrigens wie ich behaupte nicht durch meine Schuld, sondern durch die Bank, aber das ist eine andere Geschichte. Klarna kündigte den Vertrag. Jetzt kam Ident Inkasso. Ich zahlte und blechte freudig drauflos. Doch völlig unvermittelt kam Intrum. Und zwar völlig skuril durch Telefon. Und der Frage, wie ich heiße und wo ich wohne, was ja bekannt sein dürfte, wenn man meine Nummer wählt. Seitdem bleche ich nun bei Intrum. Das Tolle daran: Intrum hat nicht nur die Grundforderung der Klarna übernommen, sondern auch noch - die relativ moderaten Inkassogebühren der Ident - und ihre eigenen - völlig überzogenen Gebühren (= 135 Euro bei einer Gesamt-Forderung von unter 300 Euro; der beste Posten: Porto- und Postpauschale: 70 Euro (für eine E-Mail, nicht schlecht)) auch gleich noch draufgeschlagen. Deswegen wäre meine Frage hier nicht, ob ich das zahlen soll, das werde ich garantiert nicht, sondern: Wer kommt als nächstes? Es wäre doch toll, wenn z.B. XY Inkasso käme mit einer neuen Gebührenaufrechnung? Also, wie oft darf ein und dieselbe Forderung von Inkasso an Inkasso weitergegeben werden? (Auch interessant, Intrum behauptete, die Forderung direkt von Klarna bekommen zu haben, Ident Inkasso, von dem sie sie tatsächlich bekommen haben, ist ihnen gar nicht bekannt. Erstaunliche Dinge gibt es... ;-)
6 Antworten
sondern auch noch - die relativ moderaten Inkassogebühren der Ident - und ihre eigenen - völlig überzogenen Gebühren (= 135 Euro bei einer Gesamt-Forderung von unter 300 Euro; der beste Posten: Porto- und Postpauschale: 70 Euro (für eine E-Mail, nicht schlecht))
Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht und Antrag auf Entzug der Zulassung wegen groben Unfugs und Verstoßes gegen das RVG.
Alternativ negative Feststellungsklage.
In Kürze: Doppelte Gebühren für dieselbe Angelegenheit muss ein Schuldner ganz grundsätzlich NIE zahlen. Zwar kann der Gläubiger zehn Rechtsdienstleister nacheinander beauftragen, aber das bleibt dann sein eigenes Problem.
Halte dich an die Inkassogebühren, die das erste Inkasso wollte. Vermutlich sind auch die schon viel zu hoch. Aber einen Nachschlag durch zweites Inkasso ist völliger Unsinn. Und schaue, dass die das ans vorherige Inkasso gezahlte korrekt berücksichtigen. wenn sie mehr wollen verweise sie auf den Klageweg.
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Mitglied des AK Inkassowatch. Kontakte bitte per Freundschaftsanfrage.
Das Amtsgericht mit Mahn und dann Vollstreckunsbescheid.
Segoria/ ident/coeo/Mumm / intrum haben im Zusammenhang mit klarna noch nie expl wg Inkasso kosten geklagt.Auch im Verzugsfall nicht.
Grund : da klarna onlinebezahldienst ist wären die Aussichten vor Gericht extrem gering.
Ergo : Zahlung der Hauptforderung ohne inkassogeb. Immer zweckgebunden ( nur HF) direkt an klarna
Kauft nichts über klarna ,, mein sis musste für 20 euro wert kleidung 150 euro inkasso zahlen . und nur eine mahnung bekamm sie danavh direkt inkasso unglaublich ist das
WIE du in Zahlungsrückstand geraten bist, interessiert den Anbieter doch nicht. Das kannst du dann ja mit DEINER Bank abklären.
..denn er war es, der die Überweisungen zurückgegeben hat..
Was soll denn das heißen? Du hast Geld überwiesen aber der "Anbieter" wollte das nicht haben?
Das ist bei Klarna in letzter Zeit extrem oft der Fall, ja.
Hast du entsprechende Daten dazu? Was macht Klarna bei Zahlungswilligen für Probleme?
Ich habe keine Statistiken, nein. Aber seit rund einem Jahr gibt es entsprechende Themen (auch hier bei GF). In diversen Foren wird immer mal wieder berichtet, dass man korrekt überweist, mit korrektem Verwendungszweck. Trotzdem kommt dann eine oder zwei Wochen später das Geld zurück und es kommt ein Inkasso.
Nach der zweiten oder dritten Überweisung mit exakt denselben Daten behält Klarna das Geld zwar irgendwann, das Inkasso will aber trotzdem noch seine Gebühren (was rechtlich gesehen Quatsch ist).
Ich bin Informatiker. Wenn die Daten also völlig richtig sind, können solche Einzelfälle normalerweise nicht passieren. Ich gehe also davon aus, dass dies gar nicht so selten vorkommt, dass die Fälle, die sich hier und woanders melden, deutlich häufiger vorkommen. Im AK Inkassowatch gab es auch schon zwei drei Fälle, die durch die Mailing-Liste gingen.
Vielleicht übertreibe ich mit "extrem oft", aber selbst wenn man mit Dunkelziffer von einigen hundert Fällen pro Monat ausgeht, mag das nur ein Bruchteil eines Prozents für Klarna sein, aber dennoch wäre das für mich "extrem oft". Hoffe, dass ich das etwas klarstellen konnte.
Da sich inzwischen rum gesprochen hat das die Inkasso gebühren im Zusammenhang mit klarna nicht einklagbar sind passiert das ofters in letzter Zeit.
In dem Moment der ruckuberweisung ist klarna jedoch im Gläubiger Annahmeverzug.
Der Schuldner ist also aus dem Schneider
Dass müsste den Anbieter in diesem Fall sogar sehr stark interessieren, denn er war es, der die Überweisungen zurückgegeben hat. Im Prinzip ist die Antwort aber teilweise richtig; meine enstprechenden Hinweise führten im Fall von Ident zu einer Stornierung der Inkassogebühren und wurden bei Intrum ignoriert.